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Steuergrenzen verstehen

Steuerfreibetrag einfach erklärt: So sparen Sie Geld beim Finanzamt

Wer träumt nicht davon, mehr von seinem hart verdienten Geld zu behalten? Der Steuerfreibetrag senkt die Abgaben an das Finanzamt effektiv – und doch kennen viele nicht alle Details oder nutzen nicht alle Möglichkeiten vollständig aus. Was genau ist der Steuerfreibetrag, wie hoch ist er und wie können Sie ihn optimal ausschöpfen? In unserem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie clever sparen und Ihr Einkommen gezielt entlasten. Die wichtigsten Informationen und Tipps erhalten Sie gleich zum Einstieg.

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Steuerfreibetrag – Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Steuerfreibetrag legt fest, ab welchem Einkommen Abgaben an das Finanzamt zu entrichten sind. Es gibt verschiedene Pausch- und Freibeträge, die diese Grenze beeinflussen.
  • Der Fiskus berücksichtigt automatisch nur den Grundfreibetrag sowie den Kinderfreibetrag (und errechnet, ob dieser oder das Kindergeld günstiger für Sie sind). Alle anderen Freibeträge müssen beantragt bzw. in der Steuererklärung angegeben werden.
  • Für Menschen mit Behinderung gibt es einige Sonderregelungen bei den Freibeträgen, die unten im Detail erklärt werden.
  • In der Regel lassen sich die verschiedenen Frei- und Pauschbeträge kombinieren, es gibt jedoch ein paar Ausnahmen.

Inhaltsverzeichnis

Was ist der Steuerfreibetrag? Die Grundlagen verstehen

Zunächst möchten wir Ihnen erklären, was ein Steuerfreibetrag eigentlich bedeutet. Ein Steuerfreibetrag legt fest, bis zu welchem Einkommen bestimmte Einkünfte steuerfrei bleiben. Darüber hinaus mindert er die Steuerbemessungsgrundlage, bevor die eigentliche Steuerberechnung erfolgt.

Steuerfreibetrag: Definition und Abgrenzung zur Freigrenze

Der Steuerfreibetrag stellt sicher, dass das Existenzminimum für alle steuerfrei bleibt. Beispielsweise zahlen alle Menschen in Deutschland erst ab dem sogenannten Grundfreibetrag Steuern auf ihr Einkommen. Dieser wird regelmäßig an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst.

Allerdings ist es wichtig, zwischen Freibetrag und Freigrenze zu unterscheiden:

  • Freibetrag: Nur der Betrag, der über dem Freibetrag liegt, wird versteuert
  • Freigrenze: Wird sie auch nur um einen Euro überschritten, muss der gesamte Betrag versteuert werden

Aktuelle Freibeträge für die Steuererklärung 2024 im Überblick

Für das Steuerjahr 2024 gelten folgende wichtige Freibeträge:

Freibetragsart Höhe

Grundfreibetrag (alleinstehend)

Freibetragsart

11.784 Euro

Höhe

Grundfreibetrag (verheiratet)

Freibetragsart

23.568 (für beide gemeinsam bei Zusammenveranlagung)

Höhe

Kinderfreibetrag

Freibetragsart

6.612 Euro

Höhe

Entlastungsbetrag Alleinerziehende

Freibetragsart

4.260 Euro

Höhe

Werbungskostenpauschale (Arbeitnehmer-Pauschbetrag)

Freibetragsart

1.230 Euro

Höhe

Sparerpauschbetrag

Freibetragsart

1.000 Euro

Höhe

Ausbildungsfreibetrag

Freibetragsart

1.200 Euro

Höhe

Übungsleiterfreibetrag

Freibetragsart

3.000 Euro

Höhe

Ehrenamtspauschale

Freibetragsart

840 Euro

Höhe

Pflegepauschbetrag

Freibetragsart

600 Euro ab Pflegegrad 2, 1.100 Euro für Pflegegrad 3 und 1.800 Euro ab Pflegegrad 4

Höhe

Behindertenpauschbetrag

Freibetragsart

je nach Behinderungsgrad 620 bis 7.400 Euro

Höhe

Hinterbliebenenpauschbetrag

Freibetragsart

370 Euro

Höhe

Diese Anpassungen wurden notwendig, da die sozialrechtlichen Regelbedarfe zum 1. Januar 2024 stärker gestiegen sind als ursprünglich prognostiziert. Die Erhöhung wird in der Dezember-Gehaltsabrechnung 2024 berücksichtigt und gilt rückwirkend für das gesamte Jahr.

So funktioniert der Steuerfreibetrag in der Praxis

Lassen Sie uns anhand praktischer Beispiele zeigen, wie der Steuerfreibetrag in der Praxis funktioniert.

Berechnung anhand praktischer Beispiele

Nehmen wir zunächst ein konkretes Beispiel: Ein Single verdient im Jahr 2024 13.000 Euro. Da der Grundfreibetrag bei 11.784 Euro liegt, muss diese Person nur die Differenz von 1.216 Euro versteuern. Bei Ehepaaren verdoppelt sich dieser Effekt – sie können gemeinsam bis zu 23.568 Euro steuerfrei verdienen.

Automatische Berücksichtigung und manuelle Beantragung von Freibeträgen

Einige Freibeträge werden automatisch vom Finanzamt berücksichtigt, andere müssen manuell beantragt werden. Von sich aus berücksichtigt das Finanzamt den Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag. Bei Letzterem ist besonders, dass das Finanzamt automatisch prüft, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld für Sie günstiger ist. Falls der Freibetrag vorteilhafter ist, wird er im Rahmen der Steuererklärung berücksichtigt. Pro Kind beträgt der Kinderfreibetrag für das Steuerjahr 2024 6.612 Euro und teilt sich auf in einen Erziehungs- und Betreuungsfreibetrag sowie den eigentlichen Kinderfreibetrag.

Ergänzend dazu haben Alleinerziehende einen Anspruch auf einen speziellen Entlastungsbetrag, der ihre besondere finanzielle Situation berücksichtigt. Dieser beträgt derzeit 4.260 Euro pro Jahr für das erste Kind. Für jedes weitere Kind kommen 240 Euro hinzu. Der Entlastungsbetrag muss über die Steuererklärung beantragt werden, kann aber auch über die Lohnsteuerklasse II (für Alleinerziehende) geltend gemacht werden. Damit reduziert sich die Steuerlast direkt bei der monatlichen Lohnabrechnung.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen haben, können einen Lohnsteuerfreibetrag beantragen. Dieser reduziert die monatliche Steuerlast direkt, sodass Ihnen schon während des Jahres mehr Netto vom Brutto bleibt. Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen mindestens 600 Euro pro Jahr betragen. Der Freibetrag muss über das Finanzamt beantragt werden und wird in der elektronischen Lohnsteuerkarte eingetragen.

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So vermeiden Sie häufige Fehler beim Steuerfreibetrag

In der Praxis passieren jedoch immer wieder vermeidbare Fehler bei der Nutzung von Steuerfreibeträgen. Um das Beste aus den verschiedenen Möglichkeiten herauszuholen und Fehler zu vermeiden, sollten Sie die folgenden Aspekte unbedingt beachten:

Fristen einhalten

Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung – beispielsweise für den Lohnsteuerfreibetrag – muss spätestens bis zum 30. November des laufenden Steuerjahres beim Finanzamt eingereicht werden. Wird diese Frist versäumt, können Sie die Steuerersparnis nicht mehr für das aktuelle Jahr geltend machen. Deshalb ist es ratsam, den Antrag frühzeitig zu stellen und gegebenenfalls Rückfragen des Finanzamts schnell zu klären.

Belege sammeln

Eine lückenlose Dokumentation schützt vor Ärger mit dem Fiskus. Alle relevanten Unterlagen, wie Nachweise über Werbungskosten, Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten oder außergewöhnliche Belastungen, sollten sorgfältig gesammelt und im Lohnkonto dokumentiert werden. Diese Belege können im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt angefordert werden. Fehlende Unterlagen können dazu führen, dass Ihnen Freibeträge nicht anerkannt werden.

Kombinationsmöglichkeiten prüfen

Verschiedene Steuerfreibeträge können parallel genutzt werden, um Ihre Steuerlast weiter zu senken. Zum Beispiel können Sie den Lohnsteuerfreibetrag mit dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kombinieren, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Eine genaue Prüfung, welche Freibeträge für Ihre persönliche Lebenssituation gelten, kann sich lohnen – auch mit Unterstützung eines Steuerberaters oder durch die Nutzung von Online-Steuerhilfen.

Checkliste für maximale Steuerersparnis

Um möglichst viel Geld bei der Steuer zu sparen, können Sie folgende Punkte beachten:

  1. Freistellungsaufträge prüfen und aktualisieren
  2. Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro sammeln
  3. Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen dokumentieren
  4. Bei Verheirateten: Splitting-Vorteil durch gemeinsame Veranlagung bei der Steuerklasse nutzen
  5. Kinderbetreuungskosten bis zu 4.000 Euro pro Kind geltend machen

Weitere Tipps erhalten Sie in unserem Artikel zur Steuererklärung.

Pausch- und Freibeträge für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf den sogenannten Behindertenpauschbetrag. Dieser mindert das zu versteuernde Einkommen je nach Grad der Behinderung um Beträge zwischen 620 Euro und 7.400 Euro pro Jahr. Anstelle des Behindertenpauschbetrags können Sie auch die tatsächlich angefallenen Aufwendungen, die durch die Behinderung entstanden sind, einzeln nachweisen und in voller Höhe als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass das Finanzamt eine zumutbare Eigenbelastung von den Ausgaben abzieht. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, die Kosten für die Betreuung eines behinderten oder pflegebedürftigen Familienmitglieds, das in Ihrem Haushalt lebt, als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich abzusetzen. Auch dies beantragen Sie im Hauptvordruck Ihrer Steuererklärung.

Ein weiterer Vorteil für Menschen mit Behinderung ist, dass Sie bei der Entfernungspauschale nicht nur die einfache Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geltend machen können, sondern jeden tatsächlich gefahrenen Kilometer.

Falls Sie Anspruch auf Kindergeld für ein behindertes Kind oder Enkelkind haben, können Sie zudem beantragen, dass dessen Behindertenpauschbetrag auf Sie übertragen wird. Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn das Kind kein eigenes Einkommen hat.

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Kombinationsmöglichkeiten verschiedener Freibeträge

In der Regel können verschiedene Freibeträge miteinander kombiniert werden. Allerdings sind einige wichtige Regeln zu beachten:

  • Der Übungsleiterfreibetrag (3.000 Euro) und der Ehrenamtsfreibetrag (840 Euro) können nicht für dieselbe Tätigkeit genutzt werden
  • Der Ausbildungsfreibetrag (1.200 Euro) kann zusätzlich zum Kinderfreibetrag beansprucht werden
  • Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist mit dem Kinderfreibetrag kombinierbar

Besonders wichtig: Seit 2024 können bei der Kinderbetreuung 80 Prozent der Aufwendungen, maximal 4.800 Euro je Kind, als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Darüber hinaus wurde der Erbfallkosten-Pauschbetrag von 10.300 Euro auf 15.000 Euro angehoben, was die steuerliche Abwicklung von Erbfällen vereinfacht.

Steuerfreibetrag – das sollten Sie tun

  1. Lassen Sie sich vom Finanzamt, einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein individuell beraten, welche Frei- und Pauschbeträge für Sie geltend gemacht werden können.

  2. Sammeln Sie die nötigen Formulare und Dokumente, um die entsprechenden Steuerminderungen beantragen zu können, und reichen Sie diese jeweils fristgerecht ein. Den Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag berücksichtigt das Finanzamt automatisch.

  3. Lassen Sie sich bei der Anfertigung einer Steuererklärung von einer Steuersoftware oder einem Steuerberater helfen, die Kosten tragen sich in der Regel selbst.

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