Nach dem Auslaufmodell Riester-Rente soll ein neues Altersvorsorgedepot für höhere Renditechancen sorgen – mit staatlicher Förderung und Steuervergünstigungen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf liegt bereits vor.
Rund 20 Jahre nach Einführung der Riester-Rente herrscht in Finanzkreisen weitgehend Einigkeit: Das Ziel, die private Altersvorsorge zu stärken, wurde nicht erreicht. Hohe Kosten, geringe Flexibilität und aufwendige Bürokratie zählen zu den größten Kritikpunkten.
Finanzminister Christian Lindner (FDP) plant nun eine umfassende Neuausrichtung. Mit einem flexiblen Altersvorsorgedepot ohne Garantien sollen Bürger die Möglichkeit erhalten, gewinnbringend am Kapitalmarkt zu investieren und von besseren Renditen zu profitieren. Der Gesetzentwurf wird aktuell ausgearbeitet.
Neue Altersvorsorge ab 2026: Mehr Flexibilität und Renditechancen
Zum 1. Januar 2026 soll das neue Altersvorsorgedepot zur Verfügung stehen. Bürger können dann zwischen der klassischen Riester-Rente und dem neuen Modell wählen. Auch bestehende Riester-Sparer haben die Möglichkeit, auf das Altersvorsorgedepot umzusteigen.
Wichtig zu wissen: Diese Reform betrifft ausschließlich die private Altersvorsorge und hat nichts mit der geplanten Reform der gesetzlichen Rente (Generationenkapital) zu tun.
Wie funktioniert das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ermöglicht es, Gelder breit gestreut am Kapitalmarkt anzulegen, um höhere Renditen zu erzielen. Im Gegensatz zur Riester-Rente gibt es jedoch keine Beitragsgarantien. Erstmals soll ein staatlich geförderter ETF-Sparplan angeboten werden, den Lindner als „Gamechanger“ für die private Altersvorsorge bezeichnet.
Sparer können regelmäßig in Aktien, Fonds oder ETFs investieren oder auch einmalige Investments tätigen. Eine Positivliste wird festlegen, welche Anlagen erlaubt sind, während spekulative Produkte wie Hebelprodukte und Kryptowährungen ausgeschlossen bleiben.
Für jeden investierten Euro gibt es einen staatlichen Zuschuss von 20 Cent, wobei die Förderung auf maximal 600 Euro pro Jahr begrenzt ist. Ab 2030 soll der förderfähige Höchstbetrag auf 3.500 Euro steigen. Ob dies gleichzeitig als Einzahlungshöchstgrenze festgelegt wird, ist noch unklar.
Familienfreundlich ist das Depot ebenfalls: Für Kinder, für die Kindergeld bezogen wird, gibt es zusätzlich 25 Cent pro eingezahltem Euro, bis maximal 300 Euro pro Kind und Jahr. Diese Regelung ähnelt der Kinderzulage bei der Riester-Rente für ab 2008 geborene Kinder.
Auch für Geringverdiener gibt es einen Bonus: Wer maximal 26.250 Euro pro Jahr verdient, erhält einen zusätzlichen Förderbetrag von 175 Euro. Junge Sparer, die vor ihrem 25. Lebensjahr beginnen, bekommen drei Jahre lang jährlich 200 Euro, also insgesamt bis zu 600 Euro extra. Diese Förderung gilt auch für Studierende und Arbeitslose.
Um die staatlichen Zuschüsse zu erhalten, müssen mindestens 120 Euro pro Jahr eingezahlt werden – das entspricht dem doppelten Mindestbeitrag der bisherigen Riester-Rente, die nur 60 Euro verlangte.
Depots vergleichen und einfach wechseln
Für mehr Transparenz soll eine Vergleichsplattform entstehen, auf der Sparer die Angebote verschiedener Depotanbieter vergleichen können. Zertifizierte Anbieter wie Banken, Fondsgesellschaften und Neo-Broker sollen ihre Konditionen dort bereitstellen. Auch die Einführung eines Referenzdepots wird in Betracht gezogen. Der Wechsel zwischen verschiedenen Altersvorsorgedepots soll nach einer Mindestlaufzeit von fünf Jahren kostenfrei möglich sein. Ob bestehende Riester-Depots in das neue System integriert werden können, ist noch offen.
Steuerliche Vorteile des Altersvorsorgedepots
Im Gegensatz zu privaten ETF-Sparplänen, deren Erträge versteuert werden müssen, soll das Altersvorsorgedepot von der Vorabpauschale und der 25 % Kapitalertragsteuer auf Gewinne befreit werden. Dies ermöglicht einen stärkeren Zinseszinseffekt und macht das Depot steuerlich attraktiver.
Das angesparte Kapital bleibt bis zum Renteneintritt im Depot gebunden. Bei der Entnahme im Ruhestand wird es mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, der im Alter meist niedriger ausfällt.
Während der Ansparphase können sowohl eigene Einzahlungen als auch staatliche Zuschüsse bis zu einer jährlichen Höchstgrenze von 3.000 Euro als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Zum Vergleich: Bei der Riester-Rente liegt der absetzbare Betrag derzeit bei 2.100 Euro, wobei auch hier eine Anpassung für bestehende Verträge angedacht ist.
Wann kann das Kapital ausgezahlt werden?
Eine Entnahme des angesparten Kapitals ist frühestens ab dem 65. Lebensjahr möglich – drei Jahre später als bei der aktuellen Riester-Rente. Für Verträge, die vor 2012 abgeschlossen wurden, gilt weiterhin das niedrigere Renteneintrittsalter.
Es wird diskutiert, ob die Entnahme des Kapitals weiter hinausgezögert werden kann, um die Kapitalbildung zu verlängern. Zum Rentenbeginn können Sparer zwischen einer lebenslangen Rente und einem Entnahmeplan wählen, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr reicht.
Ob das Kapital im Altersvorsorgedepot vererbbar sein wird, ist noch unklar. Der aktuelle Gesetzentwurf enthält dazu keine eindeutigen Angaben. Für private ETF-Depots besteht jedoch grundsätzlich die Möglichkeit der Vererbung.
Welche Alternativen gibt es zum Altersvorsorgedepot?
Neben dem Altersvorsorgedepot können Sparer weiterhin eine Versicherungslösung wählen. Künftig soll es Verträge geben, die entweder eine vollständige (100 %) oder teilweise (80 %) Garantie des eingezahlten Kapitals bieten, was höhere Renditechancen ermöglicht, da ein größerer Anteil in Aktien investiert werden kann.
Zudem soll die Verpflichtung zur Verrentung des Kapitals entfallen. Sparer können dann entscheiden, ob sie einen Teil ihres Vermögens in eine lebenslange Rentenversicherung investieren oder sich für einen flexiblen Entnahmeplan entscheiden.
Es bleibt abzuwarten, welche Produkte die Finanzbranche konkret anbieten wird. Denkbar sind sowohl konservative, staatlich geförderte Rentenversicherungen als auch Fondssparpläne mit reduzierter Garantie. Potenzielle Anbieter könnten große Versicherungsunternehmen oder Fondsgesellschaften wie DWS oder Union Investment sein. Riester-Sparer haben die Möglichkeit, auf das neue System zu wechseln.
Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot?
Angesichts der absehbar unzureichenden gesetzlichen Rente ist eine private Vorsorge unverzichtbar, um den Lebensstandard im Alter zu sichern. Das neue Altersvorsorgedepot bietet im Vergleich zur Riester-Rente deutlich bessere Renditechancen, insbesondere durch steuerliche Vorteile und staatliche Zuschüsse.
Das Altersvorsorgedepot könnte für viele eine attraktivere Option sein als ein privater ETF-Sparplan ohne staatliche Förderung, da es zusätzliche Steuervorteile bietet. Die Frage, ob Einzahlungen in das Depot limitiert werden, ist noch offen. Sollte es keine Obergrenze geben, könnte das Altersvorsorgedepot nochmals an Attraktivität gewinnen.
Sparer mit bestehenden Riester-Verträgen müssen nicht zwingend in das neue System wechseln. Wer beispielsweise bereits von guten Vertragsbedingungen profitiert oder ab dem 63. Lebensjahr über sein Kapital verfügen möchte, könnte im alten System bleiben.