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Gibt es das?

Ist eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen möglich?

Im Todesfall des Versicherten zahlt eine Risikolebensversicherung eine vertraglich festgelegte Versicherungssumme an die Begünstigten aus. Um jedoch eine Risikolebensversicherung abschließen zu können, muss vorher eine Gesundheitsprüfung stattfinden. Warum es keine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen gibt und welche Angaben zum Gesundheitszustand gemacht werden müssen, wird in diesem Artikel beantwortet. Die wichtigsten Empfehlungen und Informationen lesen Sie übersichtlich zum Einstieg.

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Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen – Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen ist zumindest nach aktuellem Stand nicht möglich, da aufgrund der Gesundheitsprüfung die Beiträge berechnet werden.
  • Hinweis: Auch wenn eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen nicht möglich ist, gibt es dennoch einige Tipps zur Beantwortung.
  • Je jünger und gesünder Sie sind, desto niedriger sind die Beiträge für eine Risikolebensversicherung. Besonders wenn Sie Kinder haben, größere Kredite abbezahlen müssen und Hauptverdiener sind, sollten Sie so früh wie möglich eine Risikolebensversicherung in Erwägung ziehen.
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  • Sie müssen bei der Gesundheitsprüfung nicht alle Krankheiten und Behandlungen angeben. Im Artikel finden Sie dazu eine ausführliche Übersicht.
  • Tipp: Bei bestimmten Lebensereignissen können Sie Ihre Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen erhöhen.

Inhaltsverzeichnis

Darum gibt es zurzeit keine Risiko­lebens­versicherung ohne Gesundheitsfragen

Eine individuelle Risikoprüfung bei einer Risikolebensversicherung ermöglicht es vielen Versicherten, von günstigen Beiträgen zu profitieren. Der Grund dafür liegt in der gezielten Kalkulation: Durch die Berücksichtigung des individuellen Risikos kann der Versicherer Beiträge ermitteln, die das jeweilige Gesundheitsrisiko des Versicherten widerspiegeln. So kommt es, dass Menschen ohne gravierende gesundheitliche Probleme in der Regel weniger zahlen als solche mit bestimmten Erkrankungen, wie beispielsweise Herz-Kreislauf-Beschwerden. Würde man auf die Gesundheitsprüfung verzichten, wäre die Folge ein Einheitstarif, der für die Versicherten deutlich teurer ausfiele. Letztlich gewährleistet die individuelle Risikoprüfung also einen durchschnittlich niedrigeren Beitrag für alle Beteiligten.

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Das sollten Sie bei der Beantwortung der Gesundheits­fragen beachten

Wenn Sie ein Angebot für eine Risikolebensversicherung anfragen, ist es wichtig, bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen mit größtmöglicher Sorgfalt und Offenheit vorzugehen. Beantworten Sie alle Fragen bei der Gesundheitsprüfung nach bestem Wissen, da dies sicherstellt, dass Ihr Versicherungsschutz nicht in Gefahr gerät.

Sollten Sie beim Ausfüllen der Gesundheitsfragen Unterstützung benötigen, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung: Ihr Hausarzt kann Ihnen detaillierte Informationen zu Ihren Vorerkrankungen liefern. Für gesetzlich Versicherte erstellt die Krankenkasse eine Übersicht über alle in den letzten 18 Monaten abgerechneten Untersuchungen. Personen mit einer privaten Krankenversicherung finden die benötigten Diagnosen auf ihren Arztrechnungen. Viele Versicherer bieten hierbei auch telefonische Beratung oder über einen Online-Chat.

Bei vielen Versicherungen sind lediglich die Arztbesuche der letzten drei bzw. fünf Jahre und stationäre Aufenthalte der letzten zehn Jahre relevant. Erkrankungen oder Behandlungen aus der Zeit davor, die folgenlos ausgeheilt sind, müssen nicht angegeben werden. Dennoch sollten Sie nicht vergessen, auch Alltagsgewohnheiten, wie das Rauchen, zu berücksichtigen. Im Sinne der meisten Versicherer gelten Sie beispielsweise als Raucher, wenn Sie im letzten Jahr vor der Antragsstellung Tabakprodukte konsumiert haben. Dies beinhaltet nicht nur traditionelles Rauchen, sondern auch E-Zigaretten, E-Zigarren, E-Pfeifen oder Tabakerhitzer sowie Wasserpfeifen und den Gebrauch von Schnupf- und Oraltabak.

Ehrlichkeit ist hierbei sehr wichtig. Unkorrekte Angaben oder das Verschweigen von Erkrankungen können dazu führen, dass der Versicherer vom Vertrag zurücktritt oder diesen kündigt, wodurch der Schutz für die Hinterbliebenen entfallen würde. Dabei sollten Sie wissen, dass in vielen Fällen Erkrankungen und andere Risiken Ihre Versicherbarkeit nur minimal oder überhaupt nicht beeinflussen.

Diese Gesundheitsfragen sind bei der Risikoleben­sversicherung von Bedeutung

Eine Gesundheitsprüfung klingt für Sie vielleicht im ersten Moment nach einer langwierigen Angelegenheit mit vielen Arztbesuchen. In der Regel reicht es jedoch, ein paar Gesundheitsfragen zu beantworten. Nur bei bestimmten Vorerkrankungen oder Therapien kann es genauere Rückfragen von der Versicherung geben. Folgende Angaben zu Ihrem Gesundheitsstatus sind zum Beispiel relevant:

Erkrankungen des Herz- und Kreislaufsystems, wie Bluthochdruck, Schlaganfall oder Probleme mit den Herzkranzgefäßen. Auch Erkrankungen der Atmungsorgane, wie Lungenentzündung, chronische Bronchitis und Asthma, sind relevant.

Ebenfalls von Bedeutung sind Beschwerden der Verdauungsorgane, darunter Leiden von Magen, Darm, Galle, Bauchspeicheldrüse oder der Leber. Vorerkrankungen der Harn- und Geschlechtsorgane, einschließlich Nieren, Blase, Unterleib, Brust und Geschlechtskrankheiten, müssen ebenfalls angegeben werden.

Stoffwechselerkrankungen, wie Diabetes, stark erhöhtes Cholesterin und Schilddrüsenerkrankungen, spielen eine besondere Rolle. Weiterhin sind Bluterkrankungen, wie die Bluter-Krankheit und Eisenmangelanämie, sowie Erkrankungen der Psyche, des Gehirns und des Nervensystems, einschließlich Depressionen, Suizidalität, Bulimie, Multiple Sklerose und Migräne, relevant.

Entzündliche Erkrankungen von Gelenken und Bindegewebe, wie Gelenkrheumatismus, chronische Arthritis und Morbus Bechterew, sind ebenfalls zu berücksichtigen. Wichtig sind auch Angaben zu Infektionskrankheiten, darunter Tuberkulose, Malaria, HIV und eine Corona Infektion (COVID-19), sowie Krebserkrankungen. Nicht zu vergessen sind Informationen über Krankenhausaufenthalte in den letzten zehn Jahren oder solche, die im kommenden Jahr geplant sind.

Vorerkrankungen und Untersuchungen, die Sie nicht angeben müssen

Bei der Gesundheitsprüfung für eine Risikolebensversicherung gibt es auch Vorerkrankungen und gesundheitliche Ereignisse, die nicht zwingend angegeben werden müssen.

Hierzu zählen zum Beispiel alltägliche Erkältungskrankheiten wie Schnupfen, Hals- oder Nebenhöhlenentzündungen, Kehlkopf- oder Luftröhrenentzündungen und grippale Infekte, sofern sie folgenlos ausgeheilt sind. Des Weiteren müssen Sie keine Angaben zu Magen-, Darm- und Harnwegsinfekten machen, die ohne bleibende Folgen abgeklungen sind. Auch Vorsorgeuntersuchungen, bei denen glücklicherweise keine Erkrankungen diagnostiziert wurden – wie die Hautkrebsvorsorge oder gynäkologische Untersuchungen –, gehören nicht zu den meldepflichtigen Informationen.

Behandlungen beim Zahnarzt, gewöhnliche Atemwegsallergien oder Ereignisse wie eine Schwangerschaft oder Geburt müssen ebenfalls nicht angegeben werden. Das Gleiche gilt für Sportverletzungen, die ohne bleibende Folgen verheilt sind, Lebensmittelunverträglichkeiten und Erkrankungen wie Über- oder Unterfunktion der Schilddrüse.

Auch Pilzerkrankungen, wie Fuß- oder Nagelpilz, und Operationen, die ohne Komplikationen und Folgen durchgeführt wurden, wie Eingriffe am Blinddarm, den Mandeln oder der Nasenscheidewand, sind in der Regel nicht meldepflichtig. Es ist jedoch stets empfehlenswert, sich im Einzelfall bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft zu informieren.

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Folgende Versicherbarkeitsabstufungen gibt es bei der Risikolebensversicherung

Anhand Ihrer Gesundheitsprüfung werden Sie vom Versicherer einer der folgenden drei Gruppen – uneingeschränkt versicherbar, bedingt versicherbar und nicht versicherbar – zugeordnet, die im Folgenden erklärt werden. Diese Einteilung bestimmt, ob und unter welchen Konditionen Sie eine Risikolebensversicherung abschließen können .

Mit diesem Risikoprofil sind Sie problemlos versicherbar

Wenn Sie bisher nur gut ausgeheilte Erkrankungen und Verletzungen ohne Spätfolgen haben, stehen Ihre Chancen gut, uneingeschränkt und ohne Aufschläge eine Risikolebensversicherung zu erhalten. Orientieren Sie sich hierfür an den letzten beiden Kapiteln. Außerdem sollten Sie ein nicht übermäßiges Konsumverhalten an Alkohol und Zigaretten an den Tag legen. Übermäßig gefahrvolle Hobbys wie Base-Jumping könnten Ihre Versicherbarkeit abschließen, aber selbst Bergsteigen ist für viele Versicherer kein Problem. Fragen Sie hier im Zweifelsfall nach.

Unter diesen Umständen sind Sie mit Einschränkungen über die Risikolebensversicherung versicherungsfähig

Falls Sie unter bestimmten, „mittelschweren“ Krankheiten wie beispielsweise Bluthochdruck, Asthma oder Depressionen leiden, können Sie mit Einschränkungen versichert werden. Das bedeutet, dass Sie entweder einen Beitragszuschlag zahlen müssen oder die Risikolebensversicherungsleistung bei Todesfällen infolge bestimmter Vorerkrankungen ausgeschlossen wird. Hier gibt es jedoch starke Unterschiede bei den Versicherungen und die Entscheidungen werden im Einzelfall getroffen. Auch hier gibt es Hobbys, die als mittelmäßig risikoreich gelten, zum Beispiel Springreiten.

Mit diesen Vorerkrankungen und Hobbys können Sie von einer Risikolebensversicherung nicht versichert werden

Bei schweren Erkrankungen wie Leberzirrhose oder chronischem Nierenversagen wird eine Risikolebensversicherung vermutlich zurückgestellt oder abgelehnt werden. Dasselbe gilt beispielsweise auch bei kürzlich erlittenen Schlaganfällen oder Herzinfarkten. Auch bei einer vor kurzem erst abgeschlossenen Krebstherapie wird es vermutlich erst einmal eine Rückstellung geben, auch wenn diese erfolgreich war. Besonders risikoreiche Hobbys wie Tauchen oder Flugsport können ebenfalls ein Ausschlusskriterium darstellen.

Video: Die Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen

Die Absicherung der Hinterbliebenen durch eine Risikolebensversicherung ist für viele Menschen ein unverzichtbarer Bestandteil ihrer finanziellen Planung. Traditionell geht dies Hand in Hand mit detaillierten Gesundheitsfragen, die dazu dienen, das Risikoprofil des Antragstellers zu bewerten und die Prämie entsprechend zu kalkulieren. Doch der Markt zeigt neue Entwicklungen: Risikolebensversicherungen ohne die obligatorische Gesundheitsprüfung gewinnen an Beliebtheit. Doch was steckt wirklich hinter diesen Angeboten? Welche Vor- und Nachteile bringen sie mit sich und für wen sind sie geeignet? Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Video!

Erhöhungsoptionen für die Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen

Viele Anbieter von Risikolebensversicherungen bieten die Möglichkeit, die Leistungssumme der Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen für einen gewissen Mehrbetrag zu erhöhen. Dies ist jedoch häufig an bestimmte Kriterien gebunden. Zum einen ist die Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung nur innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach Vertragsabschluss und bis zu einer gewissen Altersgrenze möglich. Das wird bei jeder Versicherung jedoch individuell geregelt. Zum anderen gewähren Versicherungsunternehmen oft bei bestimmten Lebensereignissen eine Aufstockung der Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung, ebenfalls bis zu einer gewissen Altersgrenze. Zu diesen Lebensereignissen gehören: die Geburt eines leiblichen Kindes oder Adoption von Minderjährigen, der Schritt in die berufliche Selbstständigkeit, Heirat, Beendigung der Ausbildung oder ein Darlehen für eine Immobilie.

Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen – Das sollten Sie tun

  1. Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihren Gesundheitsstatus mithilfe Ihres Hausarztes oder Krankenkasse.

  2. Machen Sie genaue und wahrheitsgemäße Angaben bei der Gesundheitsprüfung für die Risikolebensversicherung. Vergessen Sie dabei auch nicht Ihre Hobbys und Rauchgewohnheiten.

  3. Wägen Sie genau ab, wie hoch Ihre Risikolebensversicherung sein sollte.

  4. Machen Sie von Erhöhungsoptionen der Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen gebrauch, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern sollten.

*Das bedeutet das Sternchen: Unsere Ratgeber-Artikel sind objektiv recherchiert und unabhängig erstellt. Wir wollen so möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig Vermögen aufzubauen und in Finanzfragen die richtigen Entscheidungen zu treffen. Damit unsere Informationen kostenlos abrufbar sind, werden manchmal Klicks auf Verlinkungen vergütet. Diese sogenannten Affiliate Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen. Geld bekommt die finanzen.net GmbH, aber nie der Autor individuell, wenn Leser auf einen solchen Link klicken oder beim Anbieter einen Vertrag abschließen. Ob die finanzen.net GmbH eine Vergütung erhält und in welcher Höhe, hat keinerlei Einfluss auf die Produktempfehlungen. Für die Ratgeber-Redaktion ist ausschließlich wichtig, ob ein Angebot gut für Anleger und Sparer ist.

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