Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten können unerwartet auftreten und gravierende Auswirkungen haben. Doch wissen Sie, wie Sie in solchen Situationen abgesichert sind? In unserem Ratgeber über die gesetzliche Unfallversicherung erfahren Sie, wann die Versicherung greift und warum sie für jeden Arbeitnehmer relevant ist – unabhängig von der Berufsbezeichnung. Zu Beginn gibt es die wichtigsten Infos sowie unsere Tipps.
Die gesetzliche Unfallversicherung nimmt in der deutschen Sozialversicherungslandschaft eine zentrale Position ein. Sie repräsentiert nicht nur eine grundlegende Sicherheitsnetzstruktur für Arbeitnehmer, sondern ist auch ein manifestiertes Zeichen des sozialstaatlichen Prinzips, welches Arbeitnehmer vor den finanziellen Folgen unvorhersehbarer Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten schützt. In der Praxis fungiert sie als eine Art „Rettungsschirm“, der greift, wenn es darauf ankommt – sei es durch unmittelbare medizinische Hilfe, durch Rehabilitationsmaßnahmen oder durch Rentenleistungen.
Ihr Ursprung findet sich in der industriellen Revolution, einer Zeit, in der die Arbeitsbedingungen oft gefährlich und gesundheitsschädigend waren. Die Notwendigkeit, Arbeiter und deren Familien vor den potenziell verheerenden wirtschaftlichen Auswirkungen von Unfällen zu schützen, führte zur Einführung der gesetzlichen Unfallversicherung als eine der ersten Sozialversicherungen überhaupt. Heute stellt sie einen integralen Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems dar und bietet einen essenziellen Schutz, der über den individuellen Arbeitnehmer hinaus auch der gesamten Wirtschaft und Gesellschaft zugutekommt.
Durch die Anbindung an das gesetzliche System profitiert der Arbeitnehmer von einem lückenlosen Schutz, der im Versicherungsfall den Rücken freihält, sodass er sich auf das Wesentliche konzentrieren kann: seine Gesundheit und Rehabilitation. Dies gibt nicht nur den Betroffenen, sondern auch deren Familien ein wertvolles Gefühl der Sicherheit in einer sonst so unsicheren Zeit.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein fest verankerter Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt eine Absicherung für Arbeitnehmer im Falle von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten dar. Ihr primäres Ziel ist es, das wirtschaftliche und gesundheitliche Risiko, das solche Unfälle oder Erkrankungen mit sich bringen können, abzumildern und die Wiedereingliederung der betroffenen Person in das Berufsleben zu erleichtern.
Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der einem Versicherten infolge einer versicherten Tätigkeit zustößt. Dies umfasst nicht nur Unfälle, die direkt am Arbeitsplatz geschehen, sondern auch solche, die sich auf dem direkten Arbeitsweg ereignen – die sogenannten Wegeunfälle. Berufskrankheiten hingegen sind Krankheiten, die ein Arbeitnehmer infolge seiner beruflichen Tätigkeit erleidet. Sie werden ausdrücklich in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgeführt und müssen kausal durch die Ausübung der beruflichen Tätigkeit entstanden sein.
Der Zweck der gesetzlichen Unfallversicherung geht jedoch über reine Schadensersatzleistungen hinaus. Sie übernimmt auch die Kosten für die Heilbehandlung, Rehabilitation und gegebenenfalls für Rentenleistungen. Damit soll gewährleistet werden, dass die Betroffenen nach einem Unfall oder einer Berufskrankheit wieder so weit wie möglich in ihr normales Leben und insbesondere in ihr Berufsleben zurückkehren können.
Während die gesetzliche Unfallversicherung vorrangig Arbeitnehmer vor den Risiken des Arbeitslebens schützt, bietet die private Unfallversicherung einen umfassenderen Schutz, der auch außerhalb des beruflichen Kontextes greift. Dies bedeutet, dass Ereignisse, die im privaten Leben passieren, wie z.B. beim Sport, im Haushalt oder im Urlaub, durch die private Police abgedeckt werden können.
Ein weiterer markanter Unterschied ist die Beitragszahlung. Bei der gesetzlichen Unfallversicherung wird der Versicherungsbeitrag allein vom Arbeitgeber getragen und ist somit für den Arbeitnehmer kostenneutral. Die private Ergänzung hingegen muss aus eigener Tasche bezahlt werden. Dabei richten sich die Beitragssätze oft nach individuellen Risikofaktoren wie Beruf, Alter oder auch den gewählten Versicherungssummen.
Darüber hinaus bietet die private Unfallversicherung in vielen Fällen eine größere Flexibilität in Bezug auf die vereinbarten Leistungen. Je nach gewähltem Tarif können Versicherte von höheren Einmalzahlungen, Tagegeldern oder speziellen Assistenz-Leistungen profitieren.
Dennoch sollte man sich nicht allein auf die private Unfallversicherung verlassen. Sie stellt vielmehr eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung dar, insbesondere für diejenigen, die ihre Absicherung auch außerhalb des Arbeitskontextes erweitern möchten. Eine private Unfallversicherung ist bei der Einkommenssteuererklärung absetzbar.
Im Kernbereich der gesetzlichen Unfallversicherung stehen Arbeitnehmer, die aufgrund ihres abhängigen Beschäftigungsverhältnisses automatisch versichert sind. Dieser Schutz erstreckt sich über eine Vielzahl von Berufszweigen und Branchen und macht hierbei keine Unterscheidung, ob es sich um Vollzeit-, Teilzeit- oder geringfügig Beschäftigte handelt. Der Schutz greift unmittelbar ab dem ersten Arbeitstag.
Darüber hinaus gibt es besondere Gruppen, die unter bestimmten Voraussetzungen in den Schutzbereich der gesetzlichen Unfallversicherung fallen. Dazu gehören unter anderem Menschen, die an Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation teilnehmen, Personen in beruflicher Weiterbildung oder auch Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten.
Auszubildende sind von Beginn ihrer Berufsausbildung an durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Dieser Schutz ist besonders wichtig, da sie oft noch über wenig Berufserfahrung verfügen und daher potenziell einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt sind.
Schüler profitieren ebenfalls vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, und zwar während des Schulbesuchs, aber auch auf dem direkten Weg von und zur Schule. Dies gilt sowohl für allgemeinbildende als auch für berufsbildende Schulen.
Für Studierende an Hochschulen und Universitäten besteht ein ähnlicher Schutz. Dieser erstreckt sich auf Veranstaltungen, die zum Curriculum gehören, also Vorlesungen, Seminare oder auch Praktika, und auf den direkten Wegen von und zu diesen Veranstaltungen.
Ehrenamtliche Tätigkeiten sind in Deutschland weit verbreitet und von großer Bedeutung für das soziale Miteinander. Um sicherzustellen, dass Menschen, die sich ohne Entgelt für das Gemeinwohl engagieren, keinen Nachteil erleiden, sind auch ehrenamtlich Tätige unter bestimmten Umständen durch den Unfallversicherungsträger geschützt. Dies gilt vor allem dann, wenn die ehrenamtliche Tätigkeit in Organen juristischer Personen oder für juristische Personen des öffentlichen Rechts ausgeübt wird.
Darüber hinaus sind Personen versichert, die bei plötzlichen Unglücksfällen, öffentlichen Notständen oder Naturkatastrophen Hilfe leisten oder einen Menschen aus einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben retten. Hierzu zählt beispielsweise die spontane Hilfe bei Verkehrsunfällen.
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Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) stellt eine zentrale Säule des deutschen Sozialversicherungssystems dar und dient dem Schutz von Arbeitnehmern vor finanziellen und gesundheitlichen Belastungen, die aufgrund von Unfällen im beruflichen Kontext entstehen können. Doch wann genau greift dieser wichtige Schutz?
Als Arbeitsunfall wird ein Unfall bezeichnet, der einem Versicherten bei der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit zustößt. Das bedeutet, dass der Unfall im direkten Zusammenhang mit der Arbeitsleistung oder den Arbeitsbedingungen stehen muss. Der Versicherungsschutz tritt hierbei unmittelbar mit dem Antritt der Arbeitsstelle in Kraft. Er umfasst auch Unfälle, die während der Arbeitszeit in den Betriebsräumlichkeiten, aber nicht direkt am Arbeitsplatz auftreten, zum Beispiel in der Kantine oder in den sanitären Anlagen. Ebenfalls gedeckt sind Unfälle, die bei einer dienstlich veranlassten Weiterbildung oder Fortbildung passieren.
Ein spezieller Bereich innerhalb der GUV sind die sogenannten Wegeunfälle. Hierbei handelt es sich um Unfälle, die sich auf dem direkten Weg zur Arbeitsstätte oder von dort nach Hause ereignen. Wichtig für den Versicherungsschutz ist dabei der Begriff „direkt“. Abweichungen vom üblichen Weg, etwa um Einkäufe zu erledigen oder Kinder von der Schule abzuholen, können den Versicherungsschutz außer Kraft setzen, es sei denn, sie stellen lediglich eine geringfügige Umwegstrecke dar. Wegeunfälle sind in der GUV deshalb von besonderer Bedeutung, weil viele Arbeitnehmer täglich pendeln und das Risiko eines solchen Unfalls auf dem Arbeitsweg nicht zu unterschätzen ist.
Eine Berufskrankheit ist eine Erkrankung, die durch spezifische Einflüsse des Berufslebens verursacht wird und bei der ein deutlicher Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und der Erkrankung nachgewiesen werden kann. Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung greift in solchen Fällen, wenn die Erkrankung in der offiziellen Liste der Berufskrankheiten aufgeführt ist und durch einen Amts- oder Vertrauensarzt festgestellt wurde. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert, um aktuelle Erkenntnisse aus der Arbeitsmedizin und der Forschung zu berücksichtigen. Es ist zu beachten, dass auch Krankheiten, die nicht direkt in der Liste aufgeführt sind, anerkannt werden können, wenn nachweislich ein kausaler Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit besteht.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist für viele Arbeitnehmer ein entscheidender Baustein, um sich gegen die finanziellen und gesundheitlichen Folgen von berufsbedingten Unfällen und Krankheiten abzusichern. Die Leistungen der GUV gehen jedoch weit über die reine finanzielle Entschädigung hinaus und zielen darauf ab, die physische und psychische Integrität der Versicherten zu bewahren oder wiederherzustellen.
Die Heilbehandlung hat das Ziel, den Gesundheitszustand des Verletzten oder Erkrankten unmittelbar nach dem Unfall oder Beginn der Krankheit wiederherzustellen. Der Unfallversicherungsträger übernimmt hierbei sämtliche notwendige Kosten, die durch den Unfall oder die Berufskrankheit verursacht wurden. Das Spektrum reicht von der Erstversorgung im Krankenhaus, über die medizinische Nachbehandlung bis hin zu Medikamenten und Hilfsmitteln, die zur Genesung oder Kompensation von bleibenden Schäden benötigt werden.
Nicht immer führt die Heilbehandlung zur vollständigen Wiederherstellung der ursprünglichen Gesundheit. In solchen Fällen tritt die Rehabilitation in den Vordergrund. Sie zielt darauf ab, die physische, psychische und soziale Funktionsfähigkeit des Betroffenen so weit wie möglich wiederherzustellen, um eine Rückkehr in das Erwerbsleben zu ermöglichen. Dies kann durch verschiedene Therapieformen, spezialisierte Kliniken oder Rehabilitationsmaßnahmen erreicht werden. Die GUV trägt die Kosten für diese Maßnahmen und stellt sicher, dass die Betroffenen bestmöglich unterstützt werden.
In manchen Fällen können trotz intensiver Heilbehandlung und Rehabilitation bleibende Beeinträchtigungen zurückbleiben. Diese können die Arbeitsfähigkeit des Betroffenen temporär oder dauerhaft einschränken. In diesen Situationen gewährt der Unfallversicherungsträger Rentenzahlungen. Die Höhe der Rente richtet sich nach dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) und dem vorherigen Einkommen des Versicherten. Hierbei wird nicht nur der physische, sondern auch der psychische Gesundheitszustand berücksichtigt.
Sollte ein Unfall oder eine Berufskrankheit zum Tod des Versicherten führen, bietet die GUV den Hinterbliebenen finanziellen Schutz in Form einer Hinterbliebenenrente. Diese Leistung soll sicherstellen, dass die Angehörigen, insbesondere der Ehepartner oder die Kinder, trotz des Verlusts des Hauptverdieners finanziell abgesichert sind. Die Höhe und Dauer der Zahlungen hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Alter der Hinterbliebenen, der Anzahl der Kinder und der Dauer der Ehe.
Verletztengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung, die Arbeitnehmern zusteht, wenn sie aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit arbeitsunfähig sind. Es dient als Ersatz für das ausgefallene Arbeitsentgelt und wird in der Regel für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Das Verletztengeld wird ab dem Zeitpunkt der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ausgezahlt. Aufgrund der Vorrangigkeit der Lohn- oder Gehaltsfortzahlung beginnt die Zahlung des Verletztengeldes normalerweise erst ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit. Die Auszahlungen enden mit dem letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit oder dem Beginn der Zahlung von Übergangsgeld. Sollte die bisherige Tätigkeit nicht wieder aufgenommen werden können und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht in Betracht kommen, endet das Verletztengeld spätestens nach Ablauf von 78 Wochen, jedoch nicht vor dem Ende einer stationären Behandlung.
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Die gesetzliche Unfallversicherung stellt für Arbeitnehmer einen unverzichtbaren Schutz dar. Doch die reine Mitgliedschaft in der GUV garantiert noch nicht automatisch die Auszahlung von Leistungen im Versicherungsfall. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt und Prozesse befolgt werden, um die finanzielle Unterstützung zu sichern.
Ein essenzieller Schritt nach einem Arbeitsunfall ist die umgehende Meldung und Dokumentation des Ereignisses. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, Arbeitsunfälle, die zu einer Arbeitsunfähigkeit führen oder eine ärztliche Behandlung erfordern, unverzüglich der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zu melden. Hierfür wird in der Regel ein Unfallbericht verfasst, der den Hergang, die Umstände und die Auswirkungen des Unfalls detailliert beschreibt. Auch Zeugenaussagen können in diesem Zusammenhang von Bedeutung sein, um die genauen Umstände zu klären.
Um Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu erhalten, muss ein klarer kausaler Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und dem Unfall oder der Berufskrankheit nachgewiesen werden. Dies bedeutet, dass der Unfall direkt oder indirekt durch die Arbeit oder die Arbeitsbedingungen verursacht wurde. In einigen Fällen, beispielsweise bei Wegeunfällen oder Berufskrankheiten, kann die Ermittlung dieses Zusammenhangs komplex sein. Hier kann es hilfreich sein, zusätzliche Gutachten oder Expertenmeinungen einzuholen, um den Anspruch gegenüber dem Unfallversicherungsträger zu untermauern.
Das Rechtssystem ist in vielen Belangen an bestimmte Fristen gebunden – und das betrifft auch die GUV. Ein Arbeitsunfall muss grundsätzlich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnisnahme durch den Arbeitgeber gemeldet werden. Aber auch der Versicherte selbst hat Pflichten: Er muss bei anhaltenden gesundheitlichen Problemen nach einem Unfall oder bei Verdacht auf eine Berufskrankheit umgehend einen Arzt aufsuchen und die Erkrankung bzw. Verletzung als berufsbedingt kennzeichnen lassen.
Zudem gibt es weitere Formalitäten, die beachtet werden sollten, wie das korrekte Ausfüllen aller notwendigen Formulare und das Einreichen von Belegen oder Nachweisen. Es empfiehlt sich, sich frühzeitig mit den genauen Anforderungen der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse vertraut zu machen und im Zweifelsfall rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Die Finanzierung der gesetzlichen Unfallversicherung ist ein zentrales Element, um die umfassenden Leistungen für Arbeitnehmer zu gewährleisten. Dabei basiert die Struktur der GUV auf einem solidarischen System, das sich in erster Linie durch Beiträge finanziert. Die Hauptlast der Beiträge wird von den Arbeitgebern getragen. Anders als bei anderen Sozialversicherungen, bei denen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils einen Teil der Beiträge zahlen, übernimmt beim Unfallschutz der Arbeitgeber die gesamten Kosten. Dies beruht auf dem Gedanken, dass er auch die Arbeitsbedingungen maßgeblich beeinflusst und somit für einen sicheren Arbeitsplatz verantwortlich ist.
Der konkrete Versicherungsbeitrag hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zentral ist hierbei die so genannte Gefahrklasse, in der ein Unternehmen oder eine Branche eingestuft wird. Sie gibt das Unfallrisiko einer spezifischen Tätigkeit oder Branche wieder. Ein Unternehmen in der Baubranche hat beispielsweise eine höhere Gefahrklasse als ein Bürobetrieb. Der Versicherungsbeitrag berechnet sich zudem auf Basis der Lohn- und Gehaltssumme des Unternehmens und dem jeweiligen Gefahrtarif, der von der zuständigen Berufsgenossenschaft festgelegt wird. Je höher das Unfallrisiko und die Lohnsumme, desto höher sind tendenziell auch die Beiträge zur GUV.
Während Arbeitnehmer durch ihre Arbeitgeber automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind, stellt sich die Situation für Selbstständige und Freiberufler etwas differenzierter dar. Sie sind nicht automatisch versichert, haben jedoch meist die Möglichkeit, sich freiwillig in der GUV zu versichern. Die Beiträge berechnen sich in diesem Fall individuell und orientieren sich oft an einem fiktiven Jahresverdienst sowie der Tätigkeitsart des Selbstständigen oder Freiberuflers. Es ist für diese Berufsgruppe ratsam, sich ausführlich zu informieren und das Für und Wider einer freiwilligen Versicherung abzuwägen, denn die Leistungen der GUV können gerade für Selbstständige eine wichtige Absicherung darstellen.
Die gesetzliche Unfallversicherung bietet einen umfassenden Schutz im beruflichen Kontext. Das bedeutet, dass Unfälle, die sich während der Arbeit oder auf dem direkten Weg zur Arbeit bzw. von der Arbeit nach Hause ereignen, abgedeckt sind. Doch was ist mit Unfällen, die sich in der Freizeit ereignen, etwa beim Sport oder im Haushalt? Diese fallen nicht unter den Schutz der GUV. Daher kann eine private Unfallversicherung sinnvoll sein, um eine lückenlose Absicherung zu gewährleisten. Sie bietet den Vorteil, dass sie rund um die Uhr und weltweit gilt, unabhängig davon, ob der Unfall in einem beruflichen oder privaten Kontext stattgefunden hat.
Arbeitspausen, wie etwa die Mittagspause, sind in der Regel nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Es gibt jedoch Ausnahmen: Sollten Sie während Ihrer Pause Tätigkeiten ausführen, die einen direkten Bezug zu Ihrer Arbeit haben – beispielsweise, wenn Sie für Kollegen Essen holen –, kann ein Unfall als Arbeitsunfall gewertet werden. Ebenso sind Unfälle, die sich auf dem Betriebsgelände oder in betriebseigenen Kantinen ereignen, oft abgedeckt. Die genaue Bewertung kann jedoch von Fall zu Fall variieren und sollte im Zweifelsfall mit der zuständigen Berufsgenossenschaft oder einem Rechtsbeistand geklärt werden.
Grundsätzlich gilt, dass ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit so schnell wie möglich gemeldet werden sollte, um Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung geltend zu machen. In der Praxis gibt es jedoch Situationen, in denen der Zusammenhang zwischen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung und der beruflichen Tätigkeit erst später erkannt wird. In solchen Fällen ist es möglich, Leistungen rückwirkend zu beantragen. Es gibt hierbei jedoch bestimmte Fristen und formelle Anforderungen zu beachten. Es ist ratsam, sich so früh wie möglich an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zu wenden und die erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten.
Prüfen Sie, ob Sie bereits durch Ihren Arbeitgeber in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert sind.
Sollten Sie selbstständig oder freiberuflich tätig sein, klären Sie, ob eine freiwillige Versicherung für Sie sinnvoll ist.
Da die gesetzliche Unfallversicherung primär Arbeitsunfälle abdeckt, sollten Sie überlegen, ob eine zusätzliche private Ergänzungspolice für Freizeitunfälle sinnvoll ist.
Im Falle eines Unfalls, ob auf dem Weg zur Arbeit oder am Arbeitsplatz selbst, dokumentieren Sie den Vorfall umgehend und informieren Sie Ihren Arbeitgeber. Dies erleichtert spätere Ansprüche gegenüber der Unfallversicherung.
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