Sie brauchen kurzfristig eine größere Summe an Kapital oder wollen Kosten sparen? Die Lebensversicherung verkaufen zu können, wirkt in solchen Fällen verlockend. Dennoch sollten Sie sich das noch einmal überdenken, weil oftmals beim Verkauf einer LV-Police Geld verlieren beziehungsweise auf Rendite verzichten. Warum das so ist und welche anderen Möglichkeiten es neben dem Verkauf vom Versicherungsvertrag noch gibt, erfahren Sie in diesem Ratgeber. Wichtige Empfehlungen und nützliche Hinweise geben wir Ihnen gleich zum Einstieg auf den Weg.
Die Entscheidung, ob Sie Ihre private Lebensversicherung veräußern sollten, ist stark von Ihrer gegenwärtigen Lebensphase beeinflusst. Wenn ein unerwarteter, großer finanzieller Bedarf auftritt, kann der Verkauf vorteilhafter sein als das bloße Kündigen. Oftmals kann der Verkauf finanziell attraktiver sein als eine Kündigung, bei der Sie nur den Rückkaufswert erhalten würden. Aber bedenken Sie, dass ein solcher Schritt auch auf lange Sicht finanzielle Einbußen bedeuten kann. Unabhängig von der Art des Abschlusses, ob durch Kündigung oder Verkauf, verzichten Sie auf gewisse Vorteile wie die garantierte Verzinsung Ihres Sparguthabens und einen Schlussbonus am Ende der Laufzeit.
Ein Ratschlag zum Nachdenken: Wenn ein Interessent Ihnen ein verlockendes Angebot für Ihre Versicherung macht, könnte dies ein Hinweis darauf sein, dass der Vertrag auch weiterhin wertvoll für Sie ist. Überlegen Sie daher genau, warum Sie von Ihrer Versicherung Abstand nehmen wollen, und prüfen Sie, ob andere Lösungen in Ihrem aktuellen Kontext nicht vorteilhafter wären.
Wenn Sie beispielsweise lediglich temporär finanzielle Mittel benötigen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Versicherung zu beleihen. Hierbei nehmen Sie einen Kredit auf, bei dem die Lebensversicherung als Sicherheit gilt.
Eine weitere Option wäre, eine Vereinbarung über eine Beitragsfreistellung zu treffen oder niedrigere Beiträge einzuzahlen. Dies könnte besonders vorteilhaft sein, wenn der Vertrag grundsätzlich eine attraktive Rendite bietet, Sie jedoch momentan nicht in der Lage sind, die Beiträge zu entrichten.
Eine Kündigung der Lebensversicherung kommt vor allem dann in Betracht, wenn der Rückkaufswert der LV unter der Mindestsumme liegt, die von den Anbietern verlang wird, und die Verwaltungsgebühren die Zinsen übersteigen. Dann würden Sie nämlich über die Zeit immer mehr an Geld verlieren.
Außerdem können Sie auch versuchen, über eine Vereinbarung die Laufzeit verkürzen zu lassen, wenn Sie perspektivisch sparen wollen. Allerdings sind Sie hier auf das Wohlwollen des Versicherers angewiesen, da dieser nicht dazu verpflichtet ist. Wenn die Laufzeitverkürzung genehmigt wurde, können Sie immer noch eine Beitragsfreistellung beantragen.
Nicht jeder Anbieter ist bereit, jede Lebensversicherung zu übernehmen. Es gibt spezifische Anforderungen, die Ihr Versicherungsvertrag erfüllen muss. Oftmals wird von Ankäufern erwartet, dass der Rückkaufswert bzw. Zeitwert Ihres Vertrags eine bestimmte Mindestsumme, oftmals etwa 15.000 Euro, erreicht. Zudem sollte Ihr Vertrag noch eine gewisse Laufzeit, beispielsweise mindestens weitere fünf Jahre, vor sich haben. Ebenfalls wichtig ist, dass Ihr Vertrag attraktive Garantiezinsen aufweist. Einige Ankäufer legen besonderen Wert auf Verträge, die vor dem Jahr 2015 abgeschlossen wurden. Nicht zu vernachlässigen ist auch, dass der Versicherer unter der Aufsicht der deutschen Finanzaufsicht Bafin steht.
Verträge, die diesen Anforderungen gerecht werden, haben generell eine höhere Wahrscheinlichkeit, angekauft zu werden. Allerdings stellt dies keine absolute Sicherheit dar. Einige Ankäufer sind nämlich wählerisch hinsichtlich der Risikoverteilung ihrer Verträge. Sie könnten beispielsweise nur einen begrenzten Anteil an Verträgen von kleineren Versicherungsfirmen erwerben. Zusätzlich dazu tendieren viele Ankäufer dazu, nur versicherungsbasierte und nicht fondsgebundene Policen zu erwerben. Des Weiteren sind Lebensversicherungen, die im Kontext der betrieblichen Altersvorsorge stehen, bekannt als Direktversicherungen, nicht für den Ankauf vorgesehen.
Verschiedene Anbieter unterbreiten Ihnen diverse Kaufangebote, da jeder von ihnen den Wert des Vertrags auf seine Weise kalkuliert.
Bei der Wertermittlung berücksichtigen die Anbieter Faktoren wie die erwartete Rendite des Vertrags nach Abzug der Kosten, die finanzielle Lage des Versicherers und das Lebensalter des Versicherungsnehmers.
In der Regel bieten diese Ankäufer einen Kaufpreis an, der über dem Rückkaufswert liegt. Der Rückkaufswert repräsentiert den Betrag, den Ihr Lebensversicherer Ihnen zahlen würde, sollten Sie sich entscheiden, den Vertrag zu beenden. Er setzt sich aus Ihren geleisteten Beiträgen bzw. der Deckungsrückstellung zusammen, von denen die Kosten und eventuelle Stornogebühren abgezogen werden. Sie finden den Rückkaufswert in der jährlichen Benachrichtigung zu Ihrem Vertrag.
Das Angebot der Ankäufer sollte mindestens 1,5 Prozent über dem Rückkaufswert liegen. Das muss so sein, da sie vorhaben, den Vertrag profitabel bis zu seinem Ende fortzuführen. Einen Anteil dieses erwarteten Profits reichen sie an Sie weiter. Bei besonders attraktiv verzinsten Policen kann dieser Aufschlag sogar noch höher ausfallen.
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Der Hinterbliebenenschutz ist so gestaltet, dass Ihre Familienmitglieder eine Todesfallleistung erhalten, sollten Sie während der Laufzeit des Vertrages versterben. Wenn Sie kurz nach dem Veräußern Ihrer Lebensversicherung sterben, besteht für Ihre Familie die Möglichkeit einer zusätzlichen Todesfallleistung, die als Erhöhung des ursprünglichen Kaufpreises verstanden wird. Allerdings ist dieser Betrag in der Regel nicht sehr hoch.
Dies liegt daran, dass der Ankäufer von der vereinbarten Todesfallsumme den bereits an Sie gezahlten Kaufpreis sowie die von ihm in den Vertrag investierten Beiträge, zuzüglich Zinsen abzieht. Es kann auch vorkommen, dass zusätzliche Gebühren für die Abwicklung anfallen. Aus diesem Grund reduziert sich die Todesfallleistung mit jedem weiteren Monat nach dem Verkauf. Häufig gibt es nach einem oder zwei Jahren keine weiteren Auszahlungen mehr. Eine Ausnahme könnte eine Vereinbarung zu Vertragsabschluss sein, deren Todesfallleistung den Kaufpreis erheblich übersteigt.
Die Auszahlung einer Todesfallleistung nach dem Verkauf eher selten Bestandteil einer Vereinbarung. Es wäre also ratsam, sich darauf einzustellen, dass Ihre Angehörigen nach Vertragsabschluss mit dem Käufer keine weiteren Zahlungen erhalten.
Es ist den Ankäufern auch möglich, die von Ihnen erworbene Versicherung nicht weiterzuführen, sondern sie stattdessen zu beenden. Auch wenn dies nicht häufig vorkommt, sollten Sie sich dieser Möglichkeit bewusst sein. In solchen Fällen würde der Schutz für Hinterbliebene auch gänzlich entfallen.
Für jene, die zusätzlich zum erhaltenen Kaufpreis einen Todesfallschutz benötigen, um ihre Familie zu schützen, könnte der Vertragsabschluss einer Risikolebensversicherung eine Überlegung wert sein.
Vor Vertragsabschluss des Verkaufs hat der Policenankäufer die Pflicht, sie über mögliche Alternativen zu beraten.
Wenn Sie Ihre Lebensversicherung veräußern, übertragen Sie sämtliche Rechte aus diesem Vertrag an den Erwerber. Dies bedeutet, dass Sie im Gegenzug für den Kaufpreis auf Ihre Ansprüche verzichten und der Schutz für Ihre Angehörigen meistens ebenfalls entfällt.
Der Käufer erwirbt somit alle Ansprüche auf die Endauszahlung des Vertrags. Das bedeutet, er profitiert von den günstigen garantierten Zinsen älterer Verträge, den zusätzlichen Erträgen und eventuellen Schlussboni. Üblicherweise übernimmt der Erwerber auch die fortlaufende Beitragszahlung bis zum Vertragsende.
Selbst nach dem Verkauf kann es sein, dass Sie formal weiterhin als Versicherungsnehmer geführt werden, obwohl der Erwerber sämtliche Rechte besitzt. In solchen Fällen könnten Sie weiterhin Schreiben von der Versicherungsgesellschaft erhalten, wie beispielsweise die jährliche Übersicht über den Stand Ihres Guthabens. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen die Versicherungsgesellschaft zustimmt, den Käufer als neuen Versicherungsnehmer zu registrieren. In solch einem Szenario würden Sie typischerweise keine weiteren Nachrichten von der Versicherungsgesellschaft erhalten.
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Zunächst geben Sie beim ausgewählten Anbieter Ihre persönlichen Details sowie Vertragsinformationen in ein digitales Formular ein. Dies beinhaltet Daten wie Ihre Kontaktdetails, die Vertragsnummer (evtl. auf einer Vertragsurkunde), die Versicherungsgesellschaft, die Laufzeit des Vertrags bzw. den Zeitwert und den aktuellen Rückkaufswert.
Danach erteilen Sie dem Anbieter eine Erlaubnis, um Ihre Daten bei Ihrer Versicherungsgesellschaft zu verifizieren und gegebenenfalls zusätzliche relevante Informationen abzufragen. Nachdem Sie die Vollmacht unterzeichnet und zusammen mit einer Kopie Ihres Versicherungsdokuments an den Ankäufer geschickt haben, erhalten Sie ein Kaufangebot.
Wenn Sie sich entscheiden, das Angebot bzw. den Vertrag anzunehmen, senden Sie den signierten Kaufvertrag und die Vertragsurkunde Ihrer Lebensversicherung an den Ankäufer. Daraufhin kümmert sich der Ankäufer um die formelle Übertragung des Vertrags bei der Versicherung und überweist Ihnen den Kaufpreis aus der Vereinbarung. Dieser Prozess nimmt gewöhnlich drei bis acht Wochen in Anspruch.
Bei größeren Summen haben Sie die Möglichkeit, den Verkauf über einen neutralen Treuhänder abzuwickeln. Dieser Service kostet einen kleinen Zusatzbetrag, stellt jedoch sicher, dass Sie Ihr Geld auch wirklich erhalten. Der Verkaufsprozess wird vom Treuhänder beaufsichtigt, der die Vertragsurkunde erst dann an den Ankäufer weitergibt, wenn Sie Ihr Geld sicher laut Vereinbarung bekommen haben und damit der Vertragsabschluss vollzogen wurde.
Nachdem Sie Ihre Lebensversicherung veräußert haben, sollten Sie daran denken, den entsprechenden Dauerauftrag bei Ihrer Bank zu stornieren, über den Sie bisher die Prämien beglichen haben. Falls Sie dies vergessen, erstattet der Ankäufer Ihnen meistens die zu viel gezahlten Beiträge.
Ein wichtiger Hinweis: Auch nach dem Verkauf der Versicherung enden nicht alle Verpflichtungen. Bei einem Todesfall muss dieser sowohl der Versicherungsgesellschaft als auch dem Ankäufer unverzüglich gemeldet werden.
Es ist nicht immer selbstverständlich, dass Sie den kompletten Kaufpreis, den Sie vom Versicherungsankäufer erhalten, auch behalten dürfen. Unter Umständen müssen Sie auf diesen Ertrag Steuern zahlen.
Wenn Sie einen Versicherungsvertrag veräußern, der nach dem Jahr 2005 abgeschlossen wurde, ist die Versicherungsgesellschaft angehalten, das zuständige Finanzamt umgehend zu benachrichtigen. Hierbei wird sowohl der Verkaufsbetrag als auch die Summe der von Ihnen bis dahin geleisteten Beiträge gemeldet.
Sollte der erzielte Verkaufspreis Ihre bisherigen Einzahlungen übersteigen, haben Sie einen Gewinn gemacht. Auf diesen Gewinn fallen 25 Prozent Abgeltungssteuer, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, an. Dies berechnet sich aufgrund der Differenz zwischen Ihren Beiträgen und dem Verkaufspreis. Obwohl die Versicherungsgesellschaft das Finanzamt informiert, liegt es in Ihrer Verantwortung, die entsprechenden Steuern abzuführen. Den erzielten Gewinn müssen Sie in Ihrer Steuererklärung unter den Kapitalerträgen in der Anlage KAP aufführen. Wenn Sie Ihren jährlichen Freibetrag von 1.000 Euro (oder 2.000 Euro für Ehepaare) noch nicht vollständig genutzt haben, können Sie diesen ebenfalls berücksichtigen und gegenrechnen.
Falls Sie Ihren Versicherungsvertrag mit einem Verlust verkauft haben, können Sie diesen Verlust ebenfalls in der Anlage KAP vermerken. Bei Vorliegen weiterer Kapitalerträge reduziert dieser Verlust Ihre steuerliche Belastung.
Für Lebensversicherungsverträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, fallen in der Regel keine Steuern an, sofern Sie mindestens fünf Jahre in den Vertrag eingezahlt haben.
Überprüfen Sie Ihren Lebensversicherungsvertrag gründlich. Notieren Sie wichtige Daten wie die Vertragslaufzeit, den Rückkaufswert und eventuelle Klauseln, die den Verkauf betreffen könnten.
Verlassen Sie sich nicht nur auf ein Angebot. Konsultieren Sie verschiedene Ankäufer oder Finanzdienstleister, um ein Gefühl für den Markt und den potenziellen Wert Ihrer Versicherung zu bekommen.
Informieren Sie sich über mögliche steuerliche Konsequenzen eines Verkaufs, besonders wenn Ihr Vertrag nach 2005 abgeschlossen wurde. Gegebenenfalls ist es ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren.
Verkaufen Sie Ihre Lebensversicherung nicht vorschnell. Bedenken Sie auch Alternativen wie die Beleihung des Vertrags oder eine Auszahlung zu einem späteren Zeitpunkt.
Nach einem erfolgreichen Verkauf bewahren Sie alle Unterlagen und Korrespondenzen sicher auf. Dies dient Ihrer eigenen Absicherung und kann bei späteren Unklarheiten oder steuerlichen Fragen von Vorteil sein.
*Das bedeutet das Sternchen: Unsere Ratgeber-Artikel sind objektiv recherchiert und unabhängig erstellt. Wir wollen so möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig Vermögen aufzubauen und in Finanzfragen die richtigen Entscheidungen zu treffen. Damit unsere Informationen kostenlos abrufbar sind, werden manchmal Klicks auf Verlinkungen vergütet. Diese sogenannten Affiliate Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen. Geld bekommt die finanzen.net GmbH, aber nie der Autor individuell, wenn Leser auf einen solchen Link klicken oder beim Anbieter einen Vertrag abschließen. Ob die finanzen.net GmbH eine Vergütung erhält und in welcher Höhe, hat keinerlei Einfluss auf die Produktempfehlungen. Für die Ratgeber-Redaktion ist ausschließlich wichtig, ob ein Angebot gut für Anleger und Sparer ist.
🌳Das bedeutet das Bäumchen: Anlageprodukte, die im Sinne des Emittenten als nachhaltig klassifiziert werden, zeichnen wir mit einem Bäumchen-Symbol aus.