ETFs werden bei Anlegern immer beliebter und mittlerweile bietet sich allen Börsianern eine breite Produktpalette zum passiven Investieren. Doch hin und wieder geschieht es, dass ein ETF geschlossen wird. Wir verraten Ihnen, welche Gründe das hat, wie Sie eine Schließung frühzeitig erkennen können und geben Ihnen geldwerte Tipps für Ihr Kapital. Zu Beginn gibt es wie immer das Wichtigste in Kürze sowie unsere redaktionellen Empfehlungen.
Die allgemeine Nachfrage nach passiven Anlagelösungen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Kein Wunder also, dass auch immer mehr Anbieter in den ETF-Markt eingestiegen sind und nun mit einer Vielzahl von ETFs dieselben Indizes abdecken. Aus diesem Grund kann es immer wieder zur Schließung oder Zusammenlegung einzelner ETFs kommen. Insbesondere ETFs, welche für die Anbieter wegen ihres geringen Fondsvolumens nicht rentabel waren, sind davon betroffen.
Kommt ein neues Produkt auf den ETF-Markt, wird es meist mit besonders attraktiven Gebühren ausgegeben. Damit wollen die ETF-Anbieter eine kritische Masse an Käufern erlangen. Die Anbieter passen im Fall, dass ihre Taktik aufgeht, die ETF-Gebühren mit der Zeit einem höheren, rentableren Niveau an. Für Anleger ist das im Normalfall kein Grund zum Aufstand. Denn angehäufte Gewinne müssten sie schließlich bei einem Verkauf versteuern. Bleibt der neue ETF allerdings unterhalb der notwendigen Größe, wird dieser mit einem anderen Anlageprodukt verschmolzen oder häufig auch wieder geschlossen.
Wissenswert: Sie werden bestimmt nicht eines schönen Morgens aufwachen und feststellen müssen, dass Ihr ETF geschlossen wurde. Denn im Grunde hatten alle ETF-Schließungen eine Gemeinsamkeit: Sie kamen nicht überraschend. Eindeutige Anzeichen, dass eine Schließung bevorstand, gab es nämlich bereits im Vorfeld.
Die zwei wichtigsten Methoden, wie ein ETF geschlossen werden kann, sind die Fondsfusion und die Fondsliquidation. Die meisten ETF-Anleger kommen allerdings mit der Liquidation in Berührung.
Bei einer Fondsfusion werden, wie der Name schon sagt, zwei ETFs fusioniert beziehungsweise miteinander verschmolzen. Sämtliche Vermögensgegenstände des aufzulösenden Fonds werden dabei von dem aufnehmenden Fonds übernommen. Die Anteile des ursprünglichen ETFs werden automatisch zum Kurs am jeweiligen Stichtag in die Anteile des aufnehmenden ETFs getauscht. Den Kunden wird ein eventuell auftretender Spitzenausgleich auf ihrem Konto gutgeschrieben. Die Finanzaufsicht muss außerdem jede Fusion vorab genehmigen. Der aufnehmende Fonds sollte eine möglichst gleiche Anlagestrategie verfolgen, was ebenfalls im Zuge der Genehmigung überprüft wird.
Wird ein ETF liquidiert, werden alle Vermögenswerte des Fonds an einem bestimmten Stichtag verkauft. Anteilshaber des ETFs erhalten dann die danach im Fondsvermögen befindlichen Vermögenswerte ausgeschüttet.
Tipp: Die meisten Anleger verkaufen ihre Fonds-Anteile, bevor die Kursberechnung des ETFs eingestellt wird. Denn bei ETFs erfolgt die Preisfeststellung täglich. So können auch Sie die Wartezeiten zwischen der Einstellung der Kursberechnung und der letztendlichen Gutschrift des Verkaufserlöses umgehen, falls Ihr ETF geschlossen wird.
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Egal, ob Ihr ETF liquidiert oder fusioniert wird, Ihr ETF-Anbieter ist dazu verpflichtet, Ihnen im Rahmen der gesetzlichen Fristen eine offizielle Mitteilung in Ihrer Landessprache im Postfach Ihrer Depotbank zu hinterlassen. Das Schreiben hat zumeist einen sehr juristischen Charakter. Allerdings können Sie sich sicher sein, dass es von der Fondsaufsicht freigegeben wurde und alle Details enthält. Im Falle einer ETF-Fusion erhalten Sie zusätzlich die wesentlichen Anlegerinformationen des aufnehmenden ETFs. Im Bundesanzeiger sowie auf der Website des ETF-Anbieters erfolgen weitere Veröffentlichungen. Des Weiteren erhalten alle Anleger des aufnehmenden ETFs aufgrund einer europaweiten Regelung ebenso eine Nachricht über die anstehende Fusion. Für die Anleger besteht kein weiterer Handlungsbedarf. Sie sollten allerdings beachten, dass während des Fusionsvorgangs der aufnehmende ETF für einige Tage nicht handelbar sein wird. In seinem Schreiben wird der ETF-Anbieter diese entsprechenden Fristen bekannt geben.
Falls Ihr ETF geschlossen wird, sollten Sie als Anleger einige Punkte beachten. Die steuerliche Behandlung ist dabei wohl der wichtigste Aspekt. Wird Ihr Fonds liquidiert, ist es, als hätten Sie ganz normal Ihre Anteile verkauft. Ihre anfallenden Gewinne oder Verluste werden also steuerlich realisiert. Bei der Fusion zweier ETFs ist das Ganze ein wenig komplizierter. Denn hier entscheidet das Fondsdomizil über die steuerliche Behandlung. Hat der aufnehmende Fonds nicht das gleiche Fondsdomizil wie der bisher gehaltene, dann wird Ihr bisheriger Gewinn oder Verlust realisiert und entsprechend versteuert. Fand hingegen eine Inlandsfusion statt, (beispielsweise wenn ein in Deutschland aufgelegter ETF mit einem anderen deutschen fusioniert) hat das für Sie als Anleger keine steuerlichen Auswirkungen.
Neben der steuerlichen Thematik gibt es für Anleger auch organisatorisch einiges zu regeln. Sie müssen sich beispielsweise Gedanken machen, was nach einer Liquidation des ETFs mit Ihrem zuvor angelegten Vermögen passieren soll. Denn dieses liegt nun auf dem Girokonto bei der Bank. Für Anleger kann das, je nach Anlagesumme, Strafzinsen bedeuten. Außerdem könnten Sie zusätzlich potenziell positive Entwicklungen an der Börse verpassen.
Wird Ihr ETF fusioniert, sollte der neue ETF Ihren eigenen Anforderungen entsprechen. Haben sich beispielsweise die Gebühren geändert oder unterscheidet sich die Anlagestrategie? Ein neues Anlageprodukt kann Ihre ganze Vermögensstruktur verändern – schauen Sie also ganz genau hin!
Bevor Sie in einen ETF investieren, sollten Sie das Fondsvolumen, das Handelsvolumen und die Größe des Fondsanbieters beachten. So können Sie einer ETF-Schließung vorbeugen.
Wurde Ihr ETF liquidiert, müssen Sie die anfallenden Gewinne und Verluste steuerlich realisieren.
Informieren Sie sich über das Fondsdomizil des neuen ETFs, falls Ihr ETF fusioniert wird.
Prüfen Sie bei einer Fusionierung, ob der neue ETF immer noch zu Ihren persönlichen Anforderungen passt.
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🌳Das bedeutet das Bäumchen: Anlageprodukte, die im Sinne des Emittenten als nachhaltig klassifiziert werden, zeichnen wir mit einem Bäumchen-Symbol aus.
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