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Kostenfalle im Alltag

Stromvergleich: Wie ein Strompreisvergleich geht und worauf Sie beim Stromanbieterwechsel achten müssen

Wer würde nicht gerne die Haushaltskosten reduzieren und am Ende des Monats mehr Geld auf dem Konto haben? Durch einen Wechsel des Stromanbieters kann das schnell und einfach erledigt werden. Ein Stromvergleich lohnt sich und entlastet den Geldbeutel – und das teilweise um mehrere Hundert Euro. Wie viel Sie sparen können, hängt von Ihrem Wohnort und Ihrem alten Tarif ab. Wie Sie das herausfinden können und wichtige Tipps für den Anbieterwechsel, lesen Sie in unserem Ratgeber direkt zu Beginn.

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Jetzt den besten und günstigsten Anbieter finden

Das Wichtigste in Kürze

  • Viele Bonustarife erscheinen bei Vergleichsrechnern nur deswegen weit oben, weil die Bonuszahlungen die Stromkosten im ersten Jahr senken. Ab dem zweiten Jahr sind die Verträge meistens deutlich teurer.
  • Unsere Empfehlung: Sie sollten Ihren Stromanbieter regelmäßig vergleichen. Am einfachsten geht dies über Vergleichsportale wie Verivox* und Check24*.
  • Tipp: Es gelten Einschränkungen für Verträge außerhalb der Grundversorgung. Stromanbieter können ihre Stromlieferverträge also nicht beliebig gestalten.
  • Durch einen jährlichen Stromanbieterwechsel können Sie ordentlich Geld sparen und damit Ihre Haushaltskasse entlasten.
  • Der Preis ist nicht das einzig wichtige Kriterium bei einem Stromvertrag. Es gibt weitere wichtige Vertragsdetails, auf die Sie achten sollten.
  • Wichtig: Die Stromversorgung ist immer gesichert, auch bei Wechselproblemen sitzt niemand im Dunkeln. Haushalte rutschen dann so lange in die Ersatzversorgung des Grundversorgers, bis der gewählte Stromanbieter liefern kann.

Inhaltsverzeichnis

Stromvergleich – Sparen durch jährlichen Anbieterwechsel

Seit 1998 haben Verbraucher die Wahl und können jederzeit selbst bestimmen, wer ihnen den Strom liefert. Dauerhaft sparen können Sie aber nur, wenn sie als Kunde aktiv sind und jährlich den Versorger wechseln. Viele Tarife bietet einen Neukundenbonus und sind dadurch nur im ersten Jahr günstig. Der Grund dafür ist, dass viele Anbieter auf die Trägheit der Kunden spekulieren, da es sich für sie nur rechnet, wenn dieser länger als ein Jahr bei ihnen bleibt. Ein Strompreisvergleich lohnt sich also.

Tipp: Sie sollten jährlich die Preise vergleichen und dabei prüfen, ob sich ein Wechsel für Sie lohnt. Als Kunde können Sie nicht herausfinden, welche Anbieter dauerhaft günstig sind, da diese meistens nur die Neukundenpreise veröffentlichen.

Empfehlung: Der Stromanbieter-Vergleich funktioniert mit Verivox* und Check24* besonders einfach und zeitsparend!

Die größten Versorger in Deutschland

Insgesamt gibt es in Deutschland über 1.100 Stromanbieter, die Haushalte regional und überregional mit Strom beliefern. Die vier größten überregionalen Stromanbietern in Deutschland sind EnBW, E.ON, RWE und Vattenfall. Sollten Sie von E.ON Strom beziehen, haben Sie sich für das größte Energieversorgungsunternehmen der Welt und den Marktführer in Deutschland entschieden. Den zweiten Platz belegt die RWE AG, gefolgt von EnBW. Schlusslicht ist die Vattenfall Europe AG. Diese vier großen Stromanbieter teilen sich das Hochspannungsnetz quer durch Deutschland. Dadurch beliefern sie alle deutschen Haushalte mit Strom. Damit dies reibungslos abläuft, kümmern sich kleine regionale Stromanbieter, unter dem Dach der großen Energieversorgungsunternehmen, um die Strombelieferung. Da jeder Anbieter eigene Konditionen hat, entstehen so verschiedene regionale Strompreise.

Wie viel kann ich durch einen Versorgerwechsel sparen?

Wie viel Sie durch einen Wechsel sparen können, hängt von drei Faktoren ab:

  • Ihre aktuelle Tarifhöhe
  • Die Preise eines neuen Vertrags
  • Ihr Verbrauch

Ein Haushalt verbraucht wenig, wenn sein Stromverbrauch unter 1.000 Kilowattstunden (kWh) jährlich liegt. Das kann auf Sie zutreffen, wenn Sie nur wenige effiziente Elektrogeräte besitzen. Als Mieter in Mehrfamilienhäusern benötigen Sie eher 2.500 kWh im Jahr. Der Verbrauch eines Einfamilienhauses liegt sogar noch darüber.

Tipp: Häufig besteht Potenzial, den Verbrauch zu senken. Sie können das mit einem Strom-Check beim gemeinnützigen Verbraucherportal CO2-Online überprüfen. Wo Sie im Alltag sonst noch Geld sparen können, lesen Sie in unserem Ratgeber.

Bei geringem Stromverbrauch höhere Kosten

Der Stromtarif setzt sich in der Regel aus dem Grundpreis und dem Arbeitspreis zusammen. Haben Sie als Kunde einen niedrigen Verbrauch, bezahlen Sie vergleichsweise hohe Preise. Das liegt an ebendiesem Grundpreis. Dieser wird vom Versorger monatlich oder jährlich pauschal berechnet. Der Arbeitspreis fällt für jede Kilowattstunde an. Bei einem geringen Stromverbrauch fällt der Grundpreis stärker ins Gewicht. Welche Kosten er beinhaltet ist aber nirgendwo einheitlich geregelt. Jeder Versorger bestimmt diesen fixen Preisanteil im Tarif nach seinem eigenen Ermessen. Beeinflusst wird er durch die Entgelte für den Stromtransport, die die Netzbetreiber erheben. Diese haben in den vergangenen Jahren den fixen Anteil in vielen Regionen stärker erhöht. Sollte sich diese Entwicklung so fortsetzen, zahlt sich das Einsparen von Strom umso weniger für Sie aus, je stärker Sie den Verbrauch verringern.

Ein STromvergleich zeigt: Kunden in der Grundversorgung zahlen am meisten

Unabhängig von Ihrem Stromverbrauch bezahlen Sie als Kunde in der Grundversorgung im Schnitt die höchsten Preise – insgesamt sind es fünf bis zehn Prozent mehr als bei anderen Verträgen. Das Verlassen dieser gestaltet sich allerdings für manche Verbraucher schwierig. Haben Sie zum Beispiel negative Schufa-Einträge, kann es passieren, dass manche Anbieter Sie abweisen. Sie können auch in Erwägung ziehen, einen Prepaid-Tarif zu nutzen, sollten dessen Preise niedriger sein, als die der Grundversorgung. Dabei bezahlen Sie als Kunde zuerst eine Strommenge Ihrer Wahl. Haben Sie Ihr Guthaben dann fast aufgebraucht, können Sie nachladen. Da dabei keine Abschlagszahlungen fällig werden, interessieren sich die Anbieter nicht für Schufa-Einträge.

Stromtarife trotz eines bestehenden Sondervertrags vergleichen

Auch, wenn Sie als Kunde nicht in der Grundversorgung sind, sondern bereits einen Sondervertrag haben, können Sie durch einen Tarifwechsel sparen. Sie können bei Ihrem Versorger ein anderes Angebot anfragen oder selbst auf dessen Internetseite recherchieren. Als weitere Option bietet sich Ihnen der Stromanbieterwechsel. Stromlieferanten bestimmen nur ein Fünftel des Strompreises selbst. Der Rest setzt sich aus Steuern, Umlagen und den Kosten für den Stromtransport zusammen. Aber je nachdem wie teuer sie die Energie einkaufen, wie hoch die eignen Kosten sind und welche Gewinnspanne sie einrechnen, ergibt sich ein gewisser Spielraum. Die Tarife können an einem Ort bis zu zwei Cent pro kWh voneinander abweichen. Außerdem gibt es Tarife, bei denen Kunden mehr als die monatliche Abschlagszahlung sparen können. Viele Versorger locken mit Rabatten und Bonuszahlungen, andere mit sehr niedrigen Preisen. Die günstigsten Angebote können aber in vielen Fällen nicht kostendeckend sein. Greifen Sie als Kunde bei einem solchen Schnäppchen zu, muss Ihnen bewusst sein, dass der Versorger seinen Tarif alsbald erhöht oder Sie nach dem Wegfall der Boni hohe Kosten haben. Die Preise können teilweise sogar höher liegen als die der Grundversorgung.

Tipp: Ein Vergleich lohnt sich nicht nur bei Strompreisen, sondern auch bei Kfz-Versicherungen.

Stromvergleich: So finden Sie einen guten Tarif

Der Strommarkt befindet sich in ständiger Bewegung: neue Anbieter, Sonderkationen und neue Vertragsmodelle. Als Kunde sollten Sie sich alle paar Monate einen Überblick verschaffen. Am einfachsten geht das mit einem Rechner auf den bekannten Vergleichsportalen. Sie müssen in Ihre Postleitzahl und Ihren Jahresverbrauch in der Suchmaske eingeben. Daraufhin erhalten Sie eine Liste mit den günstigsten Tarifen. Sie sollten beachten, dass die Preise regional verschieden sind und sich häufig ändern. Bei einigen Tarifen sollten Sie allerdings aufpassen.

Bei einem Vorkasse-Tarif gehen Sie ein unnötiges Risiko ein. Sollte der von Ihnen gewählte Anbieter nämlich insolvent gehen, können Sie die bereits gezahlten Beträge nur noch zur Insolvenztabelle anmelden. Gleichzeitig müssen Sie sich einen neuen Stromlieferanten suchen und diesen bezahlen.

Vorsicht geboten ist auch bei einem Paket-Tarif. Nur noch wenige Versorger bieten diese an. Sollten Sie mehr Strom benötigen, als im Paket vorgesehen ist, kann das ganz schön teuer werden. Außerdem erhalten Sie als Kunde eines solchen Tarifs keine Gutschrift, falls Sie weniger Energie verbrauchen sollten, als im Tarif vereinbart ist.

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Wenn Ihnen Boni im Stromvertrag wichtig sind

Tarife, in denen Versorger Rabatte oder Boni versprechen, sind allgegenwärtig. Im Schnitt bekommen Sie als Kunde 60 Euro bis sogar mehrere Hundert Euro geschenkt. Möchten Sie solche Rabatte oder Boni mitnehmen, sollten Sie Ihren Stromvertrag zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündigen und sich bei einem Strompreisvergleich einen neuen Anbieter suchen. Auf diese Weise können Sie hohen Kosten vorbeugen. Sofortboni werden wenige Monate nach Lieferbeginn ausgezahlt, Neukundenboni dagegen erst nach der Jahresabrechnung. Tarife mit hohen Bonuszahlungen senken aber nicht unbedingt den monatlichen Abschlag.

Wichtig: Viele Bonustarife erscheinen in Vergleichsportalen oben, da ihre Bonustarife die Stromkosten im ersten Jahr senken. Fallen die Boni dann im zweiten Jahr weg, wird der Vertrag deutlich teurer.

Vor dem Abschluss eines Bonus-Vertrags sollten Sie dessen Preise mit denen der Grundversorgung vergleichen. Achten Sie dabei auf die Kosten anhand des Grund- und Arbeitspreises ohne, dass Sie die Bonuszahlungen zu berücksichtigen. Liegen die Preise über denen der Grundversorgung oder nur um bis zu fünf Prozent darunter, ist ein solcher Vertrag ab dem zweiten Jahr teurer. Vor Vertragsabschluss sollten Sie unbedingt überprüfen, ob Ihnen laut Vertragsbedingungen überhaupt alle Boni zustehen. Einen Neukundenbonus zahlen Versorger in der Regel nur Verbrauchern, die noch keinen einen gültigen Vertrag mit Ihnen haben oder in den letzten sechs Monaten hatten. Sollten Sie bei dem entsprechenden Unternehmen bereits Gas beziehen, zählen Sie ebenfalls als Bestandskunde. Sollten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Strom- und die Gasversorgung gelten, müssen Sie davon ausgehen, dass Sie den Neukundenbonus nur für einen der beiden Verträge erhalten.

Vorsicht: Manche Versorger bezahlen die versprochenen Boni nicht automatisch. Bei manchen Anbietern müssen Sie die Zahlungen erst einfordern, bis Sie sie erhalten oder sogar mit rechtlichen Schritten drohen.

Tipp: Vor einem Vertragsabschluss sollten Sie nachlesen, welche Erfahrungen andere Verbraucher mit einem Stromanbieter gemacht haben. Dabei geht es nicht nur um den Wechselprozess an sich, sondern auch darum wie zufrieden sie nach einem Jahr Vertragslaufzeit waren, wann die Rechnungen kommen und die Boni fließen sollen.

Nach Stromvergleich den Stromanbieter wechseln: So funktioniert’s

Wir empfehlen Ihnen den Wechselprozess auch selbst in die Hand nehmen. Ein Stromwechsel ist problemlos und ohne Risiko. Er funktioniert am einfachsten, wenn Sie sich direkt einen neuen Anbieter suchen, zum Beispiel mithilfe eines Vergleichsportals. Bevor Sie einen neuen Vertrag abschließen, sollten Sie die Kündigungsfrist in Ihrem aktuellen Lieferantenvertrag prüfen. Ihr neuer Versorger kündigt dann Ihren Vertrag, den Sie mit Ihrem bisherigen Stromanbieter hatten. Machen Sie Gebrauch von Ihrem Sonderkündigungsrecht, müssen Sie selbst kündigen. Danach können Sie zu einem neuen Stromanbieter wechseln. Jeder neue Vertrag sollte direkt an das Ende des bisherigen anschließen.

Einen Wechseldienst beauftragen

Sollten Sie keine Lust haben, sich regelmäßig um Ihren Stromtarif zu kümmern oder Sie die Sorge haben, zu vergessen, Ihren Vertrag rechtzeitig zu kündigen, können Sie einen Wechselservice nutzen. Die Anbieter wählen für ihre Kunden gute und günstige Tarife aus. Sie organisieren zusätzlich jedes Jahr den Anbieterwechsel. Manche Dienstleister verlangen dafür eine Beteiligung an den Ersparnissen durch den Vertragswechsel.

Hinweis: Wechseln Sie jährlich den Tarif und nehmen dabei jedes Mal einen Neukundenbonus in Anspruch, kann es Ihnen passieren, dass Ihr neu gewählter Versorger Sie als Kunde ablehnt. Grund dafür ist, dass der Versorger Sie als Kunde kennt und davon ausgeht, dass Sie nach einem Jahr den Vertrag wieder kündigen werden. Die Zahl der Stromanbieter, die Kunden nach ihrem Verhalten bewerten, wächst. Ausschlaggebend kann dabei die Höhe des Verbrauchs sein, der Wohnort oder er vorherige Anbieter.

Tipp: Das Geld, das Sie durch den Stromvergleich sparen, könnten Sie in sinnvolle Versicherungen investieren.

Datenlöschung nach Vertragsende

Ein Wechseldienst fragt nach der Ablehnung seines Kunden beim nächsten Stromversorger an. Manche Dienstleister verlangen die Löschung der Kundendaten vom alten Versorger, nachdem der Liefervertrag beendet ist. Bei häufigem Stromanbieterwechseln können Sie als Kunde ebenfalls um die Löschung Ihrer Daten bitten. So mindert sich das Risiko, bei der Rückkehr zu einem bestimmten Stromlieferanten, abgelehnt zu werden, da das Unternehmen Sie bereits als wechselfreudigen Kunden kennen könnte.

Laut Datenschutzgrundverordnung darf ein Stromanbieter Ihre Daten nicht länger im Vertrieb oder im Kundenservice nutzen, nachdem Sie ihn zum Löschen dieser aufgefordert haben. Es besteht eine Aufbewahrungsfrist von bis zu elf Jahren für Rechnungen, falls die Steuerbehörden diese prüfen möchten. Der Stromanbieter sollte in diesem Fall aber den Zugriff auf die Daten für alle Abteilungen sperren, außer der Buchhaltung.

Tipp: Nach Vertragsende bietet es sich Ihnen an, dem Anbieter zu erklären, dass Sie keine Werbeanrufe oder -schreiben erhalten möchten. Am besten tun Sie dies schriftlich, damit Sie einen Nachweis haben, falls dieser sich doch melden sollte.

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Stromvergleich: Das sollten Sie bei untergeschobenen Stromverträgen tun

Sie müssen als Kunde für einen Stromvertrag nicht zwangsläufig aktiv werden. Sie haben die Möglichkeit, dass Ihr Versorger Ihnen ein neues Angebot macht. Zum Beispiel sendet die Grundversorgung Briefe zur Kundengewinnung. Rechtlich gesehen ist das in Ordnung. Ruft ein Unternehmen Sie allerdings an und verwickelt Sie in ein Kundengespräch, ist das rechtlich nicht korrekt. Trotzdem kommt es häufig vor, dass Unternehmen Verbraucher anrufen, um ihnen neue Stromverträge zu verkaufen. Teilweise beauftragen sie dafür sogar Call-Center.

Auch wenn Sie auf ein solches Angebot eingehen, bedeutet das nicht, dass Ihr neuer Versorger dem Alten in Ihrem Namen kündigen darf. Sie sollten Ihrem neuen Versorger zuerst eine schriftliche Vollmacht erteilen. Das Ministerium für Verbraucherschutz hat einen Gesetzentwurf für faire Verbraucherverträge erarbeitet. Im Laufe des Jahres 2020 wird die Bundesregierung voraussichtlich über diesen beraten und ihn dem Bundestag zur Entscheidung vorlegen. Der Entwurf sieht unter anderem die schriftliche Bestätigung eines neuen Stromvertrags vor und dass ein solcher eine maximale Laufzeit von zwölf Monaten haben darf. Bei der Bundesnetzagentur können Sie unerlaubte Werbeanrufe melden.

Wenn Ihnen doch ein Vertrag untergeschoben wurde

In dem Fall, dass ein Unternehmen Ihnen vor der Gesetzesänderung einen Liefervertrag unterschiebt, kommen Sie durch einen Widerruf aus diesem heraus. Sie haben bis zu 14 Tage nach dem vermeintlichen Vertragsabschluss Zeit, diesen zu widerrufen. In der vertraglichen Widerrufsbelehrung müssen dafür eine E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder Faxnummer des Anbieters aufgeführt sein.

Stromvergleich – Die Stromversorgung ist immer gesichert

Der günstigste Anbieter ist nicht immer die beste Wahl. Doch auch bei Wechselproblemen müssen Sie keine Angst haben, im Dunkeln zu sitzen, dafür sorgt der Grundversorger Ihrer Region. Sie rutschen in solchen Fällen automatisch und vorübergehend in die Ersatzversorgung. Dies dauert so lange an, bis der von Ihnen gewählte Versorger liefern kann. Den von Ihnen bezogenen Strom kann der Netzbetreiber bis zu sechs Wochen rückwirkend Ihrem neuen Versorger zuschreiben. Vor allem, wenn dieser nicht den ursprünglichen Lieferstart eingehalten hat, sollte er die Mehrkosten aus der Ersatzversorgung übernehmen.

Ein neuer Stromanbieter sollte innerhalb von zwei Wochen startklar sein, wenn Sie Ihren alten Vertrag gekündigt haben. Es darf bis zu drei Wochen dauern, Sie beim Netzbetreiber anzumelden. Dauert es länger, kann den Netzbetreiber den Stromanbieterwechsel noch rückwirkend bis zu sechs Wochen nach dem vorgesehenem Lieferstart zurückhalten. Falls Sie nach drei Monaten noch keinen neuen Stromanbieter beauftragt haben oder der von Ihnen gewählte Lieferant noch immer nicht lieferfähig ist, rutschen Sie in die Grundversorgung. Deren Tarife sind so hoch wie die der Ersatzversorgung.

Tipp: Sie sollten möglichst kurz in der Ersatz- oder Grundversorgung bleiben, da es die teuersten Tarife auf dem Markt sind. Um herauszukommen, müssen Sie einen neuen Vertrag abschließen.

Auf diese Vertragsdetails sollten Sie bei einem Stromvergleich achten

Der Preis ist nicht das einzige wichtige Kriterium, auf das Sie beim Abschluss eines Stromliefervertrags achten sollten. Achten Sie darauf, dass der Stromliefervertrag eine Kündigungsfrist von bis zu einem Monat hat. Es gibt noch weitere wichtige Details:

Vertragslaufzeit bis zu einem Jahr

Nach dem ersten Vertragsjahr und dem Wegfallen der Preisgarantie ist es für Sie wichtig, dass Sie bei Bedarf schnell wieder aus Ihrem Vertrag herauskommen. Dies kann auch der Fall sein, wenn Sie ein attraktiveres Angebot von einem anderen Versorger sehen oder umziehen. Manche Stromlieferanten erlauben im Falle eines Umzugs die Vertragskündigung, andere fordern dessen Fortführung an der neuen Adresse.

Preisgarantie so lange die Vertragslaufzeit andauert

Achten Sie darauf, dass alle Bestandteile im Strompreis inbegriffen sind – auch die gesetzlichen Umlagen. Die Höhe dieser fünf Umlagen ändert sich jedes Jahr. In der Regel steigt die Summe. Eine solch umfassende Absicherung bezeichnen Versorger meistens einfach als Preisgarantie. Bei der eingeschränkten Preisgarantie sind bestimmte Bestandteile nicht gedeckt. Das können gesetzliche Umlagen, Steuern, Entgelte oder der Betrieb des Stromzählers sein. Bei einem Anstieg dieser Preisbestandteile kann der Stromanbieter die Mehrkosten berechnen. Allerdings muss er Ihnen das mehrere Wochen im Voraus mitteilen. Sie können in einem solchen Fall Gebrauch von Ihrem Sonderkündigungsrecht machen – sprich, den Vertrag ohne Einhaltung der Kündigungsfrist beenden.

Stromvergleich: Was ist im Vertrag gesetzlich erlaubt?

Versorger können ihre Stromverträge nicht beliebig gestalten. Es gelten Einschränkungen für Verträge außerhalb der Grundversorgung:

Verträge mit längeren Laufzeiten und Fristen sind unwirksam. Haben Sie einen solchen geschlossen, sollten Sie ihn am besten direkt widerrufen. Für Stromlieferverträge gilt das gleiche Widerrufsrecht, wie für andere Kaufverträge. Sie können innerhalb von 14 Tagen, nachdem der von Ihnen gewählte Lieferant den Auftrag bestätigt hat, den Vertrag wieder aufheben (§355 BGB).

Ob ein Unternehmen eine Preisgarantie gewährt, liegt ganz bei ihm. Es gibt zu diesem Punkt keine gesetzliche Regelung. Festgelegt ist aber, dass Sie eine Kündigung des Vertrags in der Regel schriftlich und mit Unterschrift einreichen müssen. Manche Versorger gestatten aber auch eine Nachricht per E-Mail oder über das firmeneigene Online-Portal. Die Formalia sind in den AGBs des Versorgers festgelegt. Bei der Grundversorgung ist wiederum keine Vertragslaufzeit festgelegt. Um einen solchen Vertrag zu beenden, gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Die Kündigung muss auch schriftlich erfolgen, ist allerdings auch ohne Unterschrift gültig.

Beachten Sie Abschlagszahlungen und Zahlungsbedingungen!

Der Stromanbieter muss Ihnen nur einmal im Jahr eine Stromrechnung zukommen lassen. Aus diesem Grund darf er Abschlagszahlungen vereinbaren. Die Abschlagshöhe kann das Unternehmen aber nicht beliebig wählen: Es muss sich dabei an Ihrem bisherigen Stromverbrauch orientieren. Sollte Ihr Stromlieferant Ihnen einen höheren Verbrauch anrechnen, als sie Strom bezogen haben, können Sie ihn zur Korrektur auffordern. Der Versorger darf den Abschlag an dem Tag abbuchen, an dem die Stromlieferung beginnt. Das gilt auch, wenn Sie den Vertrag schon Wochen oder Monate vor dem Lieferbeginn geschlossen haben. Doch nicht jeder Stromlieferant erhebt Abschlagszahlungen. Mittlerweile gibt es auch Unternehmen, die monatlich eine Rechnung erstellen. Der Kunde bezahlt dann monatlich, was er verbraucht hat.

Ihr Versorger muss Ihnen bei einem Vertragsabschluss mindestens zwei unterschiedliche Bezahlungsmöglichkeiten von Abschlägen und Rechnungen anbieten, zwischen denen Sie wählen können. Manche Unternehmen fordern ihre Kunden nach Vertragskündigung zum Überweisen auf. Sollte dieser dann in Zahlungsverzug geraten, können hohe Mahngebühren drohen. In manchen Fällen schalten Stromversorger sogar Inkassobüros ein. Ob ein Stromanbieter die Zahlungsweise im Kündigungsfall umstellt, ist in den AGBs festgelegt. Sie sollten dies vorab prüfen.

Stromvergleich: Welche Pflichten hat der Versorger?

Grundsätzlich ist ein Lieferantenwechsel jederzeit möglich. In dem Fall, dass Ihr Versorger Sie nicht zu einem bestimmten Stichtag aus dem Vertrag lassen oder Ihr neuer Stromanbieter die Belieferung nicht zur Monatsmitte beginnen möchte, liegt das meistens an der firmeneigenen Verwaltung. Stromversorger haben aber bestimmte Pflichten gegenüber Ihren Kunden, die gesetzlich festgelegt sind.

Die jährliche Abrechnung

Ihr Stromanbieter muss Ihnen mindestens alle zwölf Monate eine Abrechnung zuschicken. Spätestens sechs Wochen nach Ablauf der Frist muss diese bei Ihnen eingegangen sind. Im Fall der Vertragskündigung sollten Sie bis zu sechs Wochen nach Lieferende eine Abrechnung erhalten. Die Rechnung sollte immer einfach und verständlich sein sowie alle für die Berechnung notwendigen Faktoren enthalten. Strom- und Mehrwertsteuer müssen separat ausgewiesen. Der Versorger muss ebenfalls angeben, wie viel der Kunde über die Stromrechnung erfahren für Netznutzung, Messstellenbetrieb und Konzessionsangabe bezahlt hat. Sollten Sie einen Fehler finden oder etwas nicht verstehen, können Sie widersprechen und den Stromanbieter zur Korrektur oder zur verständlicheren Gestaltung der Abrechnung aufrufen.

Sollte auf Ihrer Abrechnung ein Guthaben ausgewiesen sein, sollten Sie dieses kurzfristig erhalten. Entweder nennt der Stromanbieter Ihnen in der Abrechnung selbst die Frist, in der Ihnen das Geld zurückbezahlt wird. Nennt der Versorger keine Frist, sollte er Ihnen das Guthaben unverzüglich auszahlen. Ihr Stromanbieter darf die Zahlung weder hinauszögern, noch mit den kommenden Abschlagszahlungen verrechnen. Ein Neukundenbonus sollte ebenfalls auf der Abrechnung auftauchen. Ob der Stromlieferant den Bonus mit den Kosten verrechnet oder die Summe extra aufführt, ist ihm überlassen. In dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie im Zweifelsfall nachlesen, wie er den Bonus berechnet sowie wann und welche Weise er ihn ausbezahlt. Sollte der Bonus auf der Abrechnung fehlen oder Sie ihn nach Vertragsende nicht erhalten haben, können Sie Ihren Versorger mahnen. In manchen Fällen reagieren Unternehmen erst dann auf die Forderung.

Tipp: Sie sollten Abrechnungen vier Jahre lang aufbehalten. Es kann durchaus vorkommen, dass Stromlieferanten diese korrigieren. Eine solche Korrektur ist bis zu drei Kalenderjahre nach dem Rechnungserhalt möglich. Erhalten Sie die Rechnung also im Mai 2017, kann Ihr Versorger diese noch bis Ende 2020 korrigieren. Gleiches gilt auch bei einem Umzug. Wir empfehlen Ihnen auch jedes Jahr den Zählerstand zu notieren.

Abschlagszahlungen anpassen

Vereinbaren Sie mit Ihrem Versorger Abschlagszahlungen, muss deren Höhe Ihrem bisherigen Verbrauch entsprechen. Mit der Jahresabrechnung sollte Ihr Stromlieferant den Abschlag daher anpassen. Sollten Sie mehr Strom verbraucht haben, darf er mehr verlangen, bei weniger sollte er den Beitrag im Verhältnis zu Ihrem geänderten Verbrauch senken. Tut Ihr Versorger dies nicht, können Sie ihn dazu auffordern. Bei manchen Versorgern haben Sie die Möglichkeit, Ihre Abschlagshöhe in deren Kundenportal selbst zu verändern. Sie sollten davon Gebrauch machen, wenn Sie auf irgendeine Weise Strom sparen.

Preiserhöhung und Sonderkündigungsrecht

Falls Ihr Versorger den Stromtarif erhöhen möchte, muss er Sie darüber in Kenntnis setzen. Kunden der Grundversorgung müssen innerhalb von sechs Wochen vor der geplanten Änderung informiert werden. Außerhalb der Grundversorgung gibt es keine exakte Frist, wann Stromlieferanten ihre Kunden über Preisänderungen aufklären müssen. Festgelegt ist dabei nur, dass die Nachricht Sie als Kunden erreichen muss, bevor die Erhöhung in Kraft tritt und die gewöhnliche Abrechnungsperiode abgelaufen ist. Den Unternehmen ist also keine Grenze gesetzt, wie viel früher sie die entsprechenden Briefe oder E-Mails an ihre Kunden versenden. Manche tun dies zum Beispiel bereits fünf Monate vor der Erhöhung, andere schreiben die geplante Erhöhung in die Jahresabrechnung rein. Sendet Ihr Stromlieferant Ihnen eine E-Mail, muss entweder in der Betreffzeile oder aus dem Text klar erkennbar sein, dass die Mail eine Preiserhöhung enthält. Andernfalls können Unternehmen auch ein Schreiben mit der Ankündigung anhängen.

Stromanbieter müssen Sie über Ihr Sonderkündigungsrecht unterrichten. Das bedeutet, dass Sie den Vertrag ohne Rücksicht auf die Kündigungsfrist zum Zeitpunkt der Preiserhöhung beenden dürfen. Fehlt dieser Hinweis, gilt die Preiserhöhung als unwirksam. Das Sonderkündigungsrecht gilt auch bei Vertragsänderungen, zum Beispiel bei einer Änderung der Kündigungsfrist. Auch in diesem Fall muss das Unternehmen Sie auf dieses Recht hinweisen. Falls Sie eine Sonderkündigung einreichen möchten, sollten Sie vorab prüfen, ob der Versorger in seinen AGBs eine Frist festgelegt hat, bis wann diese ihm vorliegen muss.

Fristgerechte Kündigung

Möchten Sie Ihren Stromvertrag kündigen, müssen sie die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist beachten. Für Kunden der Grundversorgung beträgt diese 14 Tage. Sie sollten in diesem Fall Ihre Kündigung per Brief, E-Mail oder Fax an den Versorger senden und eine Kündigungsbestätigung anfordern. Haben Sie bereits einen neuen Lieferanten beauftragt, kündigt dieser Ihren bestehenden Vertrag im Rahmen der Kündigungsfrist für Sie. Doch auch bei der Wahrung dieser können sich Probleme einstellen, wie zum Beispiel, dass Ihr ehemaliger Stromlieferant den Vertrag nicht kündigen möchte. Mit einem Kündigungsdienst können Sie solche Probleme vermeiden.

Es kann passieren, dass der Versorger die fristgerechte Kündigung nicht akzeptieren möchte. Er begründet seine Abweisung dann häufig damit, dass der Vertrag bereits beim Abschluss und nicht erst bei Beginn der Stromlieferung begonnen hätte. Als Kunde sollten Sie dann den Vertrag und die AGBs prüfen, da in diesen festgelegt sein muss, wann genau der Vertrag anläuft. Sollte der Beginn oder das Ende der Laufzeit dem Beginn oder Ende der Lieferzeit für den Strom entsprechen, können Sie dem Lieferanten widersprechen und auf die Kündigungsfrist zum Ende des Lieferjahres beharren. Es ist allerdings umstritten, ob bei Stromverträgen die Laufzeit tatsächlich von der Lieferzeit abweichen kann.

Probleme mit dem Anbieter nach dem Stromvergleich: Wer hilft?

Sollte sich Ihr Versorger nicht an die gesetzlichen Regeln oder den Vertrag halten, müssen Sie ihn darauf hinweisen. Wenn das nicht hilft, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie e.V. wenden. Können Sie gegenüber der Schlichtungsstelle belegen, dass der Stromanbieter nicht auf Ihre Forderungen reagiert hat, eröffnet diese in der Regel ein Schlichtungsverfahren. Kein Stromversorger ist auf ein solches Verfahren erpicht, da die Schlichtungsstelle ihm dafür pro Fall eine dreistellige Gebühr in Rechnung stellt. Haben Sie Ihren Stromvertrag über einen Makler geschlossen, können Sie sich im Problemfall auch an diesen wenden. Bei Problemen mit dem Netzbereiter ist die Bundesnetzagentur die Anlaufstelle für Beschwerden. Sie verantwortlich, wenn der Stromanbieter seinen Pflichten nur schwer nachkommt. Beispiele hierfür können sein, dass er keine fristgerechte Abrechnung sendet oder nicht auf Schreiben antwortet. Die Behörde kann ein Aufsichtsverfahren gegen den Stromanbieter einleiten, sollte der Verdacht bestehen, dass das Unternehmen aus personellen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht mehr leistungsfähig ist. Im Notfall kann die Behörde dem Stromanbieter seine Tätigkeit auch ganz oder teilweise untersagen.

Marktwächter Energie oder die Verbraucherzentralen dienen als Ansprechpartner, falls Sie das Verhalten Ihres Versorgers als unseriöse Geschäftspraktiken einstufen. Sie können Unternehmen abmahnen, Unterlassungserklärungen abringen oder sie verklagen.

Ökostrom beim Stromvergleich: Ein Beitrag für die Umwelt?

Bei Ökostrom handelt es sich um Strom, der zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt, zum Beispiel aus Wind- oder Wasserkraftwerken oder Solarstromanlagen. Für die Menge, die sie als Ökostrom verkaufen wollen, müssen Anbieter Herkunftsnachweise beziehen. Das klingt nach einem großen Plus für die Umwelt, doch ein erhöhter Ökostrom-Bezug in Deutschland bedeutet nicht, dass automatisch mehr grüner Strom erzeugt wird.

Nicht jeder Ökostrom fördert die Energiewende

Die physische Quelle Ihres Stroms ist unabhängig von dem Tarif, den Sie wählen. Selbst, wenn Sie sich für Ökostrom entscheiden, stammt die Energie aus einem nahegelegenen Kraftwerk in Ihrer Nähe und steht damit im Zusammenhang mit E.ON, EnBW, RWE oder Vattenfall. Ihr Stromlieferant muss aber für den Ökostrom sogenannte Herkunftsnachweise kaufen. Diese belegen, auf welche Weise und an welchem Ort der Strom erzeugt wurde. Der Stromanbieter kauft diese Herkunftsnachweise für die Strommenge aus erneuerbaren Quellen, die er seinen Kunden als Ökostrom verkauft.

Allerdings gibt es kaum deutsche Herkunftsnachweise. Da der Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert wird. Auf diese Weise geförderter grüner Strom darf nicht gesondert als Ökostrom verkauft werden. Dementsprechend erhält er auch keinen Herkunftsnachweis. Ansonsten würden Anlagenbetreiber durch die Förderung und die Verkaufserlöse doppelt für denselben grünen Strom verdienen. Da sich fast jeder Betreiber einer Öko-Anlage für die staatliche Förderung entschieden hat, stehen kaum Herkunftsnachweise zur Verfügung. Die meisten Nachweise stammen aus dem Ausland, zum Beispiel aus Österreich und Norwegen. Dabei handelt es sich aber um Strom, der ohnehin produziert wird. Durch den Zukauf eines Herkunftsnachweises verschiebt sich seine „grüne“ Eigenschaft auf den Strom des Käufers. Dadurch kann dieser der Rechnung seiner Ökostromkunden 100 Prozent Ökostrom ausweisen. Dem Klima ist damit aber nicht geholfen, da es auch im Nachhinein genauso viel „grünen“ wie „grauen“ Strom gibt wie vorher. Der Bezug von Ökostrom trägt also oftmals nicht zur Energiewende bei, da viele Ökostromtarife nur einen „grünen Anstrich“ besitzen.

Es gibt aber auch Ökostromanbieter, die sich politisch für die Energiewende und wirtschaftlich für den vom EEG unabhängigen Ausbau erneuerbaren Energien einsetzen. Entscheiden Sie sich für einen dieser Anbieter, unterstützen Sie seine ökologische Geschäftspolitik und damit indirekt auch die Energiewende in Deutschland.

Stromvergleich – das sollten Sie tun

  1. Belasten hohe Kosten Ihre Haushaltskasse? Dann sollten Sie prüfen, ob Sie durch einen Stromanbieterwechsel sparen können.

  2. Der Strommarkt ist in ständiger Bewegung. Deswegen sollten Sie sich alle paar Monate einen Überblick verschaffen über die Anbieter und aktuelle Tarife. Wer jährlich den Anbieter wechselt, spart dauerhaft. Mit Verivox* und Check24* ist der Anbieter-Vergleich besonders schnell und komfortabel.

  3. Entscheiden Sie sich für einen Wechsel, müssen Sie sich überlegen, ob Sie sich diesen selbst zutrauen oder einen Wechseldienst beauftragen möchten.

  4. Bei einem Wechsel sollten Sie neben dem Strompreis auch auf die Vertragslaufzeit und die Preisgarantie achten.

  5. Falls Sie zum Ökostromkunden werden möchten, sollten Sie die Anbieter genau unter die Lupe nehmen. Einen Beitrag zum Klima leisten Sie nur, wenn der Anbieter sich wirtschaftlich und politisch für die Energiewende einsetzt.

* Das bedeutet das Sternchen: Unsere Ratgeber-Artikel sind objektiv recherchiert und unabhängig erstellt. Wir wollen so möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig Vermögen aufzubauen und in Finanzfragen die richtigen Entscheidungen zu treffen. Damit unsere Informationen kostenlos abrufbar sind, werden manchmal Klicks auf Verlinkungen vergütet. Diese sogenannten Affiliate Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen. Geld bekommt die finanzen.net GmbH, aber nie der Autor individuell, wenn Leser auf einen solchen Link klicken oder beim Anbieter einen Vertrag abschließen. Ob die finanzen.net GmbH eine Vergütung erhält und in welcher Höhe, hat keinerlei Einfluss auf die Produktempfehlungen. Für die Ratgeber-Redaktion ist ausschließlich wichtig, ob ein Angebot gut für Anleger und Sparer ist.

🌳Das bedeutet das Bäumchen: Anlageprodukte, die im Sinne des Emittenten als nachhaltig klassifiziert werden, zeichnen wir mit einem Bäumchen-Symbol aus.

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