Der Fiskus stuft den Handel mit Onlinewährungen als private Veräußerungsgeschäfte ein. Dieser Veräußerungsgewinn errechnet sich aus der Differenz von Kauf- und Verkaufspreis von Bitcoin, EOS & Co. Es ist sinnvoll, für den Veräußerungsgewinn bei Kryptowährungen die sogenannte „Fifo“-Methode anzuwenden.
Fifo steht für „First in, first out“ und bedeutet, dass die zuerst gekaufte Digitalmünze mit dem zuerst verkauften Coin verrechnet wird. Aufgrund der großen Volatilität von Kryptowährungen kann so der tatsächliche Veräußerungsgewinn besonders genau berechnet werden.
Sie haben am 1. September 2017 vier Bitcoins für 8.000 Euro gekauft. Vier Wochen später, am 1. Oktober 2017, haben Sie erneut vier Bitcoins gekauft. Dieses Mal haben die digitalen Münzen 10.000 Euro gekostet. Am 1. Dezember 2017 haben Sie dann sieben Bitcoins für 25.000 Euro verkauft – daraus folgt folgende Rechnung:
Veräußerungsgewinn – ein Beispiel | ||
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Verkaufspreis je Bitcoin | 25.000 Euro : 7 = | 3.571 Euro |
Verkaufspreis erste Charge | 4 x 3.571 Euro = | 14.284 Euro |
Kaufpreis von vier Bitcoins (erste Charge) | 8.000 Euro | |
Gewinn erster Verkauf | 6.284 Euro | |
Verkaufspreis zweite Charge | 3 x 3.571 Euro = | 10.713 Euro |
Kaufpreis von drei Bitcoins (zweite Charge) | 7.500 Euro | |
Gewinn zweiter Verkauf | 3.213 Euro | |
Gesamtgewinn | 6.284 Euro + 713 Euro = | 9.497 Euro |
Ein bestimmtes Verfahren zur Errechnung Ihres Veräußerungsgewinns ist übrigens nicht vorgeschrieben. Sie haben die Wahl, das Fifo-Verfahren ist nur eine Möglichkeit. Sie können auch die Option „Last in, first out“ wählen oder auch mit „gewichteten Durchschnittswerten“ den Gewinn ermitteln, den Sie versteuern müssen. Die Besteuerung der durch Online-Währungen entstandenen Gewinne erfolgt nach dem individuellen Einkommenssteuersatz plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Kaufen und verkaufen Sie häufig Bitcoin, EOS, NEO, Ripple und andere digitale Währungen, dann riskieren Sie unter Umständen, dass die Behörde Ihren Krypto-Handel als Gewerbe einstuft. In diesem Fall würde das Kryptogeld zum Betriebsvermögen gezählt und entsprechend besteuert.
Unsere Empfehlung: Dokumentieren Sie Ihre Transaktionen immer. So haben Sie einen Nachweis zur Hand, falls das Finanzamt bei Ihnen genauer nachfragen sollte.
Die Frage der Beschaffung muss ebenfalls geklärt werden, um zu entscheiden, ob eine Steuer im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG) anfällt. Nicht alle Kryptos, die verkauft werden, wurden zuvor auch im Sinne des Gesetzes angeschafft. Die Kryptowährung kann der Verkäufer auch durch Mining erhalten haben. Je nach Einzelfall muss also geprüft werden, ob das Einkommensteuergesetz überhaupt gilt.
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Wer seine digitalen Münzen durch das sogenannte Mining erhält oder sogar durch das Schürfen von Kryptocoins Gewinne erwirtschaftet, hat laut Gesetz Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb erzielt – und diese Gewinne müssen entsprechend versteuert werden. Gewinne aus Krypto-Mining sind grundsätzlich immer dann steuerpflichtig, wenn diese geschürften Coins in eine Fiat-Währung umgewandelt werden. Hier gibt es keiner Freigrenze, bereits der erste Euro ist steuerpflichtig.
Auch beim Cloudmining, also beim Mieten von Rechenkapazitäten und dem Minen von Kryptos aus der Ferne, fallen in der Regel Steuern an. Das hängt aber von Vertrag und Anbieter ab.
Geben Sie Gewinne, die Sie durch Bitcoin, Ripple & Co. erzielt haben, immer in Ihrer Steuererklärung an. Beachten Sie dabei die Haltefrist. CoinTracking* unterstützt Sie bei der Steuer- und Portfolio-Verwaltung von Krypto-Assets. Nutzer können Ihren Cointracking-Steuerreport ganz einfach in die WISO-Steuersoftware importieren.
Beachten Sie auch, dass die Freigrenze in Höhe von 600 Euro nicht überschritten werden darf.
Machen Sie sich klar, was Sie bei einer Bitcoin-Steuererklärung absetzen wollen und können. Machen Sie unter anderem etwaige Verluste geltend und auch Stromkosten, die durch das Mining entstehen.
Kaufen und verkaufen Sie regelmäßig Kryptowährungen, dann halten Sie Ihre Transaktionen in jedem Fall schriftlich fest. Nur so können Sie – im Fall der Fälle – gegenüber dem Finanzamt Rechenschaft ablegen.
* Das bedeutet das Sternchen: Unsere Ratgeber-Artikel sind objektiv recherchiert und unabhängig erstellt. Wir wollen so möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig Vermögen aufzubauen und in Finanzfragen die richtigen Entscheidungen zu treffen. Damit unsere Informationen kostenlos abrufbar sind, werden manchmal Klicks auf Verlinkungen vergütet. Diese sogenannten Affiliate Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen. Geld bekommt die finanzen.net GmbH, aber nie der Autor individuell, wenn Leser auf einen solchen Link klicken oder beim Anbieter einen Vertrag abschließen. Ob die finanzen.net GmbH eine Vergütung erhält und in welcher Höhe, hat keinerlei Einfluss auf die Produktempfehlungen. Für die Ratgeber-Redaktion ist ausschließlich wichtig, ob ein Angebot gut für Anleger und Sparer ist.
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