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Steuerliche Auflagen

Bitcoin-Steuererklärung: So können Anleger eine Kryptowährung steuerlich geltend machen

Kryptowährungen werden steuerlich analog zu anderen Devisen behandelt. Anleger müssen deshalb auf Gewinne mit EOS, NEO, Ripple und Bitcoin Steuern zahlen. Wie Sie eine Kryptowährung steuerlich geltend machen und worauf Sie bei einer Bitcoin-Steuererklärung achten müssen, erfahren Sie hier. Gleich zu Beginn gibt’s die besten Tipps und beantworten wir die wichtigsten Fragen!

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Bitcoin Steuererklärung – Das Wichtigste in Kürze

  • Kryptowährungen wurden von der BaFin als „Rechnungseinheit“ eingestuft und unterliegen damit steuerlichen Auflagen.
  • Es gibt keine „Bitcoin-Steuer“ oder gar eine „Bitcoin-Steuererklärung“. Gewinne, die durch Bitcoin, EOS & Co. erzielt wurden, sowie die Dokumentation von Tauschgeschäften müssen aber in der Steuererklärung angegeben werden. Dokumentieren Sie Ihre Krypto-Trades also genauestens!
  • Die Haltedauer der Kryptos entscheidet darüber, ob auf Veräußerungsgewinne Steuern anfallen.
  • Liegen die durch den Kryptohandel erzielten Gewinne unter der Freigrenze von 600 Euro, sind sie steuerfrei.
  • Produktempfehlung: Bei Europas führendem Krypto-Broker Bitpanda* haben Sie nicht nur eine große Auswahl an Ein- und Auszahlungsmöglichkeiten, sondern können auch über 3.000 digitale Assets handeln.
  • Das Steuertool CoinTracking* erleichtert Ihnen die Steuererklärung Ihrer Krypto-Investments erheblich und viel Sie können viel Geld sparen, wenn Sie ein Bezahlmodell für einen längeren Zeitraum wählen.
  • Unsere Empfehlung: Achten Sie auf die Haltedauer und sparen Sie so möglicherweise eine Bitcoin-Steuer. Geben Sie Veräußerungsgewinne in der Steuererklärung an. Wie Sie Kryptos kaufen, erfahren Sie unter anderem in den Ratgeberartikeln Bitcoin kaufen und Kryptowährungen kaufen.
  • Tipp: Wie Sie die sogenannten Veräußerungsgewinne errechnen, haben wir in einem anschaulichen Beispiel zur „Fifo-Methode“ erklärt.

Inhaltsverzeichnis

Bitcoin-Steuererklärung – gibt es das wirklich?

Kryptowährungen wurden von der Bundesanstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (BaFin) als „Rechnungseinheit“ eingestuft. Die Folge: Bitcoin, Ripple, NEO, EOS & Co. unter­liegen den gleichen steuerlichen Auflagen wie andere Devisen. Und mehr noch: Die vir­tu­ellen Wäh­rungen, die schon den einen oder anderen Anleger zum Millionär gemacht haben, werden als privates Geld eingeordnet. Dadurch fallen in einigen Fällen auf Bitcoin Steuern an.

Der Fiskus sieht Cybergeld in den Händen von Verbrauchern als private Wirtschaftsgüter an und wertet den Handel mit Bitcoin, Ethereum, Ripple, EOS & Co. als private Ver­äu­ße­rungs­geschäfte, die unter das Einkommensteuergesetz (EStG) fallen.

Es gibt selbstverständlich keine Bitcoin-Steuer oder gar eine Bitcoin-Steuererklärung, aber viele Internetnutzer und Kryptoanleger suchen bei Google genau danach. Der Einfachheit halber werden wir in diesem Ratgeber deshalb von „Bitcoin-Steuererklärung“ sprechen, wenn es darum geht, bei einer Steuererklärung eine Kryptowährung steuerlich geltend zu machen.

Wann also müssen Anleger auf Ripple, NEO, EOS und Bitcoin Steuern zahlen, worauf müssen Sie genau bei einer „Bitcoin-Steuererklärung“ achten und welche Rolle spielen die Gewinne, die in der Vergangenheit mit Internetwährungen erzielt wurden? Die Antworten gibt’s im Folgenden.

Hinweis: Weitere hilfreiche Tipps rund um den Bitcoinkauf erhalten Sie außerdem im Ratgeber Bitcoin kaufen. Was Sie grundsätzlich steuerlich geltend machen können und wie Sie sich Geld vom Finanzamt zurückholen, verraten wir Ihnen in unserem Ratgeber Steuererklärung.

Produktempfehlung: Mit dem CoinShares Physical Bitcoin ETP* partizipieren Anleger am Bitcoin-Kurs. Die erworbenen Bitcoin sind physisch hinterlegt und werden vom Anbieter verwahrt. Eine eigene Wallet ist bei diesem Produkt nicht notwendig.

Haltedauer von Kryptos entscheidend

Ausschlaggebend dafür, ob auf eine Kryptowährung Steuern anfallen oder nicht, ist der Zeitpunkt des Kaufs und des Verkaufs, also letztlich die Haltedauer. Krypto-Anleger, die Bitcoin, Ethereum und Co. bereits über ein Jahr in ihrem Wallet haben, können sich zunächst einmal entspannt zurücklehnen, denn: In diesem Fall ist aufgrund der Mindesthaltedauer von 12 Monaten keine Bitcoin-Steuer zu zahlen.

Anders sieht es aus, wenn mit dem Kryptowährungsgeschäft Zinsen erzielt wurden und werden. Dann wird die Abgeltungssteuer fällig. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie Bitcoins oder andere Kryptos in Form eines Peer-to-Peer-Kredits oder über Börsen an andere Händler „verleihen“. Die sogenannte Spekulationsfrist, also die Mindesthaltezeit, verlängert sich dann nämlich auf zehn Jahre.

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Geringe Haltedauer: Bitcoin-Steuer wird fällig

Wer Bitcoins oder andere Kryptowährungen sein Eigen nennt, muss eventuell Steuern zahlen. Das ist dann der Fall, wenn Sie als Kryptoanleger die Haltefrist von einem Jahr unterschreiten und die digitalen Coins in andere Währungen tauschen oder mit Gewinn veräußern.

Ihr persönlicher Steuersatz fällt dann auch auf Bitcoin, NEO & Co. an. Um diesen zu errechnen, multiplizieren Sie einfach die gezahlte Einkommenssteuer mit Hundert und teilen diese durch Ihr zu versteuerndes Einkommen – mehr Informationen dazu erhalten Sie beim Lohnsteuerhilfeverein.

Tipp: Es gibt eine Freigrenze von 600 Euro. Liegen die durch den Krypto­handel er­wirt­schaf­te­ten Gewinne unter dieser Frei­grenze, sind sie steuer­frei.

Vorsicht: Verwechseln Sie die Frei­grenze nicht mit dem Frei­betrag. Wer auch nur einen Euro über der Frei­grenze liegt, muss seinen kompletten Ver­äuße­rungs­gewinn ver­steuern.

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Fifo-Methode: Ver­äuße­rungs­gewinn errechnen

Der Fiskus stuft den Handel mit Online­währungen als private Ver­äußerungs­geschäfte ein. Dieser Ver­äuße­rungs­gewinn errechnet sich aus der Differenz von Kauf- und Verkaufspreis von Bitcoin, EOS & Co. Es ist sinnvoll, für den Veräußerungsgewinn bei Kryptowährungen die sogenannte „Fifo“-Methode anzuwenden.

Fifo steht für „First in, first out“ und bedeutet, dass die zuerst gekaufte Digital­münze mit dem zuerst verkauften Coin verrechnet wird. Aufgrund der großen Volatilität von Krypto­währungen kann so der tatsächliche Veräußerungsgewinn besonders genau berechnet werden.

Veräußerungsgewinn errechnen mit „Fifo“

Sie haben am 1. September 2017 vier Bitcoins für 8.000 Euro gekauft. Vier Wochen später, am 1. Oktober 2017, haben Sie erneut vier Bitcoins gekauft. Dieses Mal haben die digi­ta­len Münzen 10.000 Euro gekostet. Am 1. Dezember 2017 haben Sie dann sieben Bitcoins für 25.000 Euro verkauft – daraus folgt folgende Rechnung:

Veräußerungsgewinn – ein Beispiel
Verkaufspreis je Bitcoin 25.000 Euro : 7 = 3.571 Euro
Verkaufspreis erste Charge 4 x 3.571 Euro = 14.284 Euro
Kaufpreis von vier Bitcoins (erste Charge) 8.000 Euro
Gewinn erster Verkauf 6.284 Euro
Verkaufspreis zweite Charge 3 x 3.571 Euro = 10.713 Euro
Kaufpreis von drei Bitcoins (zweite Charge) 7.500 Euro
Gewinn zweiter Verkauf 3.213 Euro
Gesamtgewinn 6.284 Euro + 713 Euro = 9.497 Euro

Methode zur Gewinnerrechnung frei wählbar

Ein bestimmtes Verfahren zur Errechnung Ihres Ver­äuße­rungs­gewinns ist übrigens nicht vor­ge­schrie­ben. Sie haben die Wahl, das Fifo-Verfahren ist nur eine Mög­lich­keit. Sie können auch die Option „Last in, first out“ wählen oder auch mit „gewichteten Durch­schnitts­werten“ den Gewinn ermitteln, den Sie versteuern müssen. Die Besteuerung der durch Online-Währungen entstandenen Gewinne erfolgt nach dem individuellen Ein­kommens­steuer­satz plus Soli­daritäts­zuschlag und Kirchen­steuer.

Kaufen und verkaufen Sie häufig Bitcoin, EOS, NEO, Ripple und andere digitale Wäh­rungen, dann riskieren Sie unter Umständen, dass die Behörde Ihren Krypto-Handel als Gewerbe einstuft. In diesem Fall würde das Kryptogeld zum Betriebsvermögen gezählt und entsprechend besteuert.

Unsere Empfehlung: Dokumentieren Sie Ihre Transaktionen immer. So haben Sie einen Nachweis zur Hand, falls das Finanzamt bei Ihnen genauer nachfragen sollte.

Beschaffung wichtig für mögliche Bitcoin-Steuer

Die Frage der Beschaffung muss ebenfalls geklärt werden, um zu entscheiden, ob eine Steuer im Sinne des Einkommen­steuer­gesetzes (EStG) anfällt. Nicht alle Kryptos, die ver­kauft werden, wurden zuvor auch im Sinne des Gesetzes angeschafft. Die Krypto­währung kann der Verkäufer auch durch Mining erhalten haben. Je nach Einzel­fall muss also ge­prüft werden, ob das Ein­kommen­steuergesetz überhaupt gilt.

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Bitcoin-Steuerklärung: Das können Sie absetzen

Wie Sie in unserem Krypto-Lexikon nachlesen können, ist ein Wallet für Kryptokäufer eigentlich unverzichtbar. Käufer von Digitalwährungen kommen in der Regel auch nicht drumherum, zumindest kurzfristig ein Konto bei einer Kryptobörse oder einem CFD-Broker zu eröffnen. In der Steuererklärung kann dies wichtig werden, denn: Sämtliche anfallenden Gebühren können Sie von der Steuer absetzen.

Außerdem dürfen Sie etwaige Verluste aus verschiedenen „privaten Veräußerungsgeschäften“, beispielsweise aus dem Handel mit Bitcoin, Ethereum oder Ripple gegenrechnen. Dies ist entweder mit Gewinnen aus dem vorhergehenden Jahr möglich – oder auch mit künftigen Gewinnen, dem sogenannten Verlustvortrag. Hier können Sie die Summe von Verlusten mit späteren Gewinnen verrechnen. Die Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen sind allerdings nicht mit anderen Einkünften verrechenbar. Wenn Sie mit dem Handel von Bitcoin Verlust machen, mit dem Handel von Aktien aber Gewinn machen, dann können Sie diese nicht miteinander verrechnen.

Die Stromkosten, die für das Mining anfallen, können übrigens eben­falls steu­er­lich gel­tend ge­macht werden. Sie werden mit dem Gewinn verrechnet.

Produktempfehlung: CoinTracking* ist eine deutsche Plattform, die sich auf die Steuer- und Portfolio-Verwaltung von Krypto-Assets spezialisiert hat. Cointracking hat eine Partnerschaft mit „WISO Steuer“. So können Nutzer Ihren Cointracking-Steuerreport ganz einfach in die WISO-Steuersoftware importieren. Einen Rabatt von fünf Prozent erhalten Sie, wenn Sie in Bitcoin zahlen.

Eine Alternative zum Handel von Digitalwährungen sind beispielsweise Presales. Das Risiko ist hier in der Regel höher, dafür haben Presales aber das Potenzial, Ihren Kurs bei einem Listing zu vervielfachen – mehr dazu erfahren Sie im Ratgeber-Artikel Die besten ICOs.

Krypto-Mining und Steuern

Wer seine digitalen Münzen durch das sogenannte Mining erhält oder sogar durch das Schürfen von Kryptocoins Gewinne erwirtschaftet, hat laut Gesetz Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb erzielt – und diese Gewinne müssen entsprechend versteuert werden. Gewinne aus Krypto-Mining sind grundsätzlich immer dann steuerpflichtig, wenn diese geschürften Coins in eine Fiat-Währung umgewandelt werden. Hier gibt es keiner Freigrenze, bereits der erste Euro ist steuerpflichtig.

Auch beim Cloudmining, also beim Mieten von Rechenkapazitäten und dem Minen von Kryptos aus der Ferne, fallen in der Regel Steuern an. Das hängt aber von Vertrag und Anbieter ab.

Bitcoin-Steuererklärung – das sollten Sie tun

  1. Geben Sie Gewinne, die Sie durch Bitcoin, Ripple & Co. erzielt haben, immer in Ihrer Steuererklärung an. Beachten Sie dabei die Haltefrist. CoinTracking* unterstützt Sie bei der Steuer- und Portfolio-Verwaltung von Krypto-Assets. Nutzer können Ihren Cointracking-Steuerreport ganz einfach in die WISO-Steuersoftware importieren.

  2. Beachten Sie auch, dass die Freigrenze in Höhe von 600 Euro nicht überschritten werden darf.

  3. Machen Sie sich klar, was Sie bei einer Bitcoin-Steuererklärung absetzen wollen und können. Machen Sie unter anderem etwaige Verluste geltend und auch Stromkosten, die durch das Mining entstehen.

  4. Kaufen und verkaufen Sie regelmäßig Kryptowährungen, dann halten Sie Ihre Transaktionen in jedem Fall schriftlich fest. Nur so können Sie – im Fall der Fälle – gegenüber dem Finanzamt Rechenschaft ablegen.

* Das bedeutet das Sternchen: Unsere Ratgeber-Artikel sind objektiv recherchiert und unabhängig erstellt. Wir wollen so möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig Vermögen aufzubauen und in Finanzfragen die richtigen Entscheidungen zu treffen. Damit unsere Informationen kostenlos abrufbar sind, werden manchmal Klicks auf Verlinkungen vergütet. Diese sogenannten Affiliate Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen. Geld bekommt die finanzen.net GmbH, aber nie der Autor individuell, wenn Leser auf einen solchen Link klicken oder beim Anbieter einen Vertrag abschließen. Ob die finanzen.net GmbH eine Vergütung erhält und in welcher Höhe, hat keinerlei Einfluss auf die Produktempfehlungen. Für die Ratgeber-Redaktion ist ausschließlich wichtig, ob ein Angebot gut für Anleger und Sparer ist.

🌳Das bedeutet das Bäumchen: Anlageprodukte, die im Sinne des Emittenten als nachhaltig klassifiziert werden, zeichnen wir mit einem Bäumchen-Symbol aus.

Bildquelle: StockStyle/Shutterstock.com, eamesBot/Shutterstuck.com

16Hinweis: Die finanzen.net GmbH wird für die Vermarktung dieses Finanzprodukts von dritter Seite vergütet. Die Vergütung steigt mit dem Volumen der in das Finanzprodukt investierten Gelder.

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