Kreditbearbeitungsgebühren, also Verwaltungsgebühren für einen Kredit, sind unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Wenn Sie also neben Zinsen für einen Kredit außerdem Kreditbearbeitungsgebühren zahlen oder gezahlt haben, können Sie diese von Ihrer Bank zurückverlangen. Wir erklären Ihnen, wie Sie die Kreditbearbeitungsgebühr zurückfordern und was Sie dabei beachten müssen. Gleich zu Beginn geben wir Ihnen die besten Tipps und beantworten die wichtigsten Fragen!
Wer einen Privatkredit oder ein Baukredit braucht, muss sich nicht nur durch den Angebotsdschungel kämpfen, sondern wird auch noch mit unterschiedlichen Fachbegriffen konfrontiert, die die Rahmenbedingungen eines Kredits festlegen. Vieles steht nur im Kleingedruckten und wird schnell übersehen – vor allem dann, wenn das Geld aus dem Kredit dringend benötigt wird.
Für viele Banken war es bisher normal, neben den Kreditzinsen von Kunden auch eine Kreditbearbeitungsgebühr zu verlangen. Der BGH hat diese Kreditgebühr für unzulässig erklärt (Az. XI ZR 170/13) und damit die Rechte von Kreditnehmern gestärkt. Wenn Ihr Kreditvertrag eine Klausel über solche Gebühren beinhaltet, dann können Sie die Gebühren zurückfordern – wir sagen Ihnen, wie Sie das machen und worauf Sie grundsätzlich bei Bankgebühren achten sollten.
Kreditbearbeitungsgebühren sind Kosten, die Banken bei der Vergabe eines Kredits für die Bearbeitung des Kreditantrags verlangen. Denn Ihren Antrag auf einen Kredit muss jede Bank anhand eigener Kriterien prüfen. Bis Sie als Kunde das dringend benötigte Geld ausbezahlt bekommen, stellen die Kreditinstitute zuerst Ihre Kreditwürdigkeit bzw. Ihre Bonität als Antragsteller fest. Derartige Gebühren fallen nicht nur bei einer bestimmten Form von Kredit an, sondern werden bei fast allen Arten von Krediten erhoben. Einzige Ausnahme: Kleinkredite oder Ratenkredite. Hier verzichten die Banken oft auf eine Bonitätsprüfung.
Nicht bei allen Banken sind die Bezeichnungen für diese Kosten gleich. So verstecken Kreditinstitute die Kreditbearbeitungsgebühren auch hinter den Begriffen Bearbeitungsprovisionen oder Abschlussgebühren. Tauchen derartige Gebühren in Ihrem Kreditantrag auf, zahlen Sie diese zusätzlich zu den vereinbarten Zinsen.
Wichtig: In mehreren Urteilen hat der BGH solche Kreditbearbeitungsgebühren (Aktenzeichen XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12) für rechtswidrig erklärt, diese können Sie zurückfordern. Es gibt allerdings Verjährungsfristen, die Sie beachten sollten: Wenn Sie 2015 oder früher Kreditbearbeitungsgebühren gezahlt haben ist Ihr Anspruch auf Rückerstattung mittlerweile verjährt. Denn insgesamt gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren.
Viele Kreditanbieter haben die Bearbeitungsgebühren nach dem Gerichtsurteil nicht mehr erhoben, falls Sie dennoch einen Kreditvertrag nach 2015 unterschrieben haben, indem Kreditgebühren enthalten sind, können Sie diese noch zurückfordern.
Unser Tipp: Abonnieren Sie jetzt unseren kostenlosen Newsletter!
Das BGH hat entscheiden, dass die Bonitätsprüfung eines Kreditnehmers im Interesse der kreditgebenden Bank liegt. Diese Kosten auf den Verbraucher abzuwälzen sei unzulässig und stelle gewissermaßen eine Benachteiligung des Kunden dar, denn dieser zahlt nicht keinen Service der für ihn wichtig ist, sondern eine Leistung, die vor allem für das Kreditinstitut wichtig ist. Da die Bank im Normalfall bereits Zinsen für den Bearbeitungsaufwand und weitere Kosten verlangt, wird der Kunde durch die Bearbeitungsgebühren und die Zinsen doppelt zur Zahlung gebeten.
Die Kreditsgebühren sind für mehrere Kreditsformen unzuslässig. Konkret hat der BGH die Gebühren für sogenannte Verbraucherskredite für rechtsswidrig erklärt. Unter diesen Sammelsbegriff fallen insbesondere Verbraucher-Ratenkredite, aber auch Immobilienskredite. Daneben sind auch Bearbeistungssgebühren für Geschäftsskredite, auch Unternehmenskredite genannt, rechtswidrig.
Wichtig: Die Urteile des BGH lassen sich nicht einfach auf alle in Deutschland ausgezahlten Kredite übertragen. So sind zum Beispiel Darlehensgebühren von KfW-Darlehen immer noch zulässig. Die KfW ist die staatliche Förderbank, die günstige Kredite und Zuschüsse ermöglicht. Viele Kredite lassen sich beispielsweise mit einer KfW-Förderung beantragen, zum Beispiel wenn von dem Geld aus einem Kredit ein neues Haus mit hoher Energieeffizenz gebaut werden soll.
Schauen Sie in Ihrem Kreditvertrag nach, ob Sie für einen Anspruch auf die Rückerstattung von Kreditgebühren haben. Ist das der Fall ist nun das Datum Ihres Kreditvertrags entscheidend. Liegt dieses noch keine drei Jahre zurück, haben Sie ein Recht auf Rückerstattung.
Gehen Sie Ihre Vertragsunterlagen durch und notieren Sie sich Ihre Darlehensvertragsnummer. Hier können Sie außerdem die Höhe der Gebühren herausfinden, die Ihr Kreditgeber unzulässig von Ihnen eingefordert hat.
Setzen Sie ein Schreiben auf, in dem Sie Ihr Interesse (Erstattung der Kreditgebühr), die Höhe der Gebühr, Ihr Konto (IBAN und ggf. BIC), auf das die Gebühr zurück überwiesen werden soll und das Aktenzeichen des Referenzurteils des BGH aufführen.
Wichtig: Setzen Sie der Bank eine Frist, bis wann Sie eine Rückzahlung erwarten.
Tipp: Die Bank muss Ihnen in manchen Fällen sogar Zinsen für die rechtswidrig erhobene Gebühr zahlen. Prüfen Sie das im Einzelfall. Wir raten Ihnen einen Zinssatz anzusetzen, der bis zu fünf Prozentpunkte über dem Basiszins der Deutschen Bundesbank liegt.
Versenden Sie Ihre Rückforderung der Kreditgebühren per Einschreiben mit Rückschein. Dann gehen Sie sicher, dass das Kreditinstitut Ihr Schreiben erhalten haben und falls niemand reagiert, haben Sie eine gute Grundlage für juristische Schritte. Wer eine
Rechtsschutzversicherung hat, zahlt übrigens die Kosten für einen Anwalt nicht selbst.
Extra-Tipp: Im Internet finden Sie zahlreiche Mustervorlagen für die Erstattung von Kreditgebühren. Mit derartigen Schreiben und unseren Tipps bekommen Sie noch schneller Ihr Geld zurück.
Prüfen Sie, ob Ihr Kreditgeber unzulässig Gebühren von Ihnen verlangt hat und stellen Sie sicher, dass Ihr Anspruch auf Rückerstattung nicht verjährt ist.
Erhalten Sie Ihr zu viel gezahltes Geld zurück. Bei Problemen können Sie einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.
* Das bedeutet das Sternchen: Unsere Ratgeber-Artikel sind objektiv recherchiert und unabhängig erstellt. Wir wollen so möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig Vermögen aufzubauen und in Finanzfragen die richtigen Entscheidungen zu treffen. Damit unsere Informationen kostenlos abrufbar sind, werden manchmal Klicks auf Verlinkungen vergütet. Diese sogenannten Affiliate Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen. Geld bekommt die finanzen.net GmbH, aber nie der Autor individuell, wenn Leser auf einen solchen Link klicken oder beim Anbieter einen Vertrag abschließen. Ob die finanzen.net GmbH eine Vergütung erhält und in welcher Höhe, hat keinerlei Einfluss auf die Produktempfehlungen. Für die Ratgeber-Redaktion ist ausschließlich wichtig, ob ein Angebot gut für Anleger und Sparer ist.
🌳Das bedeutet das Bäumchen: Anlageprodukte, die im Sinne des Emittenten als nachhaltig klassifiziert werden, zeichnen wir mit einem Bäumchen-Symbol aus.
Bildquelle: StockStyle/Shutterstock.com, eamesBot/Shutterstuck.com