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Kreditgebühren zurückfordern

Bearbeitungsgebühr Kredit: So fordern Sie Kreditbearbeitungsgebühren zurück

Kreditbearbeitungsgebühren, also Verwaltungsgebühren für einen Kredit, sind unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Wenn Sie also neben Zinsen für einen Kredit außerdem Kreditbearbeitungsgebühren zahlen oder gezahlt haben, können Sie diese von Ihrer Bank zurückverlangen. Wir erklären Ihnen, wie Sie die Kreditbearbeitungsgebühr zurückfordern und was Sie dabei beachten müssen. Gleich zu Beginn geben wir Ihnen die besten Tipps und beantworten die wichtigsten Fragen!

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Bearbeitungsgebühr Kredit – Das Wichtigste in Kürze

  • Verlangt Ihre Bank Kreditgebühren für Ihr Darlehen? Das ist laut Bundesgerichtshof (BGH) unzulässig, Sie können die Kreditbearbeitungsgebühr zurückfordern.
  • Wichtig: Bei der Rückforderung gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren.
  • Sie wollen wissen, wann die Kreditbearbeitungsgebühr zulässig ist? Unsere Übersicht schafft Klarheit.
  • Neben Bearbeitungsgebühren von Verbraucherkrediten sind auch Kontogebühren in der Darlehensphase bei Bausparverträgen unzulässig.
  • Unsere Empfehlung: Prüfen Sie, ob Sie für Ihren Kredit Bearbeitungsgebühren gezahlt haben und fordern Sie das Geld zurück. Beachten Sie dabei die geltenden Verjährungsfristen.

Inhaltsverzeichnis

Unzulässige Be­ar­bei­tungs­ge­bühr: Kredit­gebühren zurückfordern

Wer einen Privatkredit oder ein Baukredit braucht, muss sich nicht nur durch den Angebots­dschungel kämpfen, sondern wird auch noch mit unter­schiedlichen Fach­begriffen kon­frontiert, die die Rahmen­bedingungen eines Kredits fest­legen. Vieles steht nur im Kleingedruckten und wird schnell übersehen – vor allem dann, wenn das Geld aus dem Kredit dringend benötigt wird.

Für viele Banken war es bisher normal, neben den Kreditzinsen von Kunden auch eine Kredit­bear­beitungs­gebühr zu verlangen. Der BGH hat diese Kreditgebühr für unzulässig erklärt (Az. XI ZR 170/13) und damit die Rechte von Kreditnehmern gestärkt. Wenn Ihr Kreditvertrag eine Klausel über solche Gebühren beinhaltet, dann können Sie die Gebühren zurückfordern – wir sagen Ihnen, wie Sie das machen und worauf Sie grundsätzlich bei Bankgebühren achten sollten.

Was sind Kre­dit­be­arbei­tungs­ge­büh­ren?

Kreditbearbeitungsgebühren sind Kosten, die Banken bei der Vergabe eines Kredits für die Bearbeitung des Kreditantrags verlangen. Denn Ihren Antrag auf einen Kredit muss jede Bank anhand eigener Kriterien prüfen. Bis Sie als Kunde das dringend benötigte Geld ausbezahlt bekommen, stellen die Kreditinstitute zuerst Ihre Kreditwürdigkeit bzw. Ihre Bonität als Antragsteller fest. Derartige Gebühren fallen nicht nur bei einer bestimmten Form von Kredit an, sondern werden bei fast allen Arten von Krediten erhoben. Einzige Ausnahme: Kleinkredite oder Ratenkredite. Hier verzichten die Banken oft auf eine Bonitätsprüfung.

Nicht bei allen Banken sind die Bezeichnungen für diese Kosten gleich. So verstecken Kreditinstitute die Kredit­bearbeitungs­gebühren auch hinter den Begriffen Bearbei­tungs­provisionen oder Abschluss­gebühren. Tauchen derartige Gebühren in Ihrem Kredit­antrag auf, zahlen Sie diese zusätzlich zu den verein­barten Zinsen.

Wichtig: In mehreren Urteilen hat der BGH solche Kredit­bearbeitungs­gebühren (Aktenzeichen XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12) für rechts­widrig erklärt, diese können Sie zurück­fordern. Es gibt allerdings Verjährungs­fristen, die Sie beachten sollten: Wenn Sie 2015 oder früher Kreditbearbeitungsgebühren gezahlt haben ist Ihr Anspruch auf Rückerstattung mittlerweile verjährt. Denn insgesamt gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren.

Viele Kreditanbieter haben die Bearbeitungsgebühren nach dem Gerichtsurteil nicht mehr erhoben, falls Sie dennoch einen Kreditvertrag nach 2015 unterschrieben haben, indem Kreditgebühren enthalten sind, können Sie diese noch zurückfordern.

Warum ist die Kre­dit­bearbeitungs­gebühr un­zulässig?

Das BGH hat entscheiden, dass die Bonitätsprüfung eines Kreditnehmers im Interesse der kreditgebenden Bank liegt. Diese Kosten auf den Verbraucher abzuwälzen sei unzulässig und stelle gewissermaßen eine Benachteiligung des Kunden dar, denn dieser zahlt nicht keinen Service der für ihn wichtig ist, sondern eine Leistung, die vor allem für das Kreditinstitut wichtig ist. Da die Bank im Normalfall bereits Zinsen für den Bearbeitungsaufwand und weitere Kosten verlangt, wird der Kunde durch die Bearbeitungsgebühren und die Zinsen doppelt zur Zahlung gebeten.

Wann ist die Be­arbeitungs­gebühr Kredit un­zu­lässig?

Die Kredits­gebühren sind für mehrere Kredits­formen unzus­lässig. Konkret hat der BGH die Gebühren für sogenannte Verbrauchers­kredite für rechtss­widrig erklärt. Unter diesen Sammels­begriff fallen insbesondere Verbraucher-Ratenkredite, aber auch Immobiliens­kredite. Daneben sind auch Bearbeis­tungss­gebühren für Geschäftss­kredite, auch Unternehmenskredite genannt, rechtswidrig.

Wichtig: Die Urteile des BGH lassen sich nicht einfach auf alle in Deutschland ausgezahlten Kredite übertragen. So sind zum Beispiel Darlehensgebühren von KfW-Darlehen immer noch zulässig. Die KfW ist die staatliche Förderbank, die günstige Kredite und Zuschüsse ermöglicht. Viele Kredite lassen sich beispielsweise mit einer KfW-Förderung beantragen, zum Beispiel wenn von dem Geld aus einem Kredit ein neues Haus mit hoher Energieeffizenz gebaut werden soll.

Diese Kreditgebühren sind zulässig

  • Der Auszahlungsabschlag von KfW-Darlehen
  • Die Abschlussgebühr von Bausparverträgen

Diese Kreditgebühren sind nicht zulässig

  • Kreditbearbeitungsgebühren von Verbraucherkrediten
  • Individualbeiträge von Verbraucherkrediten
  • Kreditbearbeitungsgebühren von Unternehmensdarlehen
  • Darlehensgebühren von Bausparverträgen
  • Kontogebühren in der Darlehensphase von Bausparverträgen

Kredit­bearbeitungs­ge­büh­ren zurück­fordern – so geht’s!

Schritt 1: Anspruch prüfen

Schauen Sie in Ihrem Kreditvertrag nach, ob Sie für einen Anspruch auf die Rückerstattung von Kreditgebühren haben. Ist das der Fall ist nun das Datum Ihres Kreditvertrags entscheidend. Liegt dieses noch keine drei Jahre zurück, haben Sie ein Recht auf Rückerstattung.

Schritt 2: Darlehensvertragsnummer und Höhe der Gebühren feststellen

Gehen Sie Ihre Vertragsunterlagen durch und notieren Sie sich Ihre Dar­lehens­vertrags­nummer. Hier können Sie außerdem die Höhe der Gebühren herausfinden, die Ihr Kreditgeber unzulässig von Ihnen eingefordert hat.

Schritt 3: Schreiben zur Rückforderung der Kreditgebühren aufsetzen

Setzen Sie ein Schreiben auf, in dem Sie Ihr Interesse (Erstattung der Kreditgebühr), die Höhe der Gebühr, Ihr Konto (IBAN und ggf. BIC), auf das die Gebühr zurück überwiesen werden soll und das Aktenzeichen des Referenzurteils des BGH aufführen.

Wichtig: Setzen Sie der Bank eine Frist, bis wann Sie eine Rückzahlung erwarten.

Tipp: Die Bank muss Ihnen in manchen Fällen sogar Zinsen für die rechtswidrig erhobene Gebühr zahlen. Prüfen Sie das im Einzelfall. Wir raten Ihnen einen Zinssatz anzusetzen, der bis zu fünf Prozentpunkte über dem Basiszins der Deutschen Bundesbank liegt.

Schritt 4: Einschreiben mit Rückschein abschicken

Versenden Sie Ihre Rückforderung der Kreditgebühren per Einschreiben mit Rückschein. Dann gehen Sie sicher, dass das Kreditinstitut Ihr Schreiben erhalten haben und falls niemand reagiert, haben Sie eine gute Grundlage für juristische Schritte. Wer eine
Rechtsschutzversicherung hat, zahlt übrigens die Kosten für einen Anwalt nicht selbst.

Extra-Tipp: Im Internet finden Sie zahlreiche Mustervorlagen für die Erstattung von Kreditgebühren. Mit derartigen Schreiben und unseren Tipps bekommen Sie noch schneller Ihr Geld zurück.

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Bearbeitungsgebühr Kredit zurückfordern – das sollten Sie tun

  1. Prüfen Sie, ob Ihr Kreditgeber unzulässig Gebühren von Ihnen verlangt hat und stellen Sie sicher, dass Ihr Anspruch auf Rückerstattung nicht verjährt ist.

  2. Haben Sie unzulässig Kreditbearbeitungsgebühren gezahlt, setzen Sie ein Schreiben an Ihren Kreditgeber auf – nutzen Sie hierzu unsere Tipps oder ein Musterschreiben aus dem Internet.
  3. Erhalten Sie Ihr zu viel gezahltes Geld zurück. Bei Problemen können Sie einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.

* Das bedeutet das Sternchen: Unsere Ratgeber-Artikel sind objektiv recherchiert und unabhängig erstellt. Wir wollen so möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig Vermögen aufzubauen und in Finanzfragen die richtigen Entscheidungen zu treffen. Damit unsere Informationen kostenlos abrufbar sind, werden manchmal Klicks auf Verlinkungen vergütet. Diese sogenannten Affiliate Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen. Geld bekommt die finanzen.net GmbH, aber nie der Autor individuell, wenn Leser auf einen solchen Link klicken oder beim Anbieter einen Vertrag abschließen. Ob die finanzen.net GmbH eine Vergütung erhält und in welcher Höhe, hat keinerlei Einfluss auf die Produktempfehlungen. Für die Ratgeber-Redaktion ist ausschließlich wichtig, ob ein Angebot gut für Anleger und Sparer ist.

🌳Das bedeutet das Bäumchen: Anlageprodukte, die im Sinne des Emittenten als nachhaltig klassifiziert werden, zeichnen wir mit einem Bäumchen-Symbol aus.

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