Finanzielle Freiheit im Alter – wer wünscht sich das nicht? Die betriebliche Altersvorsorge kann einen Baustein Ihrer Ruhestandsfinanzierung bilden. Wir verraten Ihnen, welche Möglichkeiten es bei der betrieblichen Vorsorge gibt, Extra-Geld vom Arbeitgeber zu erhalten, was sich Anfang 2020 bei der bAV geändert hat und wann sich die Betriebsrente für Sie lohnt. Gleich zu Beginn erhalten Sie die besten Tipps und Antworten auf die wichtigsten Fragen!
Wer im Alter finanzielle Freiheit erlangen möchte, muss neben der gesetzlichen Rente auch privat vorsorgen. Denn längst ist klar: Die gesetzliche Rente wird für viele Menschen im Alter knapp, die private Altersvorsorge ist alternativlos.
Klar ist auch: Im Bereich der privaten Vorsorge gibt es viele verschiedene Möglichkeiten, zum Beispiel Aktienfonds, einen ETF-Sparplan, Immobilien, die Riester-Rente, die Rürup-Rente, Vermögenswirksame Leistungen oder eben die betriebliche Altersvorsorge. Welche Zusatzrente für Sie die beste ist, hängt stark von Ihren persönlichen Lebensumständen ab.
In diesem Ratgeber-Artikel möchten wir Ihnen die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge genauer vorstellen. Wir stellen verschiedene Varianten dieser privaten Vorsorge vor und zeigen Ihnen auf, wie Sie mit der Betriebsrente für Ihren Ruhestand vorsorgen können.
Wichtig: Ob sich die Betriebsrente für Sie als Vorsorgeoption lohnt, hängt nicht ausschließlich von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab, sondern insbesondere auch von den Rahmenbedingungen, die Ihr Chef Ihnen für die betriebliche Altersvorsorge vorgibt. Diese sind seit Anfang 2019 für Verbraucher insgesamt verbessert worden.
Die betriebliche Altersversorgung (auch bAV oder Betriebsrente genannt) ist ein Sammelbegriff für verschiedene finanzielle Leistungen, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur Altersversorgung, aber auch zur Versorgung von Hinterbliebenen im Todesfall oder zur sogenannten Invaliditätsversorgung, anbieten kann. Was heißt das konkret? Im Idealfall erhalten Sie nicht nur zur Altersvorsorge finanzielle Zuschüsse von Ihrem Chef, Ihr Arbeitgeber zahlt außerdem einen Anteil, wenn Sie erwerbs- oder berufsunfähig werden.
Jeder Arbeitnehmer, der verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, hat einen Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge. Dieser Anspruch ist unabhängig davon, ob Arbeitnehmer in Teilzeit- oder in Vollzeit arbeiten oder, ob deren Verträge unbefristet oder befristet sind. Auch Auszubildende haben ein Recht auf die betriebliche Altersvorsorge.
Dass jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Betriebsrente hat, bedeutet jedoch nicht, dass auch jeder Arbeitnehmer automatisch Geld von seinem Chef geschenkt bekommt. Lediglich die Möglichkeit, einen Teil des Bruttogehaltes in eine Betriebsrente umzuwandeln, muss der Chef seinen Angestellten als Mindestoption der Betriebsrente gewähren. Wenn Sie mithilfe Ihres Arbeitgebers einen Teil Ihres Gehaltes in die Rentenvorsorge stecken, wird das auch als Entgeltumwandlung bezeichnet.
Für die Betriebsrente existieren zwei Begriffe mit unterschiedlichen Bedeutungen. Die betriebliche Altersversorgung und die betriebliche Altersvorsorge. Mit der betrieblichen Versorgung ist in der Regel der Vermögensaufbau für Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber gemeint. Die betriebliche Altersvorsorge hat sich hingegen im Zuge der Möglichkeit von Arbeitnehmern, auch selbst in die Betriebsrente einzuzahlen, als Bezeichnung etabliert.
Ihr Arbeitgeber muss Ihnen mindestens die Möglichkeit einer Entgeltumwandlung, auch Gehaltsumwandung genannt, ermöglichen. Diese Variante der Betriebsrente ist seit 2002 für Arbeitgeber verpflichtend und gilt daher als Mindestoption der betrieblichen Rente. Mit dieser Gehaltsumwandlung können Arbeitnehmer über den Betrieb für das Alter sparen, indem sie einen Teil ihres Bruttoeinkommens in eine Sparsumme umwandeln.
Doch was bringt Ihnen das überhaupt, welche Vorteile hat die Entgeltumwandlung? Sie als Arbeitnehmer sparen dadurch nicht nur Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, Sie sorgen mit Ihrem umgewandelten Gehalt auch automatisch für Ihr Alter vor.
Wichtig: Für die Gehaltsumwandlung gelten bestimmte Höchstbeträge für die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit, die sich nach der Beitragsbemessungsgrenze (Westdeutschland) richten:
Beitragsbemessungsgrenze 2021 (Westdeutschland) | Steuerfreie Beträge | Sozialversicherungsfreie Beträge |
---|---|---|
acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze | vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze | |
7.100 Euro pro Monat | 568 Euro pro Monat | 284 Euro pro Monat |
85.200 Euro pro Jahr | 6.816 Euro pro Jahr | 3.408 Euro pro Jahr |
Demzufolge können Sie als Arbeitnehmer im Jahr 2021 höchstens 3.408 Euro sozialversicherungsfrei und die doppelte Summe (6.816 Euro) steuerfrei im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge umwandeln.
Da Sie bei der Entgeltumwandlung weder Steuern noch Sozialabgaben zahlen, reduziert sich Ihr Netto-Einkommen als Arbeitnehmer vergleichsweise wenig. Im Rentenalter fallen dann allerdings für die ausgezahlte Betriebsrente Steuern und Sozialbeiträge an.
Vorsicht: Manchmal ist eine Einmalauszahlung der angesparten Beiträge im Rentenalter möglich, dann muss die Zusatzzahlung aber auch einmalig versteuert werden.
Tipp: Nicht nur Sie sparen durch diese Form der privaten Altersvorsorge Geld, sondern auch Ihr Arbeitgeber spart bei der Entgeltumwandlung einen Teil der Lohnnebenkosten. Das kann für Ihren Arbeitgeber ein Anreiz sein, die Ersparnisse zusätzlich in Ihre Altersvorsorge zu investieren. Fragen Sie einfach bei Ihrem Arbeitgeber nach, ob dieser die Ersparnis in Ihre betriebliche Altersvorsorge investiert – Fragen kostet bekanntlich nichts.
Prinzipiell kann Ihr Arbeitgeber zwischen einer Direktversicherung, einer Pensionskasse, einem Pensionsfonds, der Unterstützungskasse und einer Direktzusage als Betriebsrente wählen. Welche Form Ihr Chef sich für die betriebliche Altersvorsorge aussucht, entscheidet er selbst. Als Arbeitnehmer haben Sie hier nur sehr selten ein Mitspracherecht.
Während die Direktversicherung, die Pensionskasse und der Pensionsfonds in der Regel durch Arbeitnehmer bespart werden können, sind die Unterstützungskasse und die Direktzusage meist ausschließlich arbeitgeberfinanziert.
Wichtig: Nicht alle Durchführungswege der bAV lohnen sich gleichermaßen. Insbesondere, wenn Ihr Arbeitgeber die Sparvariante mit eigenem Geld bezuschusst, profitieren Sie als Angestellter von dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge besonders.
Im Folgenden zeigen wir Ihnen die Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten auf und führen die Möglichkeiten der Betriebsrente genau vor.
Eine Direktversicherung ist gewissermaßen eine Lebensversicherung, die Ihr Arbeitgeber für Sie abschließt. Viele kleinere bis mittlere Unternehmen wählen die Direktversicherung als betriebliche Altersvorsorge, da sie einen geringen Verwaltungsaufwand verspricht.
Bei der Direktversicherung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten: Ihr Arbeitgeber zahlt in vollem Umfang in diese Form der Altersvorsorge ein, Sie zahlen gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber in die Direktversicherung ein oder Sie zahlen alleine (in Form der Entgeltumwandlung) ein. Was die Entgeltumwandlung ist, haben wir Ihnen weiter oben in diesem Ratgeber veranschaulicht.
Die Direktversicherung wird als Einzel- oder Gruppentarif abgeschlossen. Grundsätzlich werden Direktversicherungen mit einem bestimmten Garantiezins angeboten. Dabei wird aber nicht die gesamte Einzahlung verzinst, sondern lediglich die Einzahlung abzüglich aller anfallenden Kosten. Während Niedrigzinsphasen werden viele solcher Direktversicherungen mit deutlich abgeschwächten Garantien angeboten – oft wird Ihnen in solch einer Versicherung am Ende der Laufzeit nur noch der eingezahlte Beitrag garantiert.
Direktversicherungen unterliegen der staatlichen Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Anlageregulierung nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz. Hier steht die Sicherheit einer kontinuierlichen Rendite im Vordergrund, es dürfen bei einer Direktversicherung deshalb nur bis zu 35 Prozent des Anlagekapitals in Aktien investiert werden. Lediglich bei fondsgebundenen Direktversicherungen werden höhere Aktienquoten erreicht.
Tipp: Gruppentarife sind bei Direktversicherungen häufig deutlich rentabler als Einzeltarife. Achten Sie bei Einzeltarifen besonders genau auf die Rahmenbedingungen und prüfen Sie das Angebot Ihres Arbeitgebers.
Wichtig: Wenn Ihr Arbeitgeber keine betriebliche Altersvorsorge anbietet, haben Sie zumindest das Anrecht auf eine Direktversicherung auf der Grundlage einer Entgeltumwandlung. Seit 2002 hat nämlich jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung.
Arbeitnehmer haben hinsichtlich der Angebote von Direktversicherungen für die betriebliche Altersvorsorge keine freie Wahl, sondern können das konkrete Angebot Ihres Arbeitgebers entweder annehmen oder ablehnen.
Unsere Empfehlung: Vergleichen Sie das Angebot Ihres Arbeitgebers mit anderen Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge. Entscheidend ist immer die garantierte Leistung der unterschiedlichen Vorsorgemöglichkeiten. Werfen Sie vor allem einen Blick auf Provisionen und Rentengarantien. Viele Versicherungstarife lohnen sich für Sie durch ein schlechtes Verhältnis aus Kosten und Rentenleistung nicht.
Was eine konkrete Angebotsempfehlung für eine Direktversicherung in Form der betrieblichen Altersvorsorge angeht, können wir uns den Empfehlungen von Stiftung Warentest in „Finanztest“-Ausgabe 07/2017 anschließen. Auf der Grundlage eines Tests von 26 Anbietern deckte Stiftung Warentest hier enorme Unterschiede zwischen den Anbietern auf. In der Regel sind Gruppentarife für Arbeitnehmer aber deutlich rentabler als Einzeltarife.
Pensionskassen sind selbstständige Unternehmen, die von Firmen beauftragt werden, die Betriebsvorsorge zu übernehmen. Vom Prinzip ähneln die Leistungen einer Pensionskasse denen einer privaten Lebensversicherung. Ihr Arbeitgeber zahlt in diese Pensionskasse ein, und Sie haben daneben die Möglichkeit, durch eine Entgeltumwandlung ebenfalls in die Pensionskasse einzuzahlen.
Ihre Beiträge sind bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) sozialversicherungsfrei und bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) steuerfrei.
Weiterer Vorteil der Pensionskasse: Während Direktversicherungen in der Niedrigzinsphase meist niedrige Zinsen anbieten und daher in solchen Zeiten unattraktiv sind, bieten Pensionskassen einen höheren Zins. Allerdings stehen viele Pensionskassen nur den Mitarbeitern einer bestimmten Firma zu.
Mittlerweile gibt es aber auch Pensionskassen, die für ganze Berufsgruppen zugänglich sind. Auch die klassischen Versicherungsunternehmen haben inzwischen die Möglichkeiten des Marktes erkannt und bieten mit Tochterunternehmen derartige Pensionskassen an. Auch Pensionskassen unterliegen der staatlichen Kontrolle durch die BaFin.
Unsere Empfehlung: In Niedrigzinsphasen lohnt sich die Vorsorgeform der Pensionskasse nur, wenn der Arbeitgeber sich durch eigene Geldbeträge an Ihrer Altersvorsorge beteiligt. Tut er das nicht, raten wir Ihnen zu anderen Vorsorgemöglichkeiten, zum Beispiel zu einer Geldanlage mithilfe eines Sparplans. Auch wenn sich Ihr Arbeitgeber an Ihrer Altersvorsorge beteiligt, sollten Sie die Konditionen des Angebots unter die Lupe nehmen.
Vor allem große Unternehmen bieten zur betrieblichen Altersvorsorge oft eigene Pensionsfonds an. Der große Vorteil dieser Form der Betriebsrente: Sie ist in der Anlageform deutlich flexibler als die Pensionskasse oder die Direktversicherung. Ein großer Teil der Geldanlage wird in Aktien investiert, wodurch für Sie auch in einer Niedrigzinsphase hohe Beträge erzielt werden.
Außerdem muss Ihr Arbeitgeber bei dieser Form der Altersvorsorge der Pensionsfondskasse angehören, wodurch Ihr Sparanteil auch dann gesichert ist, wenn Ihr Arbeitgeber Insolvenz anmelden muss. Durch die riskantere Anlage sind die Garantien für Arbeitnehmer allerdings niedriger, als bei anderen Betriebsrente-Modellen. Wie viel Sie am Ende also aus dem Pensionsfonds für Ihre Rente erhalten, hängt unter anderem von den laufenden Kosten des Fonds ab. Auch Pensionsfonds unterliegen sowohl der Versicherungsaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), als auch der Insolvenzsicherungspflicht beim Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG).
Als Arbeitnehmer können Sie sich ebenfalls in Form von der Entgeltumwandlung an der Vorsorge über Pensionsfonds beteiligen.
Wichtig: Für die Entgeltumwandlung in Kombination mit Pensionsfonds gelten die gleichen Rahmenbedingungen für Steuerfreibeträge und Sozialversicherungsfreiheit. Daneben sind Pensionsfonds ebenfalls riesterfähig. Wenn Sie die Beiträge aus versteuertem Einkommen geleistet haben, haben Sie die Möglichkeit, staatliche Zulagen zu erhalten und können Ihre Aufwendungen als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.
Unsere Empfehlung: Bei niedrigen Zinsen ist die Geldanlage an der Börse alternativlos. Da Anbieter von Pensionsfonds in der Geldanlage deutlich flexibler sind als Anbieter anderer Varianten der betrieblichen Vorsorge, lohnt sich diese Durchführungsform aufgrund hoher möglicher Renditen besonders für Arbeitnehmer, die nicht mit einer festen Summe im Alter planen müssen.
Tipp: Halten Sie auf jeden Fall die Kosten des Pensionsfonds im Blick. Wenn Sie das Risiko, das eine Börsenanlage mit sich bringt, scheuen, sollten Sie eine risikoärmere Altersvorsorge wählen.
Die Unterstützungskasse, auch als „U-Kasse“ bezeichnet, ist eine weitere klassische arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge. Sie ist außerdem die älteste Form der bAV in Deutschland. Gab es früher häufiger unternehmenseigene U-Kassen, existieren mittlerweile zahlreiche Gruppenunterstützungskassen, die für mehrere Firmen diesen Durchführungsweg der Betriebsrente betreuen.
Auch die Unterstützungskasse wird häufig von großen Unternehmen gewählt. Aufgrund der unbegrenzten Steuerfreiheit für Beiträge in die Unterstützungskasse lohnt sich diese Form der Altersvorsorge vor allem für Gutverdiener.
Unsere Empfehlung: Die Unterstützungskasse bringt vor allem für Gutverdiener Steuervorteile. Wenn Ihr Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge über eine Unterstützungskasse anbietet, raten wir Ihnen auf jeden Fall, diese in Anspruch zu nehmen. Denn hier spart Ihr Arbeitgeber für Ihre Rente Geld an.
Neben der Pensions- und Unterstützungskasse wird die Direktzusage ebenfalls häufig von großen Unternehmen als Form der Betriebsrente gewählt. Mit dieser Variante sorgen die Arbeitgeber meistens eigenständig für die Betriebsrente Ihrer Mitarbeiter. Bei manchen Unternehmen können Sie sich mit Ihrem Chef aber auch darauf verständigen, Teile Ihres Gehaltes für eine Direktzusage umzuwandeln. Wie hoch am Ende die Zusatzrente ausfällt, hängt unter anderem von der Höhe des Einkommens und von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab.
Damit Sie auch wirklich Ihre versprochene Rente erhalten, bildet der Arbeitgeber Pensionsrückstellungen und die zugesagten Leistungen werden bei Renteneintritt dann in Form eines Umlageverfahrens aus laufenden Erträgen gezahlt. Auch hier ist für das Unternehmen die Mitgliedschaft in einem Pensionssicherungsverein bzw. die Zahlung in einen solchen Verein verpflichtend. Der Pensionssicherungsverein zahlt im Insolvenzfall dann die zugesagten Beiträge aus. Neben den Rückstellungen schließen viele Unternehmen, die diese Betriebsrentenform anbieten, außerdem eine Rückversicherung ab. Ihr Geld ist also gewissermaßen doppelt sicher.
Unsere Empfehlung: Auch diese Variante der Betriebsrente lohnt sich für Sie auf jeden Fall, da Ihr Arbeitgeber für Ihre Altersvorsorge Beiträge leistet – unabhängig davon, ob Sie selbst in einen Vertrag der Betriebsrente einzahlen.
Vor allem dann, wenn Sie lange in einem Unternehmen beschäftigt sind, profitieren Sie durch die Direktzusage mit einer Zusatzrente im Alter von Ihrer Betriebszugehörigkeit – und damit von Ihrer eigenen Loyalität.
Unser Tipp: Abonnieren Sie jetzt unseren kostenlosen Newsletter!
Die Betriebsrente lohnt sich vor allem dann für Sie, wenn Ihr Chef sich finanziell an Ihrer Altersvorsorge beteiligt. Denn dann bekommen Sie unabhängig von Ihrer beruflichen Leistung gewissermaßen automatisch mehr Gehalt. Wenn Sie einen guten Vertrag haben und Ihr Arbeitgeber mit Ihnen spart, lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge selbst dann, wenn Sie auf Ihre Zusatzrente Steuern zahlen müssen.
Wenn Sie für Ihre private Zusatzrente auf Sicherheit setzen wollen und ein Investment an der Börse scheuen, können bestimmte Formen der betrieblichen Altersvorsorge für Sie eine Option sein. Wenn Ihnen aber bei Ihrer Altersvorsorge Flexibilität wichtig ist, sollten Sie andere Sparformen für den Ruhestand bevorzugen. Diese Meinung vertritt auch Niels Nauhauser, Abteilungsleiter Altersvorsorge, Banken und Kredite bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.: „Ein Knackpunkt ist, dass Sie über Ihre Sparleistung vor Rentenbeginn nicht mehr verfügen können“, erklärt der Experte für Altersvorsorge im Interview. „Bei der betrieblichen Altersvorsorge handelt sich also gegenüber anderen Sparformen um eine sehr unflexible Form des Sparens für das Rentenalter.“
Häufig müssen Sie auch einige Jahre bei einem Unternehmen beschäftigt sein, um die Zuzahlungen Ihres Arbeitgebers zu erhalten – wann Ihr Chef zahlt, ist also abhängig von Ihrer Loyalität.
Wichtig: Das Recht auf Entgeltumwandlung ist unabhängig von dieser Frist.
Die Hürden für das „Extra-Geld vom Chef“ sind seit Inkrafttreten des Gesetzes zur „Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinien“ am 1. Januar 2018 kleiner geworden: Für die finanzielle Unterstützung durch Ihren Arbeitgeber reichen eine dreijährige Anstellung in einem Unternehmen (zuvor fünf Jahre) und ein Mindestalter von 23 Jahren bei Kündigung oder Wechsel des Arbeitgebers. Seit 2019 genießen alle Arbeitnehmer Vorteile bei einem neuen Abschluss einer bAV.
Durch diese Reform haben sich die Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersvorsorge verändert – und sie werden sich in den nächsten Jahren noch weiter verbessern.
Bereits seit 2018 profitieren Arbeitnehmer, wenn in ihrer Branche ein sogenannter Betriebsrenten-Tarifvertrag gültig ist. Denn dann zahlen Arbeitgeber mindestens 15 Prozent des Arbeitnehmersparbeitrags. Durch die Änderungen wurden auch die Arbeitgeber entlastet: Sie müssen keine Mindesthöhe der Rente mehr garantieren.
Seit 2019 profitieren zusätzlich alle Arbeitnehmer, die in einer Branche ohne Tarifvertrag tätig sind. Dann muss der Arbeitgeber mindestens 15 Prozent des Beitrags einzahlen, den Arbeitnehmer freiwillig einzahlen.
Vorsicht: Dies gilt übrigens nur für Verträge, die ab 2019 abgeschlossen werden. Auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales können Sie die Gesetzgebung nochmal konkret nachlesen.
Ab 2022 müssen dann alle Arbeitgeber 15 Prozent des Arbeitnehmerbeitrages in die betriebliche Altersvorsorge Ihrer Mitarbeiter einzahlen – und zwar unabhängig davon, wann ein bAV-Vertrag abgeschlossen wurde oder ob ein Tarifvertrag besteht.
Die betriebliche Altersvorsorge hat sich bisher in der Regel nicht gelohnt, wenn absehbar war, dass im Alter auf die Grundsicherung des Staates zurückgegriffen werden muss. Die bAV war in diesem Fall mit der Grundsicherung verrechnet worden. Sparer hatten hier also keinerlei Vorteile durch das jahrelange Sparen in Form der Betriebsrente.
Mit dem neuen Betriebsrentengesetz, das seit 1. Januar 2018 in Kraft ist, hat sich dies geändert. Jetzt können Sparer mindestens 100 Euro und maximal 200 Euro ihrer Betriebs- und Riester-Rente behalten, auch wenn Sie im Alter auf die Grundsicherung angewiesen sind.
Haben Sie vor, in Zukunft noch einmal den Job zu wechseln, zum Beispiel um Ihre Perspektive zu verändern? Dann sollten Sie die betriebliche Altersvorsorge mit anderen Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge vergleichen und eher eine andere Variante der Zusatzrente wählen.
Auch, wenn Sie vorhaben, eine bestimmte Zeit Ihres Arbeitslebens selbstständig tätig zu sein, empfehlen wir Ihnen, sich nicht für eine betriebliche Altersvorsorge zu entscheiden. Zwar können Sie zum Beispiel in der Regel eine Direktversicherung zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen, allerdings wird nicht bei jedem Arbeitgeber die gleiche Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge unterstützt oder es fallen beim Übertrag des Vertrages Bearbeitungsgebühren an.
Sofern Sie nur für einen kurzen Zeitraum in einem Unternehmen beschäftigt waren, können Sie sich zumindest Ihre ersparten Beträge als Abfindung auszahlen lassen. In manchen Fällen erhalten Sie im Zuge dieser einmaligen Abfindung ebenfalls die Sparanteile Ihres Arbeitgebers.
Tipp: Suchen Sie in einem derartigen Fall das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber und achten Sie dabei auf die Höhe eines möglichen Abschlags, der für die Abfindung fällig wird.
Unsere Empfehlung: Können Sie bereits absehen, dass Sie häufiger den Job wechseln? Dann raten wir Ihnen von der betrieblichen Altersvorsorge ab. Als Alternative empfehlen wir Ihnen für Ihre private Vorsorge beispielsweise einen ETF-Sparplan. Weitere hilfreiche Tipps zum Thema Geldanlage finden Sie auch in unserem entsprechenden Ratgeber.
An den Durchführungsformen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds können sich Arbeitnehmer mit eigenen Sparbeiträgen durch die Entgeltumwandlung beteiligen. Diese Durchführungsformen lassen sich außerdem mit einer Riester-Förderung kombinieren. Das heißt, dass Sie für Ihre Beiträge staatliche Förderungen erhalten können, wenn Sie die Verträge der betrieblichen Altersvorsorge als Arbeitnehmer selbst besparen.
Vorsicht: Eine wichtige Voraussetzung für die Kombination der Betriebsrente und der Riesterförderung ist, dass die Beiträge aus Ihrem versteuerten und sozialversicherungspflichtigen Einkommen, also aus Ihrem Nettoentgelt, gezahlt werden. Das ist bei der Entgeltumwandlung theoretisch nicht der Fall, weil Sie einen bAV-Vertrag durch die Umwandlung Ihres Bruttogehaltes besparen. Dann müssten Sie zweimal Renten- und Sozialversicherungsabgaben zahlen.
Aber auch hier hat sich gesetzlich etwas getan: Um diese doppelte Zahlung zu umgehen, wurde durch das Betriebsstärkungsgesetz eine Beitragsfreiheit für betriebliche Riesterverträge durchgesetzt. Das heißt, wer einen betrieblichen Riester-Vertrag hat, zahlt im Alter nicht mehr die vollen Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Im Ratgeber Riester-Rente erklären wir Ihnen, welche Riester-Vorsorge für Sie sinnvoll ist und wie Sie die volle staatliche Förderung erhalten.
Ob die betriebliche Altersvorsorge die für Sie beste Option zur Altersvorsorge ist, hängt von Ihrer persönlichen Lebenssituation und den Möglichkeiten in Ihrer Firma ab. Entscheidend ist auch das Produkt Ihrer Wahl. Zu hohe Provisionen und zu niedrige Zinsen machen Angebote für Sparer uninteressant. „Überlegen Sie sich gut, ob Sie eine Betriebsrente abschließen, auch bei Zuschüssen des Arbeitgebers“, rät Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Wer sich einigermaßen mit Finanzprodukten auskennt, findet günstigere, flexiblere und provisionsfreie Sparverträge.“
Wer die Chance auf finanzielle Freiheit im Alter haben will, sollte seine private Altersvorsorge frühzeitig planen.
Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, welche Art der betrieblichen Altersversorgung in Ihrer Firma angeboten wird.
Wenn Sie damit rechnen, künftig häufig die Arbeitsstelle zu wechseln, raten wir Ihnen von einer betrieblichen Altersvorsorge ab. Denn nicht immer können Sie bestehende Verträge mitnehmen.
Nur wenn sich Ihr Arbeitnehmer an der betrieblichen Vorsorge beteiligt, kann die Betriebsrente mit anderen Formen der privaten Altersvorsorge mithalten. Und auch dann hängt der Erfolg Ihrer Vorsorge vom gewählten Produkt ab.