Die Riester-Rente ist besser als ihr Ruf. Für viele Sparer zahlt sich die Riester-Vorsorge weiterhin aus – dank der verschiedenen Modelle Rentenversicherung, Banksparplan, Fondssparplan und Wohn-Riester. Wir verraten Ihnen, welche Riester-Rente sich für Sie als private Altersvorsorge lohnt und worauf Sie bei der Riester-Vorsorge achten sollten – zu Beginn gibt’s direkt die besten Empfehlungen und Tipps.
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Die gesetzliche Rente allein reicht selten aus für ein gutes Leben im Alter. Der Grund ist allseits bekannt: Durch die gestiegene Lebenserwartung und die Überalterung der Gesellschaft haben immer mehr Menschen Anspruch auf die gesetzliche Rente. Das Geld im gesetzlichen Rententopf müssen sich folglich immer mehr Menschen untereinander teilen – und wird knapp.
Sie sollten deshalb zusätzlich eine private Altersvorsorge abschließen, um im Ruhestand keine Geldsorgen zu haben. Eine von vielen Optionen ist die Riester-Rente, die einen großen Vorteil gegenüber anderen Vorsorgemodellen hat: Die Riester-Rente wird mit staatlichen Zulagen und Steuerersparnissen gefördert.
Trotzdem greifen verhältnismäßig wenige Menschen auf die Riester-Rente zurück, ihr Ruf ist kein allzu guter: Oft heißt es, die Riester-Rente lohne sich nicht, die Gebühren seien zu hoch oder sie sei schlicht und einfach zu kompliziert. Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales existierten im Jahr 2017 in Deutschland 16,5 Millionen Riester-Verträge – eine überschaubare Zahl angesichts von über 40 Millionen Arbeitnehmern in Deutschland. Dabei ist die Riester-Rente deutlich besser als ihr Ruf. Auch Stiftung Warentest urteilt in der „Finanztest“-Ausgabe 10/2017: „Mit der richtigen Wahl der Förderung bleibt Riester für viele attraktiv.“
Welche Vorteile und Nachteile hat die Riester-Rente? Für wen lohnt sich diese Zusatz-Altersvorsorge wirklich und wer sollte lieber auf andere Modelle der privaten Vorsorge, wie auf ETF-Sparpläne, zurückgreifen? Das und Vieles mehr beantworten wir in diesem Ratgeber-Artikel.
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Das Riester-Konzept soll durch staatliche Förderung Anreize für eine stärkere private Vorsorge schaffen und dadurch die niedrigen gesetzlichen Renten ausgleichen. Diese staatliche Förderung setzt sich aus einer jährlichen Grund- und Kinderzulage sowie Steuervorteilen zusammen.
Übrigens: Im Jahr 2018 ist die jährliche Grundzulage für Riester-Verträge erhöht worden von bisher 154 Euro jährlicher Grundzulage auf 175 Euro im Jahr. Je kindergeldberechtigtem Kind gibt es nun zusätzlich 185 Euro bzw. 300 Euro, wenn das Kind nach 2008 geboren wurde. Riestern sowohl Mama als auch Papa, dann erhält nur ein Elternteil die Kinderzulage der Riester-Rente. Im Normalfall ist das der Elternteil, der auch das Kindergeld bezieht. Für diese Zulagen zuständig ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), die bei der Deutschen Rentenversicherung angesiedelt ist.
Tipp: In der Einkommensteuererklärung dürfen Sie Beiträge zur Riester-Rente bis zu einer Höhe von 2.100 Euro als Sonderausgaben geltend machen.
Um als Riester-Sparer eine staatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie mindestens 60 Euro im Jahr einzahlen. Diese jährliche Mindesteinzahlungssumme wird im Versicherungsdeutsch auch als Sockelbetrag bezeichnet. Wollen Sie als Riester-Sparer die volle Zulagesumme erhalten, müssen Sie mindestens vier Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens in den Riester-Vertrag einzahlen.
Wichtig: In diesen vier Prozent ist die Grundzulage bereits inbegriffen. Demzufolge müssen Sie vier Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der staatlichen Zulagen in den Riester-Vertrag einzahlen, damit Ihnen die vollen Zulagen gewährt werden.
Ein Beispiel: Ein alleinstehender, kinderloser Angestellter verdient im Jahr 40.000 Euro brutto. Er müsste also 1.600 Euro (vier Prozent von 40.000 Euro) in den Riester-Vertrag einzahlen. Allerdings wird nun die Grundzulage in Höhe von 175 Euro von diesem Betrag abgezogen, sodass der Angestellte tatsächlich nur 1.425 Euro einzahlen muss. Tut er dies, erhält er jedes Jahr die volle Zulage. Zahlt er weniger als 1.425 Euro ein, erhält er die Grundzulage nur anteilig.
Großverdiener müssen übrigens höchstens 2.100 Euro im Jahr in den Riester-Vertrag einzahlen, auch wenn dieser Betrag unter den vier Prozent ihres jährlichen Bruttoeinkommens liegt. Anders gesagt: Sobald Riester-Sparer 2.100 Euro einzahlen, erhalten sie in jedem Fall die volle Grundzulage.
Die Riester-Zulage wird allerdings nicht automatisch gewährt, sondern muss vom Versicherten für seinen Riester-Vertrag beantragt werden. Oft ist es möglich, dem Anbieter des Riester-Vertrags eine entsprechende Vollmacht zu erteilen. Diese wird auch als Dauerzulagenantrag bezeichnet.
Unsere Empfehlung: Stellen Sie auf alle Fälle diesen Dauerzulagenantrag, so geht Ihnen kein Cent an Fördergeld verloren. Ihr Anbieter leitet dann nach Ablauf eines Beitragsjahres automatisch den Antrag auf die Riester-Zulagen für das Folgejahr an die Bewilligungsstelle, in diesem Fall die ZfA, weiter.
Wichtig: Bei Veränderungen Ihrer Familienverhältnisse oder Ihrer Einkommenssituation müssen Sie diese auch trotz der erteilten Vollmacht selbstständig melden und die Riester-Beiträge gegebenenfalls anpassen. Schließlich weiß Ihr Anbieter nicht automatisch, dass Sie ein Kind bekommen haben oder Sie ein höheres Einkommen beziehen.
Ihre Bezeichnung hat die Riester-Rente vom ehemaligen Bundesminister für Arbeit und Soziales, Walter Riester. Vom ihm kam das Konzept einer freiwilligen, privaten Altersvorsorge mit gesetzlicher Förderung, mit der Sparer seit mehr als 20 Jahren privat vorsorgen können. Anlass dafür war die Senkung der gesetzlichen Rente im Jahr 2001.
Laut Gesetz darf in Deutschland jeder Arbeitnehmer riestern, der verpflichtend in die gesetzliche Rentenkasse einzahlt. Ob er in Vollzeit oder in Teilzeit arbeitet, spielt keine Rolle.
Während also jeder, der verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, unmittelbar im Rahmen der Riesterrente förderberechtigt ist, gibt es auch einige Sonderfälle für bestimmte Berufsgruppen. Neben Auszubildenden sind zum Beispiel auch Selbstständige förderberechtigt, sofern sie verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Darunter fallen unter anderem Selbstständige, die künstlerische oder publizistische Tätigkeiten ausüben und in die Künstlersozialkasse einzahlen. Diese übernimmt für bestimmte Berufsgruppen die Sozialversicherung in einem ähnlichen Modell wie die gesetzliche Versicherung.
Auch Beamte, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen, dürfen riestern, weil auch sie in Zukunft niedrigere Pensionen erhalten werden. Ebenfalls riesterberechtigt sind Bezieher von Arbeitslosengeld I und II sowie 450 Euro-Jobber, die freiwillig gesetzliche Rentenabgaben leisten. Des Weiteren können zum Beispiel Hausfrauen und -männer oder Sozialhilfeempfänger, die nicht gesetzlich versichert sind, über ihren Ehepartner als mittelbar Förderberechtigte mitriestern.
Wichtig: Voraussetzung für die Riester-Rente über den Ehepartner ist ein eigener Riester-Vertrag, in den der nicht rentenversicherungspflichtige Ehepartner den Sockelbetrag von mindestens 60 Euro jährlich einzahlt. Außerdem muss der rentenversicherungspflichtige Lebensgefährte eigenständig riestern und dabei den Mindestbetrag von vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlen. Nur dann erhalten beide Ehepartner die vollen Zulagen.
Nicht förderberechtigt sind hingegen Selbstständige, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, sowie Pflichtversicherte und Mitarbeiter in Einrichtungen der berufsständischen Versorgung. Zu Letztgenannten gehören beispielsweise Ärztinnen, Tierärzte, Apothekerinnen und Architekten.
Die staatliche Förderung der Riester-Rente macht diese Form der privaten Altersvorsorge überhaupt erst attraktiv (von dieser staatlichen Förderung profitieren übrigens auch weitere private Vorsorgemodelle, wie die betriebliche Altersvorsorge und die Rürup-Rente). Doch die Riesterrente kann weitere Pluspunkte sammeln, unter anderem ist die Konstanz der Auszahlungen im Rentenalter hervorzuheben: Sie können mit Ihrer privaten Zusatzrente bestens planen und auf dem sicheren Fundament der Riester-Rente Ihr Geld auch risikoreicher anlegen, zum Beispiel in Aktien. Was Sie beim Aktienkauf beachten sollten, erklären wir übrigens in unserem Ratgeber Aktien kaufen.
Wenn Sie einen bestehenden Riester-Vertrag haben und arbeitslos werden, sind die eingezahlten Beiträge trotzdem sicher. Denn die Riester-Rente wird in die Berechnung zum Arbeitslosengeld II nicht mit einbezogen. Auch wenn Ihr Eigenkapital gepfändet werden muss oder Sie eine Insolvenz anmelden, sind Ihre Riester-Einzahlungen sicher.
Wichtig: Das gilt allerdings nur dann, wenn Sie als Riester-Sparer einen jährlichen Anspruch auf staatliche Zulagen hatten.
Sie wollen im Rentenalter nicht in Deutschland leben? Kein Problem, die Auszahlung der Riesterrente ist nicht an einen Wohnsitz in Deutschland geknüpft. Ihre zusätzliche Riester-Rente erhalten Sie seit 2009 auch im EU-Ausland. Wenn Sie Ihren Altersruhesitz außerhalb der EU wählen, müssen Sie jedoch Ihre erhaltenen staatlichen Zulagen zurückzahlen.
Die Riester-Rente gilt als eines der kompliziertesten Konstrukte der Finanzbranche. Und tatsächlich: Bei den Berechnungen der Rendite können sich schnell Fehler einschleichen. Die Riesterrente leidet außerdem unter dem Vorurteil, unflexibel zu sein. Dieser Vorwurf trifft bei einigen Punkten zu, zum Beispiel bei der eingeschränkten Vererbbarkeit des Riester-Guthabens. Wenn Sie als Riester-Sparer während der Auszahlungsphase sterben, entscheidet die vereinbarte Rentengarantiezeit darüber, wie lange noch Ihrer Lebensgefährtin oder Ihrem Lebensgefährten die Rente ausgezahlt wird.
Aber: Wenn Sie als Versicherter vor Ihrem Rentenbeginn versterben, sind Ihre eingezahlten Beiträge inklusive der gesetzlichen Zulagen nur auf Ihren Ehepartner oder auf ein kindergeldberechtigtes Kind und nur in einen erneuten Riester-Vertrag übertragbar. Ist Ihr Kind also beispielsweise über das Alter der Kindergeldberechtigung hinaus, erhält es im Erbfall lediglich Ihr eingezahltes Vermögen, nicht aber die staatlichen Zulagen und Steuervergünstigungen. Auch andere Erben erhalten nur Ihre Beiträge, nicht aber die Summen der staatlichen Förderung.
Unsere Empfehlung: Achten Sie beim Abschluss von Riester-Versicherungen besonders auf die Bedingungen im Erbfall. Einige Versicherungen legen vertraglich fest, dass Ihr Vermögen im Todesfall an die Versicherungsgesellschaft übertragen wird. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen eine Zusatzvereinbarung, die den Erbfall zu Ihren Gunsten regelt.
Wenn Sie einen Riester-Vertrag abschließen, zahlen Sie zudem eine Abschlussgebühr und Verwaltungskosten. Derartige Gebühren fließen nicht in Ihre Altersvorsorgen und sind gewissermaßen verlorenes Geld, denn Gebühren kosten Rendite.
Vorsicht: Bei manchen Anbietern übersteigen derartige Gebühren sogar die Summe der staatlichen Zulagen.
Wann Sie sich Ihre Riester-Rente auszahlen lassen können, ist vom Zeitpunkt Ihres Vertragsabschlusses abhängig. Haben Sie Ihren Vertrag vor 2011 abgeschlossen? Dann haben Sie ab dem 60. Lebensjahr das Recht auf die Auszahlung der Riester-Rente. Haben Sie Ihren Vertrag nach 2011 abgeschlossen? Dann können Sie erst im Alter von 62 Jahren Ihre Riester-Rente erhalten. Üblicherweise wird die Riester-Rente allerdings zum Renteneintrittsalter ausgezahlt. Dann sind die ausgezahlten Beiträge der Riester-Rente in voller Höhe steuerpflichtig.
Unser Tipp: Schrecken Sie vor der Steuerpflicht im Alter nicht zurück. Schließlich ist Ihr Steuersatz in der Auszahlungsphase im Vergleich zur Ansparphase in der Regel deutlich niedriger.
Ein weiterer Nachteil der Riester-Rente ist die von den Versicherungen sehr hoch angesetzte Lebenserwartung. Ab dem Eintritt ins Rentenalter erhalten Sie die private Zusatzrente nämlich lebenslang. Folglich muss Ihr Anbieter sichergehen, dass die Rente auch lebenslang gezahlt werden kann und rechnet in den meisten Fällen mit einer hohen Lebenserwartung. Wenn Sie allerdings nicht das angenommene Alter erreichen, bekommen Sie im Vergleich zum angesparten Kapital sehr geringe Beträge ausgezahlt. Alternativ zu den monatlichen Auszahlungen im Rentenalter können Sie aber zu Beginn der Auszahlungsphase bis zu 30 Prozent Ihres Riester-Kapitals auf einmal entnehmen.
Wichtig: Beachten Sie, dass bei dieser Einmalzahlung Ihr Steuersatz im Jahr der Geldentnahme erheblich steigt.
Wenn Sie bei Ihrer zusätzlichen Altersvorsorge Wert auf eine monatliche Auszahlung legen, ist der Riestervertrag für Sie grundsätzlich eine gute Option, denn die Riester-Rente bringt Sicherheit. Inwieweit Sie von der Riester-Rente profitieren, hängt von Ihrer persönlichen Einkommens- und Familiensituation ab, da diese über die Höhe der Zulagen und Steuervorteile entscheidet.
Vor allem für Eltern ist die Riester-Rente aufgrund der Kinderzulagen interessant. Neben der Förderzulage von 175 Euro (ab 2018) erhalten Eltern nämlich für jedes kindergeldberechtigte Kind zusätzlich eine Zulage in Höhe von 185 Euro, wenn das Kind vor 2008 geboren wurde, und sogar 300 Euro, wenn das Kind im Jahr 2008 oder später geboren wurde.
Unsere Empfehlung: Insbesondere Familien mit Kindern und Alleinerziehenden raten wir aufgrund der hohen Zulagen zu einer geförderten Altersvorsorge über die Riester-Rente.
Auch für Gutverdiener lohnt sich die private Altersvorsorge des Riesterkonzepts durch die damit einhergehenden Steuererleichterungen. Schließlich können Sie die Beiträge Ihrer Riester-Rente bis zu einer Höchstgrenze von 2.100 Euro jährlich beim Finanzamt absetzen.
Unserer Meinung ist auch Stiftung Warentest. Im „Finanztest“-Heft „Geldanlage für Faule“ heißt es: „Wegen der Förderung lohnt sich diese Form des Ansparens vor allem für Familien mit Kindern und Geringverdiener, aber auch für Singles oder Angestellte mit hohem Gehalt.“
Junge Berufseinsteiger haben beim Abschluss eines Riester-Vertrags ebenfalls Vorteile. Wenn Sie jünger als 25 Jahre alt sind und einen Riester-Vertrag abschließen, erhalten Sie eine einmalige Zulage von 200 Euro.
Extra-Tipp: Ein Riester-Vertrag hatte sich bisher in der Regel nicht gelohnt, wenn absehbar war, dass im Alter auf die Grundsicherung des Staates zurückgegriffen werden muss. Die Riester-Auszahlungen wären in diesem Fall mit der Grundsicherung verrechnet worden. Riester-Rentner hätten hier also keinerlei Vorteile durch das jahrelange Sparen gehabt.
Aber: Seit 2018 gibt es für Riester-Rentner einen Freibetrag von mindestens 100 Euro. Wenn Sie als Riester-Sparer eine zu geringe staatliche Rente haben, sodass Sie auf die Grundsicherung im Alter angewiesen sind, behalten Sie dennoch zusätzlich Ihre private Rente bis zur Höhe des Freibetrags.
Wenn Sie einen Riester-Vertrag mit hohen Abschluss- und Verwaltungsgebühren unterschreiben, ist die Riesterrente nicht mehr rentabel. Dann übersteigen die Kosten die staatlichen Zulagen. Dieser Meinung ist auch Dorothea Mohn, Leiterin der „Verbraucherzentrale Bundesverband Finanzmarktteams“. Sie urteilte im Januar 2018 im Handelsblatt: „Wir sind bei der Vielzahl der Produkte angesichts der Kosten weit davon entfernt, ausreichend Kapital für die private Absicherung neben der gesetzlichen auszubauen.“
Unsere Empfehlung: Wir raten Ihnen von einem Riester-Vertrag ab, wenn Sie Durchschnittsverdiener sind und keine Kinder haben. Denn Sie profitieren weder von einem relevanten Steuervorteil noch von Kinderzulagen. Auch, wenn Sie nur noch weniger als 15 Jahre bis zum Ruhestand haben, sollten Sie von einem Riestervertrag absehen – denn dann rentieren sich die meist hohen Abschlussgebühren nicht mehr. Wählen Sie dann am besten eine andere Möglichkeit, damit Sie später zusätzlich eine hohe Rente beantragen können.
Neben der staatlich geförderten Riester-Rente gibt es natürlich auch andere Möglichkeiten fürs Alter vorzusorgen: Zum Beispiel mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) direkt vom Chef. Dabei handelt es sich um einen Bonus, den Ihr Arbeitgeber zusätzlich zu Ihrem Lohn zahlt. Hier können Sie bis zu 40 Euro monatlich von Ihrem Chef direkt in eine Sparanlage Ihrer Wahl kassieren – ob ein einfaches Sparkonto, einen Fondssparplan oder einen Bausparvertrag.
Hinweis: Vermögenswirksame Leistungen sind freiwillig – das bedeutet, dass nicht jedes Unternehmen diese bezahlt. Meist ist das jedoch im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt. Alle wichtigen Fragen rund um das VL-Sparen finden Sie in unserem Ratgeber zu vermögenswirksamen Leistungen.
Wenn Sie über die Riesterrente privat vorsorgen möchten, gibt es dazu verschiedene Möglichkeiten und Varianten der Riester-Vorsorge. Fast alle Modelle haben den Grundgedanken inne, dass die Riester-Rente im Alter die niedrige gesetzliche Rente in Form von monatlichen Auszahlungen ab dem Rentenantritt unterstützt. Alle angesparten und alle staatlich geförderten Beiträge können aber auch für die Abzahlung eines Eigenheim-Kredites oder als Eigenkapital für eine selbst genutzte Immobilie verwendet werden.
Grundsätzlich wird zwischen dem Wohn-Riester, dem Riester-Banksparplan, der Riester-Rentenversicherung und dem Riester-Fondssparplan unterschieden. Alle Varianten möchten wir Ihnen kurz vorstellen und auf Vor- und Nachteile eingehen.
Die Eigenheimrente, auch Wohn-Riester genannt, können Sie nutzen, wenn Sie vorhaben, eine Immobilie zu kaufen oder zu bauen, in die Sie selbst einziehen möchten. Auch wenn Sie bereits eine Immobilie haben, diese aber noch durch einen Kredit belastet ist, können Sie Wohnriester nutzen.
Bei dieser Riester-Variante ist das übergeordnete Ziel das mietfreie Wohnen im Rentenalter. Wenn Sie sich für die Eigenheimrente entscheiden, wird in der Regel zuerst ein Bausparvertrag inklusive staatlicher Riesterförderung abgeschlossen und angespart, um später ein zinsgünstiges und Riester-gefördertes Darlehen zu erhalten. Mit Wohnriester haben Sie mehrere Einsatzmöglichkeiten, zum Beispiel den Erwerb, die Entschuldung oder den altersgerechten Umbau einer eigengenutzten Immobilie.
Die Vorteile: Sie haben ein riestergefördertes Darlehen schneller abbezahlt, da die Zulagen als Sondertilgung in das Darlehen einfließen. Somit wohnen Sie schneller mietfrei in Ihrer Wohnung oder in Ihrem Haus. Ein weiterer Vorteil ist die Zinsgarantie durch die frühzeitige Zinsfestschreibung im Bauspardarlehen – das bringt Planungssicherheit.
Die Nachteile: Auch die Eigenheim-Rente muss im Rentenalter versteuert werden. Das funktioniert über ein sogenanntes Wohnförderkonto. Dabei handelt es sich gewissermaßen um ein fiktives Konto, über das Ihre Steuerlast berechnet wird. Außerdem muss ein Darlehen mit Riester-Verknüpfung bis zum Rentenantritt vollständig abbezahlt sein, sodass Sie im Einzelfall eine hohe monatliche Belastung haben oder ein einmaliger, hoher Ablösebetrag anfällt. Sollte das Bauspardarlehen außerdem angespart, aber nicht in Anspruch genommen werden, ist die reine Verzinsung des Guthabens niedriger als bei manchen alternativen staatlich geförderten Ansparmöglichkeiten.
Unser Tipp: Wenn Sie ein Bau- oder Kaufprojekt planen, vergleichen Sie selbstständig verschiedene Angebote oder lassen Sie sich von einem Experten, zum Beispiel einem Baufinanzierungsspezialisten, beraten.
Unsere Empfehlung: Wenn Wohnriester für Sie infrage kommt, können Sie sich bei verschiedenen Bausparkassen beraten lassen, zum Beispiel bieten die Landesbausparkasse und Schwäbisch Hall verschiedene riesterfähige Produkte an.
Extra-Tipp: Wollen Sie die Variante des WohnRiesters nutzen, können Sie auch einen Baufinanzierungsvermittler wie Interhyp, Dr. Klein* oder PlanetHome aufsuchen. Mit nur einem Termin erhalten Sie hier die Angebote von verschiedenen Banken.
Der Riester-Banksparvertrag ist ein staatlich geförderter, konservativer Ansparplan. In diesen Banksparplan zahlen Sie monatliche Beiträge ein, die in der Regel variabel verzinst werden.
Die Vorteile: Banksparverträge sind in der Regel kostenlos, es fallen keine Gebühren an. Durch die konservative Anlageform haben Sie zudem kein Risiko, Wertschwankungen gibt es nicht.
Der Nachteil: Die Verzinsung ist bei Riester-Banksparverträgen überwiegend nicht fest und orientiert sich an den üblichen Sparzinsen am Markt. Dieses Riester-Modell ist folglich in einer Niedrigzinsphase nicht empfehlenswert, bei anderen Vorsorgemodellen können Sie deutlich bessere Renditen erzielen. Auch deshalb bieten nur noch wenige Versicherungen diese Form der Riesterrente an.
Unsere Empfehlung: Auf der Basis des überschaubaren Angebots im Bereich der Riester-Banksparverträge empfehlen wir Ihnen – mit Abstrichen – den Banksparplan „VorsorgePlus“ der Sparkasse Holstein. Diesen Sparplan bietet das Institut überregional an.
TEST Die Riester-Rentenversicherung ist die dritte Variante, die wir hier vorstellen wollen. Es handelt sich dabei um eine klassische Versicherung, die bei Sparern in Deutschland bisher stark beliebt ist: Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind 6,2 Millionen Riester-Verträge eine klassische Riester-Rentenversicherung.
Wie funktioniert diese private Rentenversicherung? Ihr Versicherer investiert Ihre monatlichen oder jährlichen Sparbeiträge und garantiert Ihnen Versicherungsanbieter eine bestimmte Rentenleistung, denn das ist per Gesetz so festgelegt. Am Ende erhalten Sie als Riester-Sparer dann mindestens Ihre eingezahlten Beiträge plus die staatlichen Zulagen.
Die Vorteile: Bei der Riester-Rentenversicherung haben Sie eine hohe Planungssicherheit. Denn mit Abschluss des Vertrages legen Sie fest, wie hoch Ihre privaten Rentenbezüge im Alter mindestens sind.
Die Nachteile: Die Kosten für den Abschluss einer Riester-Rentenversicherung sind häufig sehr teuer. Außerdem müssen Sie für den Erbfall bei Versicherungen oft eine teure Zusatzvereinbarung abschließen, wenn Sie sicher gehen wollen, dass Ihr Geld im Todesfall nicht der Versicherung überschrieben wird. Wenn Sie Ihren Versicherer wechseln wollen, ist das darüber hinaus ebenfalls teuer. Mittlerweile bieten nur noch sehr wenige Versicherer eine Riester-Rentenversicherung mit Garantiezins an.
Unsere Empfehlung: Wenn Sie sich für diese private Rentenversicherung entscheiden, raten wir Ihnen zum Tarif „RiesterRente Klassik“ der Allianz. Der Tarif überzeugt uns vor allem durch seine Transparenz. Hinsichtlich der Kosten für eine Riester-Rentenversicherung können wir Angebot der Hannoverschen empfehlen (Tarif: Altersvorsorgevertrag). Auf die sollten Sie in Ihre engere Auswahl aufnehmen, denn hier sind Sie im Vergleich zu anderen Anbietern bei der Riester-Versicherung hinsichtlich Beiträgen und Rentenbeginn noch relativ flexibel.
Die höchsten Renditechancen der Riester-Varianten bietet der sogenannte Riester-Fondssparplan, bei dem Sie mit Aktienfonds riestern. Diese Form der Riesterrente eignet sich für alle, die eine langfristige private Vorsorge auf Basis von Aktien planen, ohne große Verluste riskieren zu wollen.
Die Vorteile: Bei Riester-Aktienfonds garantiert Ihnen der Anbieter mindestens die Summe Ihrer über die Jahre eingezahlten Beträge. Auch hier genießen Sie daher Planungssicherheit. Derartige Fondssparpläne sind außerdem noch flexibler als die bereits vorgestellten fondsgebundenen Riester-Rentenversicherungen, weshalb Sie grundsätzlich größere Chancen auf eine höhere Rendite haben.
Die Nachteile: Durch diese Garantie fließt Ihr Sparbeitrag jedoch oft in risikoärmere und daher renditeschwächere Aktienfonds. Immer nur ein Teil Ihrer gesamten Einzahlungen wird in renditestarke und damit riskantere Fonds investiert. Der Grund: Ihre Mindestauszahlung wird so im Rentenalter nicht gefährdet. Darüber hinaus können die Kosten für derartige Riester-Verträge besonders in Niedrigzinsphasen die Vorteile dieser Variante schmälern. Weitere, wichtige Hinweise zum generellen Kauf von Aktienfonds finden Sie übrigens im Ratgeber Fonds kaufen.
Unsere Empfehlung: Der Riester-Fondssparplan „Zukunftsplan Select“ der Deka ist besonders transparent, da Sie Ihr Geld dort mit einem vorgegebenen Fondssparportfolio anlegen. Allerdings können Sie diesen Fondssparplan nicht kostenlos kündigen oder wechseln, darüber hinaus gehört er zu den teureren Tarifen. Diesen Sparplan können Sie über die Sparkasse in Anspruch nehmen.
Weniger kostenintensiv ist die „Union UniProfi Rente Select“ von Union Investment. Aber auch diesen Sparplan, der über Volks- und Raiffeisenbanken erhältlich ist, können Sie nicht kostenlos kündigen oder wechseln. Ebenfalls einen Blick wert ist das Riester-Angebot Fairriester 2.0 der Sutor Bank, hier zahlen Sie keine Abschlusskosten, die Gesamtkosten halten wir ebenfalls für sehr fair, online erhalten Sie sehr schnell nützliche Informationen rund um den Vertrag.
Anbieter | Riester-Variante | Vorteil |
---|---|---|
Deka | Riester-Fondssparplan | Der Tarif Zukunftsplan Select ist sehr transparent, online können Sie genau nachvollziehen wie der Fondssparplan funktioniert |
Union Investment | Riester-Fondssparplan | Kostenlose Vererbbarkeit möglich |
Sutor Bank | Riester-Fondssparplan | Schnelle Information, faire Preise |
Allianz | Riester-Rentenversicherung | Transparente Versicherungsbedingungen |
Hannoversche | Riester-Rentenversicherung | Mit dem Tarif Altersvorsorgevertrag sind Sie verhältnismäßig flexibel |
Sparkasse Holstein | Riester Banksparplan | Einer der wenigen Banksparpläne auf dem Markt, online abschließbar |
Schwäbisch Hall | Wohnriester | Verschiedene Bausparvarianten möglich |
Interhyp | Wohnriester | Sie als Kunde profitieren von den Kontakten des Finanzvermittlers |
Dr. Klein | Wohnriester | Der Vermittler ist auf Baufinanzierung spezialisiert |
PlanetHome | Wohnriester | Mit einer Anfrage erhalten Sie mehrere Angebote |
Extra-Tipp: Noch nicht das Richtige dabei? In unserem Ratgeber zur betrieblichen Altersvorsorge stellen wir Ihnen eine weitere Möglichkeit der privaten Altersvorsorge vor. Für den Fall, dass Sie nicht bis zum geplanten Renteneintritt arbeiten können, lesen Sie auch die Ratgeber bei Erwerbsminderung Rente beantragen“ und Erwerbsunfähigkeitsrente.
Die Bundesregierung plant eine Riester-Reform. Bis jetzt gibt es noch keinen konkreten Gesetzesentwurf. Dennoch lassen sich über einige Punkte schon spekulieren, die von Politikern in Interviews angesprochen wurden. Folgende Änderungen sind möglich (Stand 08/24):
Bei den bisherigen Riester-Verträgen mussten Anbieter sicherstellen, dass nach der Ansparphase das eingezahlte Geld und die staatlichen Zulagen verfügbar sind für die Verrentung. Die Reform sieht vor, dass es auch Riester-Verträge geben darf, die nur 80 Prozent garantieren. Warum soll das jetzt toll für Sparer sein? Anbieter können so das Geld risikoreicher, aber auch renditeorientierter anlegen. Alte Verträge sollen freiwillig auf die chancen- und risikoreicherer 80-Prozent-Variante umgestellt werden können.
Der steuerlich geförderte Höchstbetrag für Riestereinzahlungen lag bisher bei 2.100 Euro pro Jahr. Besonders die FDP wünscht sich eine Erhöhung auf etwa 3.600 pro Jahr. Für Sparer wäre das aus zwei Gründen spannend: Zum einen könnte das schon als private Zusatzvorsorge für einige ausreichen. Zum anderen wäre es für Riester-Sparer auch möglich, mehr Kapital als Sonderausgaben von der Steuer abzusetzen.
Hier gibt es genau zwei Knackpunkte, die überarbeitet werden sollen. Erstens ist geplant, den Mindesteigenbetrag zu senken, der nötig ist, um gefördert zu werden. Zweitens ist es bisher so, dass dieser Förderbetrag vom Vorjahreseinkommen abhängig ist. Das heißt in der Praxis, dass die Sparer selbst ihre Beiträge anpassen und eventuell mit Nachzahlungen rechnen mussten. An beiden Punkten soll gearbeitet werden. Nichts Genaues weiß man nicht bis jetzt, wir halten Sie auf dem Laufenden. (Stand 08/24)
Das Altersvorsorgedepot soll nach dem aktuellen Stand ein ETF-Sparplan werden, der vom Staat über Zuschüsse und Steuervorteile gefördert wird. Das Altersvorsorge-Depot würde sich damit neben andere vom Staat geförderte Programme wie Fondssparplan, Kapitallebensversicherung, Banksparplan und Bausparvertrag einreihen. Mehr Informationen finden Sie im Artikel Altersvorsorgedepot.
Wer eine Riester-Rente abschließen möchte, muss sich für eine der zahlreichen Varianten entscheiden.
Vergleichen Sie verschiedene Angebote hinsichtlich der garantierten Leistung sowie der Rahmenbedingungen und Kosten.
Schließen Sie den Vertrag Ihrer Wahl ab, jetzt erhalten Sie Extra-Geld vom Staat bis Sie Ihre Rente beantragen.
* Das bedeutet das Sternchen: Unsere Ratgeber-Artikel sind objektiv recherchiert und unabhängig erstellt. Wir wollen so möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig Vermögen aufzubauen und in Finanzfragen die richtigen Entscheidungen zu treffen. Damit unsere Informationen kostenlos abrufbar sind, werden manchmal Klicks auf Verlinkungen vergütet. Diese sogenannten Affiliate Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen. Geld bekommt die finanzen.net GmbH, aber nie der Autor individuell, wenn Leser auf einen solchen Link klicken oder beim Anbieter einen Vertrag abschließen. Ob die finanzen.net GmbH eine Vergütung erhält und in welcher Höhe, hat keinerlei Einfluss auf die Produktempfehlungen. Für die Ratgeber-Redaktion ist ausschließlich wichtig, ob ein Angebot gut für Anleger und Sparer ist.
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