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Reiserücktrittsversicherung – darum sollten Sie eine haben, Tipps und Tricks

Sobald der Urlaub gebucht ist, sitzen Sie gedanklich bereits im Flieger in Richtung Sonne, Strand und Meer. Doch bei aller Vorfreude sollten Sie nicht die Reise­rücktritts­versicherung vergessen – diese rettet zwar nicht Ihren Urlaub, aber Ihr Geld. Mit unseren Tipps rund um die Reise­rücktritts­versicherung müssen Sie sich keine Sorgen mehr machen. Gleich zu Beginn geben wir Ihnen die besten Tipps und beantworten die wichtigsten Fragen!

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Reiserücktrittsversicherung – Das Wichtigste in Kürze

  • Schließen Sie Reiserücktrittsversicherungen nicht auf Online-Buchungsportalen ab, hier lauern Kostenfallen.
  • Unsere Empfehlung: Wählen Sie auf jeden Fall eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung.
  • Produktempfehlung:
    • Ob Einmalversicherung oder Jahresversicherung, ob Familien- oder Einzeltarif, „Travel Secure“ von Würzburger überzeugt in allen Kategorien.
    • Als Einzelperson raten wir Ihnen zu einer Einmalversicherung über Signal Iduna. Hier stimmt das Preis-Leistungs-Verhältnis.
    • Mit Europ Assistance* sichern Sie sich gegen Terror an Ihrem Urlaubszielort ab.
    • FlexInvest* kombiniert eine fondsgebundene Rentenversicherung mit flexibler Geldanlage, ideal für langfristige Vorsorge und Renditechancen.
  • Eine Reiserücktrittsversicherung bewahrt Sie vor hohen Stornogebühren, wenn Sie eine Reise unerwartet nicht antreten können.
  • In Ihrer Rücktrittversicherung sollte der Reiseabbruch versichert sein. Dann sind Sie auch vor teuren Umbuchungen geschützt.
  • Tipp: Wenn Sie vorhaben, mehrfach im Jahr zu verreisen, wählen Sie eine Jahresversicherung. Diese kann sich je nach Tarif sogar schon ab einer Reise bezahlt machen.

Inhaltsverzeichnis

Die besten Reiserücktrittsversicherungen Test und Vergleich

Anbieter Vorteil
Würzburger Guter Versicherungsschutz bei Einmal- und Jahrestarifen
HanseMerkur Umfassender Schutz auch für Familien
Ergo* Inklusive einer Reiseabbruchversicherung
Europ Assistance* Bei dieser Versicherung sind Sie auch gegen Terror am Urlaubsort versichert.

Produkt­empfehlung:

Welche Reise­rück­tritts­ver­siche­rung für Sie die beste ist, hängt von der An­zahl der Rei­sen ab, die Sie in einem Jahr machen. Ent­scheidend ist auch, mit wem und wie lange Sie ver­reisen. In unserem Test der bes­ten Reise­rücktritts­ver­sicherungen schnei­det die Würzburger Ver­sicherung mit dem Tarif „Travel Secure“ sehr gut ab. Ergo* umfasst eine Reiseabbruchversicherung. Wissen Sie schon, wo Sie hin­reisen wollen? Je nach­dem kann dann ein zusätz­licher Reiserücktrittsschutz bei Terror rele­vant sein. Hin­sicht­lich dieser Leis­tung über­zeugt uns Europ Assistance*. Welche Bestandteile Ihre Reiserücktrittsversicherung auf jeden Fall beinhalten sollte, erklären wir Ihnen neben weiteren wichtigen Aspekten in diesem Ratgeber.

Warum ist eine Reise­rück­tritts­versicherung wichtig?

Wer eine Reise plant, steckt viel Zeit in Auswahl von Urlaubs­ort und Unter­kunft, die Vorfreude auf ent­spanntes Sonnen­baden am Strand und eine er­frischende Ab­kühlung im Meer steigt von Tag zu Tag. Dabei rückt oft in den Hinter­grund, dass die Reise durch uner­wartete Ereig­nisse nicht ange­treten werden kann: Das Kind wird plötz­lich krank oder in der Familie gibt es einen unerwarteten Todes­fall. Nicht auf alle Lebens­situ­ationen kann man gut vor­berei­tet sein und wer Kinder hat, weiß, wie schnell sich die Kleinen bei Spiel­kame­raden an­stecken können.

Damit der Reiserücktritt nicht auch noch finan­ziell im Fiasko endet, sollten Sie eine Reiserücktrittsversicherung ab­schlie­ßen – und das am besten schnellst­möglich nach der Buchung der Urlaubs­reise. Was es außer­dem bei der Reiserücktrittsversicherung zu be­achten gibt, er­klären wir Ihnen in diesem Ratgeber-Artikel.

Die Reiserücktrittsversicherung versichert Sie, wenn Sie eine gebuchte Reise nicht antreten können und bewahrt Sie vor hohen Gebühren für eine Reisestornierung. Je später Sie eine Reise stornieren, desto höher sind die Stornokosten in der Regel. Zum Beispiel liegen die Stornokosten für eine Reise, von der Sie fünf Tage vor Reiseantritt zurücktreten müssen, bei 75 bis 80 Prozent der Reisekosten. Die Stornokosten machen also fast Ihren gesamten Urlaubspreis aus. Dieses Geld ist einfach weg, ohne dass Sie die verdiente Er­holung am Strand genießen konnten.

Wenn Sie eine Reise tatsächlich aus diversen Grün­den nicht antreten können, zer­platzt jäh der Traum vom Jahres­urlaub – das Schlimmste: Die Ursache für den Reiserücktritt ist belastend, vor allem emotional. Einer gebuchten Reise gehen schließ­lich oft monatelange Vor­freude und Planung voraus. Eine Reiserücktrittsversicherung hilft, die Situ­ation zumindest aus finanzieller Sicht erträglicher zu machen.

In der Regel gibt es zwei Varianten der Reiserücktrittsversicherung: Eine ein­malige Ver­sicherung, auch Einzel-Police genannt, oder eine Jahresversicherung. Falls Sie eine große Reise wie Ihren Jahres­urlaub buchen, reicht eine ein­malige Ver­sicherung voll­kommen aus. Wenn Sie jedoch mehrere Rei­sen in einem Jahr pla­nen, lohnt sich in der Regel ein Jahres­vertrag.

Wichtig:

Eine der­artige Jahres­police müssen Sie kündigen, da sich der Ver­sicherungs­schutz sonst auto­matisch um ein weiteres Jahr ver­längert.

Wann lohnt sich eine Reise­rücktritts­versicherung?

Bei Reisen mit Senioren oder Kindern ist es sinnvoll, eine Reiserücktrittsversicherung abzu­schließen, denn bei ihnen ist das Krankheits­risiko beson­ders hoch. In der kompli­zierten Versicherungssprache werden Kinder und Senioren deshalb auch als sogenannte Risikopersonen be­zeichnet.

Bei vielen Onlinebuchungsportalen haben Sie die Möglich­keit, im Zuge des Buchungs­pro­zesses eine Reise­versicherung zu buchen. Das ist bei der Vor­freude auf Sonne, Strand und Meer verlockend – mit wenigen „Klicks“ ist der Urlaub nicht nur gebucht, sondern auch ab­gesichert.

Davon raten wir Ihnen aller­dings ab. Hier werden häufig teurere Tarife und schlech­tere Konditionen angeboten. Und auch Reise­büros bekommen für einen solchen Ver­sicherungs­abschluss oft Provi­sionen. Auch bei der Reiserücktrittsversicherung gilt: Wer vergleicht, spart Geld und kann eine an die indi­vi­duelle Lebens­situation ange­passte Versicherung abschlie­ßen.

Eine Reiserücktrittsversicherung sollten Sie zeitnah nach der Reise­buchung abschließen. Bei den meisten Anbietern gilt nämlich eine Abschlussfrist von 14 bis 42 Tagen nach der Reise­buchung oder 24 bis 30 Tagen vor dem tatsächlichen Reise­antritt. Selbst wenn Sie also nicht unmittel­bar nach der Urlaubsbuchung eine Versicherung abschließen, haben Sie etwas Zeit, die verschie­denen Anbieter zu ver­gleichen.

Unsere Empfehlung:

Wir raten Ihnen dazu, die Reiserücktrittsversicherung schnellst­möglich nach und separat von der Buchung des Ur­laubs abzuschließen. Schließ­lich gibt es noch einiges zu planen, wenn der Urlaub immer näher rückt. Das Risiko ist hoch, die Reiserücktrittsversicherung zu vergessen. Erinnern Sie sich dann irgend­wann wieder an die Ver­sicherung, kann es schon zu spät für einen Ab­schluss sein.

Was versichert eine Reiserücktrittsversicherung?

Reiserücktrittsversicherungen zahlen meistens nur bei bestimmten Versicherungsfällen. Im Normalfall gelten solche Versicherungsfälle als unerwartete und wichtige Ereignisse, die es Ihnen unmöglich machen, Ihre Reise anzutreten. Falls Sie die Reise aufgrund eines Todesfalls im engen Familienkreis nicht antreten können, übernimmt die Versicherung die Kosten für die Reise (fast) ohne Ausnahme. Wenn Sie sich aber zum Beispiel von Ihrem Partner kurz vor der gemeinsamen Reise trennen und den Urlaub deshalb nicht mehr antreten möchten, zahlt die Versicherung in der Regel nicht.

Wann genau Ihre Reiserücktrittsversicherung zahlt, ist in Ihren Versicherungsunterlagen festgehalten. Ob ein Rücktrittsgrund anerkannt wird, ist im Einzelfall Auslegungssache der Versicherung. Hier folgt nun eine Übersicht über den Regelfall.

In diesen Fällen zahlen üblicherweise alle Anbieter einer Reiserücktrittspolice:

  • nicht vorhersehbare schwere Krankheit
  • Todesfall im engen Familienkreis
  • Sie haben einen schweren Unfall oder sind Opfer einer schweren Straftat
  • Schwangerschaftskomplikationen
  • Impfunverträglichkeit oder defekte Prothese
  • schwerer Vermögensschaden (zum Beispiel durch einen Hausbrand)
  • gerichtliche Vorladung als Zeuge
  • Sie verpassen den Flieger, weil öffentliche Verkehrsmittel mindestens zwei Stunden verspätet am Flughafen eintreffen
  • unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes

Vorsicht: Versicherung ist bekanntlich nicht gleich Versicherung und obwohl bei den hier aufgeführten Fällen die Reiserücktrittsversicherungen grundsätzlich zahlen, gibt es Unterschiede in der Auslegung der jeweiligen Gründe.

Ein Beispiel: Generell erkennen alle Versicherungen den Reiserücktritt durch Schwangerschaftskomplikationen an. Jedoch machen hier viele Versicherungen einen entscheidenden Unterschied. Wenn Sie schon vor der Reisebuchung wussten, dass Sie schwanger sind, kann sich die Kostenübernahme durch die Versicherung komplizierter gestalten. Häufig müssen Sie nachweisen, dass die Schwangerschaft bei der Buchung der Reise unbekannt war.

Tipp: Wollen Sie mit mehreren Personen oder als Familie eine Reise antreten, dann schließen Sie eine Reiserücktrittsversicherung gemeinsam für alle ab. Kann dann eine Person die Reise nicht antreten, sind alle Reisemitglieder abgesichert.

Unsere Empfehlung: Ob Sie sich mit der Familie oder alleine absichern wollen, das Versicherungsangebot „Travel Secure“ von Würzburger können wir uneingeschränkt empfehlen. Alle Einzelversicherungen, Jahrespolicen und Familienversicherungen des Anbieters gehören in Vergleichen und Tests zu den besten Versicherungen. Mit 15.000 Euro bietet Würzburger eine höhere Maximalversicherungssumme als die meisten Anbieter, die Reisedauer (und damit die Versicherungsdauer) ist außerdem nicht begrenzt. Auch Stiftung Warentest erklärte „Travel Secure“ in der „Finanztest“-Ausgabe 01/2021 zum Testsieger.

Wenn Ihnen auch die Absicherung eines Reiseabbruchs wichtig ist, dann können wir Ihnen Reiserücktrittsversicherung der Ergo* empfehlen. Diese gehört mit zu den Bestbewerteten im Test.

In diesen Fällen zahlen nicht alle Reiserücktrittsversicherungen:

  • unerwartetes Angebot eines neuen Arbeitgebers
  • Wiederholung einer schulischen oder universitären Prüfung
  • Einreichung der Scheidung
  • Verlängerung des Aufenthalts (zum Beispiel durch wetterbedingte Flugausfälle)
  • Terror

Das sollten Sie bei Reiserücktrittsversicherungen bedenken

Welche Reiserücktrittsversicherung für Sie in Frage kommt, hängt von Ihrer individuellen Lebenssituation ab. Wenn Sie beispielsweise noch studieren und nach einem anstrengenden Semester im Anschluss an eine Prüfungsphase schnell weg in den Süden wollen, ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll, die auch die Wiederholung einer Prüfung als Rücktrittsgrund akzeptiert. Schließlich kann eine Prüfung jederzeit schieflaufen.

Leider wird es durch die steigende Anzahl von Terroranschlägen für Versicherte außerdem immer wichtiger, sich auch in einem solchen Fall abzusichern, damit der Traum von idyllischer Sommeratmosphäre nicht zum beängstigenden Albtraum wird. Mittlerweile bieten manche Anbieter von Reiserücktrittsversicherungen auch für derartige Fälle eine Rücktrittsoption an. Allerdings nur, wenn der Anschlag kurz vor dem Reiseantritt und in der Nähe des Zielortes stattfand.

Diese Rücktrittsvariante gilt jedoch nicht, wenn das Auswärtige Amt vor der Buchung eine Reisewarnung ausgesprochen hat. Dann können Sie wiederum Ihren Reiseveranstalter wegen eines Reiserücktritts kontaktieren.

Unsere Empfehlung: Wenn Sie für solche Fälle auf Nummer sichergehen wollen, empfehlen wir Ihnen die Reiserücktrittsversicherung von Europ Assistance*. Bisher gehört sie zu den wenigen Anbietern, die im Terrorfall den Reiserücktritt möglich machen.

Was versichert eine Reiserücktrittsversicherung nicht?

Die Beschreibung der Versicherungsunternehmen, dass der Rücktritt in wichtigen und unvorhersehbaren Fällen haftet, ist ein erster Anhaltspunkt für nicht versicherte Ereignisse. Aber unvorhersehbar und wichtig sind nun einmal subjektive Begriffe. Nehmen wir noch einmal das Beispiel einer Trennung von Ihrem Partner. Für die Versicherungsgesellschaften gilt dieser Fall als vorhersehbar, denn eine Trennung kündigt sich in der Regel durch Streitigkeiten oder ähnliches an. Sie kann diese Trennung aber aus dem heiteren Himmel treffen. Am Ende zählt natürlich immer die Einordnung der Versicherung. Prüfen Sie deshalb vor Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung genau, welche Rücktrittsgründe Ihr Versicherungsunternehmen akzeptiert.

In diesen Fällen zahlt Ihre Reiserücktrittsversicherung in der Regel nicht:

  • vorhersehbare Krankheit (wurde Ihre Krankheit, die Sie an der Reise hindert, bereits sechs Monate vorher schon einmal diagnostiziert?)
  • Trennung vom Partner
  • verpasste Flüge aufgrund von Stau auf der Autobahn
  • durch den Arbeitgeber stornierte Urlaubstage
  • durch den Arbeitgeber stornierte Urlaubstage
  • Flugangst
  • schlechtes Wetter (zum Beispiel kein Schnee im Urlaubsort bei geplanter Ski-Reise)

Grundsätzlich beschützt die Reiserücktrittsversicherung Sie außerdem nicht vor Bürgerkriegen oder Streiks der Fluggesellschaft. Derartige Ereignisse werden im Versicherungsdeutsch als „höhere Gewalt“ definiert. Vor allem wenn das Auswärtige Amt bei Fällen der Höheren Gewalt eine explizite Reisewarnung ausspricht, kann der Reiseveranstalter die Kosten für eine nicht angetretene Reise übernehmen. Klären Sie dies in solchen Fällen unbedingt ab.

Wichtig: Allerdings ist eine derartige Stornierung über den Reiseanbieter meist erst kurz vor dem Urlaubsstart möglich, da die Veranstalter nur dann sichergehen können, dass das Sicherheitsrisiko für den Reisezeitraum besteht.

Für Urlauber ist es oft schwierig, im Einzelfall herauszufinden, ob ein Grund für den Nichtantritt einer Reise von der Versicherung anerkannt wird. Besonderes uneinheitlich entscheiden die Versicherungsunternehmen, wann Sie die Klausel „unerwartet schwere Erkrankung“ anerkennen. Dieses Problem sieht auch Stiftung Warentest in der „Finanztest“-Ausgabe 01/2021: Für den Verbraucher erschließe sich oft nicht, ob eine Krankheit versichert oder ausgeschlossen sei.

Unsere Empfehlung: Rufen Sie beim medizinischen Beratungsservice Ihrer Versicherung an, wenn Sie vor Reiseantritt krank werden, aber unsicher sind, ob die Versicherung Ihre Krankheit in diesem Fall anerkennt. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.

Tipp: Wenn Sie an einer Vorerkrankung leiden, lassen Sie sich von Ihrem behandelnden Arzt zum Zeitpunkt der Buchung eine Reisefähigkeitsbescheinigung ausstellen. Damit erhöhen Sie die Chancen, dass die Versicherung den Krankheitsfall als Rücktrittsgrund akzeptiert.

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Extra-Tipps für eine gute Reise­rück­tritts­ver­siche­rung

Schlie­ßen Sie am besten einen Ver­trag ohne Selbst­beteiligung ab. Sonst zahlen Sie einen Teil der Stornokosten selbst und dieser Selbstbehalt kann je nach Preis der Reise ganz schön hoch ausfallen.

Gehen Sie sicher, dass Ihre Reiserücktrittsversicherung den Reiseabbruch mit­versichert. Dann sind Sie neben dem Ab­bruch auch bei Reise­unter­brechung oder Reiseverlängerung versichert.

Achten Sie vor allem auf die versicherten Rücktrittsgründe im Klein­gedruckten.

Ver­sichern Sie in der Reiserücktrittsversicherung nicht nur sich selbst, sondern auch Mitreisende und pflege­bedürftige Ange­hörige.

Wenn Sie als Familie reisen, empfeh­len wir Ihnen einen Familientarif.

Tipp: In dieser Familien­versicherung können Sie auch volljährige Kinder mit­versichern, die noch unter­halts­pflichtig oder in Aus­bildung sind.

Melden Sie der Versicherung den voll­ständigen Reise­preis. Nach diesem rich­tet sich die Höhe des Reiserücktrittstarifs.

Reiserücktrittsversicherung über die Kreditkarte

Viele Kreditkartenanbieter bieten ihren Kunden zusammen mit der Kreditkarte ein Versicherungspaket an, worin auch eine Reiserücktrittsversicherung enthalten sein kann (mehr dazu erfahren Sie in unserem Kreditkartenvergleich). Damit diese Versicherung im Rücktrittsfall tatsächlich zahlt, stellen viele Anbieter die Auflage, dass die Reise mit der entsprechenden Kreditkarte bezahlt werden muss.

Auch bei einem Versicherungsschutz über die Kreditkarte sollten Sie vorab klären, wer über die Kreditkarte mitversichert ist und wann die Versicherung für welchen Betrag haftet. Die Kreditkarte inklusive Reiserücktrittsversicherung ist für Sie aber nur interessant, wenn Sie geschäftlich oder privat viel im Ausland unterwegs sind.

Diese Versicherung ist auf Reisen außerdem wichtig

Daneben sollten Sie vor Ihrer Reise unbedingt eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Sonst fallen hohe Behandlungskosten an, wenn Sie im Urlaub krank werden und im schlimmsten Fall ein Rücktransport nach Deutschland nötig ist. Das kann ohne Versicherung richtig teuer werden.

Eine Gepäckversicherung ist hingegen häufig unnötig, denn Ihr Gepäck ist oft in Ihrer bestehenden Hausratversicherung abgesichert. Wenn Sie also nicht nur Geld sparen wollen, sondern auch auf eine unnötige Versicherung verzichten möchten, klären Sie mit Ihrer Hausratversicherung, ob und wie Ihr Gepäck versichert ist. Dann benötigen Sie keine zusätzliche Gepäckversicherung.

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Reiserücktrittsversicherung buchen – das sollten Sie tun

  1. Haben Sie bereits Ihren Jahresurlaub gebucht? Dann sollten Sie sich schnellstmöglich um eine Reiserücktrittsversicherung kümmern – vor allem, wenn Sie nicht alleine reisen.

  2. Falls Sie noch keinen Urlaub geplant haben, denken Sie daran, eine Versicherung für Reiserücktritt direkt nach der Buchung abzuschließen. Um Geld zu sparen, sollten Sie diese aber nicht direkt beim Reiseveranstalter oder beim Reiseportal abschließen.

  3. Haben Sie vor, in Ihrem Urlaub ein Auto oder ein Motorrad zu mieten? Dann sollten Sie unbedingt in Ihrer Haftpflichtversicherung überprüfen, ob diese eine Mallorca-Police beinhaltet. Im Schadensfall sind Sie dann auch im Ausland auf dem gleichen Niveau wie in Deutschland versichert.

*Das bedeutet das Sternchen: Unsere Ratgeber-Artikel sind objektiv recherchiert und unabhängig erstellt. Wir wollen so möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig Vermögen aufzubauen und in Finanzfragen die richtigen Entscheidungen zu treffen. Damit unsere Informationen kostenlos abrufbar sind, werden manchmal Klicks auf Verlinkungen vergütet. Diese sogenannten Affiliate Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen. Geld bekommt die finanzen.net GmbH, aber nie der Autor individuell, wenn Leser auf einen solchen Link klicken oder beim Anbieter einen Vertrag abschließen. Ob die finanzen.net GmbH eine Vergütung erhält und in welcher Höhe, hat keinerlei Einfluss auf die Produktempfehlungen. Für die Ratgeber-Redaktion ist ausschließlich wichtig, ob ein Angebot gut für Anleger und Sparer ist.

🌳Das bedeutet das Bäumchen: Anlageprodukte, die im Sinne des Emittenten als nachhaltig klassifiziert werden, zeichnen wir mit einem Bäumchen-Symbol aus.