Baukredit mit vermögenswirksamen Leistungen tilgen
Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers eignen sich nicht nur zum Vermögensaufbau. Auch bereits bestehende Immobilienkredite können mit dem Zuschuss vom Arbeitgeber zurückgezahlt werden. Wie das funktioniert und ob Sie Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben, erfahren Sie hier!
• Manche Arbeitgeber unterstützen ihre Mitarbeiter beim Vermögensaufbau mit vermögenswirksamen Leistungen
• Der Zuschuss beträgt bis zu 40 Euro pro Monat
• Wie können Sie damit Ihren Baukredit optimal tilgen?
Viele Deutsche träumen vom Eigenheim. Wer sich diesen Traum erfüllt hat, muss allerdings oft jahrelang den Kredit abbezahlen. Für Immobilienbesitzer bietet es sich deswegen an, vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber zur Tilgung des Baukredits zu nutzen. So zahlen Sie Ihre Schulden schneller an die Bank zurück und müssen weniger Zinsen bezahlen.
Wie funktioniert die Tilgung der Baufinanzierung mit VL-Zulagen?
Bevor Sie diese Anlageform wählen, müssen Sie bei Ihrem Kreditgeber nachfragen, ob die Tilgung durch VL-Zulagen akzeptiert wird. Manche Banken schließen diese Variante in den Vertragsbedingungen aus. Falls Ihre finanzierende Bank oder Bausparkasse vermögenswirksame Leistungen annimmt, können Sie zwischen zwei Arten der Rückzahlung wählen: Die monatlichen Beiträge des Arbeitgebers werden entweder direkt an die Bank bezahlt oder auf Ihr Gehaltskonto überwiesen. In zweiterem Fall müssen Sie die vermögenswirksamen Leistungen selbstständig auf Ihr Kreditkonto weiterleiten. Achten Sie darauf, sich von Ihrer Bank eine Bestätigung über die Nutzung der VL-Beiträge ausstellen zu lassen.
Welche weiteren Anlageformen sind möglich?
Die Anlageform können Sie selbstständig wählen. Zur Auswahl stehen Banksparpläne, ETF-Sparpläne, Bausparverträge oder die Tilgung eines Baukredits. Letztere eignet sich hervorragend für Immobilienbesitzer mit laufendem Kredit. Wer in Zukunft bauen möchte, für den kann die Anlage in einen Bausparvertrag attraktiv sein. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass es heutzutage nur noch wenige Zinsen auf Ihr angelegtes Geld gibt. Ähnlich sieht es bei traditionellen Banksparplänen aus. Geld auf der Bank wird nur noch selten verzinst. Andererseits profitieren Sie hier von der großen Sicherheit Ihrer Anlage. Wenn Sie auf Rendite aus sind und auch mal Kursschwankungen hinnehmen können, eignet sich die Anlage in einen ETF-Sparplan. Hierfür müssen Sie zuerst ein VL-fähiges Depot eröffnen, auf welches Ihr Arbeitgeber die Zulagen einzahlen kann.
Zusätzliche Unterstützung vom Staat
Der Staat bezuschusst vermögenswirksame Leistungen. Diese Arbeitnehmersparzulage richtet sich nach der Höhe der gesamten vermögenswirksamen Leistungen. Bezahlt Ihr Arbeitgeber Ihnen beispielsweise 20 Euro VL im Monat, können Sie den Betrag aus eigener Tasche auf 40 Euro aufstocken. Die Höhe der Leistungen richten sich nach der gewählten Anlageform. Banksparverträge werden nicht bezuschusst, Baukredite und Bausparverträge werden mit 9 Prozent unterstützt. Entscheiden Sie sich für einen Aktien-Sparvertrag, erhalten Sie satte 20 Prozent Zulage.
Wer erhält die Arbeitnehmersparzulage?
Den Zuschuss vom Staat bekommt nicht jeder Arbeitnehmer. Die Einkommensgrenze, um für die Zulage in Frage zu kommen, liegt je nach Anlageform bei 17.900 Euro bzw. 20.000 Euro Brutto (bei Ehepartnern 35.800 Euro bzw. 40.000 Euro).
Janina Schmidt
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