Geld vom Chef und Staat

So kann man mit Vermögenswirksamen Leistungen ein Vermögen aufbauen

16.10.24 23:24 Uhr

Vermögenswirksame Leistungen: So machst du aus deinem Gehalt ein Vermögen! | finanzen.net

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers, die Arbeitnehmer beim Vermögensaufbau unterstützen soll. Doch welche Anlageformen gibt es, wie profitieren Arbeitnehmer davon und was sollten diese beachten?

Was sind Vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind zusätzliche Zahlungen des Arbeitgebers, die speziell für den Vermögensaufbau des Arbeitnehmers gedacht sind. Diese Leistungen werden direkt in eine Anlageform wie Bausparverträge, Fondssparpläne oder Banksparpläne eingezahlt. Üblich sind laut der Verbraucherzentrale Beträge zwischen 6 und 40 Euro pro Monat, abhängig von Branche und Tarifvereinbarungen. Arbeitnehmer können diese Leistungen freiwillig durch eigene Beiträge aufstocken, um die volle Förderung zu nutzen.

Staatliche Förderung: Mehr herausholen mit der Arbeitnehmersparzulage 

Arbeitnehmer mit einem zu versteuernden Einkommen unter bestimmten Grenzen können zusätzlich von der Arbeitnehmersparzulage profitieren. Diese beträgt bis zu 20 Prozent auf Fondssparpläne oder neun Prozent auf Bausparverträge. Um die Förderung zu erhalten, muss der VL-Vertrag eine Mindestlaufzeit von sieben Jahren haben.

Vorteile und Voraussetzungen um Vermögenswirksame Leistungen zu erhalten

Die Vorteile der Vermögenswirksamen Leistungen liegen auf der Hand: Arbeitnehmer können zusätzliches Vermögen aufbauen, während der Arbeitgeber oder der Staat einen Teil der Last übernehmen. Allerdings ist zu beachten, dass VL als Teil des Einkommens gelten und damit steuer- und sozialversicherungspflichtig sind. Besonders für Arbeitnehmer mit niedrigerem Einkommen lohnt sich die Nutzung, da sie zusätzlich von der staatlichen Arbeitnehmersparzulage profitieren können. Die Sparform sollte der Arbeitnehmer je nach seiner persönlichen finanziellen Situation und Risikobereitschaft mit Bedacht wählen.

Redaktion finanzen.net

 

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