von Roland Kuse
Veröffentlicht am
24.000 Euro auf einen Schlag entnehmen – und am Ende weniger haben als vorher. Klingt nach einem schlechten Witz, passiert aber tausendfach bei der Riester-Auszahlung. Die Steuerlast der Teilauszahlung, die Falle der Gesamtentnahme und der Moment, in dem die monatliche Rente für immer sinkt: Wer die Regeln nicht kennt, zahlt drauf. Ein Überblick über die Auszahlungsoptionen – und was das Altersvorsorgedepot ab 2027 besser macht.
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Der Startpunkt wurde bei Vertragsabschluss festgelegt und liegt je nach Vertrag zwischen dem 60. und 68. Lebensjahr. Die Auszahlung beginnt automatisch über den Anbieter. Wichtig: Der Beginn der Riester-Rente und der gesetzlichen Rente sind voneinander unabhängig. Wer mit 63 in gesetzliche Rente geht, bekommt seine Riester-Auszahlung trotzdem erst zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt.
Die Förderung fließt erst ab dem Tag, an dem Geld eingezahlt wird. Jeder Monat ohne Altersvorsorgedepot kostet Zulagen – und jeder Monat, den dein Riester-Guthaben noch beim alten Anbieter liegt, kostet Gebühren. Wer sich jetzt bei finanzen.net ZERO kostenlos vormerkt, kann am 1. Januar 2027 sofort eröffnen und den Riester-Übertrag direkt anstoßen.
Zu Beginn der Auszahlungsphase können Sparer bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals als Einmalbetrag entnehmen. Der Rest fließt in eine lebenslange monatliche Rente. Der Haken: Die Einmalzahlung muss im Jahr der Auszahlung voll versteuert werden. Bei einem Guthaben von 80.000 Euro und einer Entnahme von 24.000 Euro kann das je nach Gesamteinkommen im Rentenjahr eine spürbare Steuerlast auslösen.
Gleichzeitig sinkt durch die Teilauszahlung die monatliche Rente dauerhaft. Wer 30 Prozent entnimmt, bekommt für den Rest seines Lebens entsprechend weniger. Diese Entscheidung ist endgültig und sollte gut durchgerechnet sein.
Theoretisch kann man sich das gesamte Riester-Kapital auf einmal auszahlen lassen. Praktisch ist das in den meisten Fällen ruinös. Die Gesetzgebung wertet eine Gesamtauszahlung als förderschädliche Verwendung. Die Folge: Sämtliche erhaltenen Zulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden. Zusätzlich sind die enthaltenen Erträge zu versteuern.
Eine Ausnahme gibt es bei der sogenannten Kleinbetragsrente: Liegt die monatliche Auszahlung bei 39,55 Euro oder weniger, darf das gesamte Guthaben auf einmal ausgezahlt werden, ohne die Förderung zurückzahlen zu müssen. Das betrifft vor allem Verträge, die lange geruht haben oder nur mit Minimalbeiträgen bespart wurden. Aber auch hier gilt: Der gesamte Betrag muss im Auszahlungsjahr versteuert werden.
Wer eine Immobilie kauft, baut, barrierefrei umbaut oder energetisch saniert, kann sein Riester-Guthaben vorzeitig entnehmen, ohne Zulagen oder Steuervorteile zurückzahlen zu müssen. Die Besteuerung wird auf den Beginn der regulären Auszahlungsphase verschoben. Für Immobilienbesitzer ist das oft die smarteste Verwendung eines ansonsten schlecht rentierenden Riester-Vertrags.
Die Auszahlungsregeln des Altersvorsorgedepots sind deutlich flexibler. Statt der Riester-Pflicht, mindestens 70 Prozent des Guthabens zu verrenten, können Sparer frei zwischen Auszahlplan, Leibrente oder einer Kombination wählen. Der Auszahlplan muss lediglich bis zum 85. Lebensjahr reichen. Auch hier sind bis zu 30 Prozent als Einmalentnahme möglich.
Der entscheidende Unterschied: Im Altersvorsorgedepot bleibt das Kapital während der Auszahlphase investiert und erwirtschaftet weiter Rendite. Bei Riester fließt das Geld in eine Rentenversicherung mit niedrigen Garantiezinsen. Wer noch Jahre bis zur Auszahlung hat, sollte prüfen, ob ein Wechsel ins neue System lohnender ist als das Festhalten am Riester-Vertrag.
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Die Riester-Auszahlung birgt steuerliche Fallstricke, die das Ergebnis erheblich schmälern können. Wer vor der Entscheidung steht, sollte drei Fragen klären: Lohnt sich die Teilauszahlung steuerlich? Gibt es eine Wohn-Riester-Option? Und wäre ein Wechsel ins Altersvorsorgedepot vor Beginn der Auszahlungsphase die bessere Alternative?
Disclaimer: Die in diesem Artikel enthaltenen Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informations-, Bildungs- und Marketingzwecken ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Die Inhalte stellen keine Anlageberatung, Anlagestrategieempfehlung oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder sonstigen Finanzinstrumenten dar. Die Informationen berücksichtigen nicht die individuellen Anlageziele und finanzielle Situation des Lesers. Jede Anlageentscheidung sollte eigenverantwortlich getroffen und sorgfältig geprüft werden. Vor einer Anlageentscheidung sollte der Rat eines Anlage- und Steuerberaters eingeholt werden. Der Handel mit Wertpapieren oder sonstigen Finanzinstrumenten ist mit hohen Risiken verbunden, bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Die in der Vergangenheit erzielte Performance ist kein Indikator für zukünftige Wertentwicklungen. Aussagen über zukünftige wirtschaftliche Entwicklungen basieren grundsätzlich auf Annahmen und Einschätzungen, die sich im Zeitablauf als nicht zutreffend erweisen können. Wir übernehmen keine Haftung für Verluste, die durch die Umsetzung der in diesem Artikel genannten Informationen entstehen.
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