Bundeskabinett beschließt Tariftreuegesetz - Umsetzung fraglich

27.11.24 13:30 Uhr

DOW JONES--Das Bundeskabinett hat das von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vorgelegte Tariftreuegesetz beschlossen. Eine Zustimmung im Bundestag ist allerdings fraglich, da die Minderheitsregierung keine Mehrheit hat und das Vorhaben dort sehr kritisch gesehen wird. Regierungssprecher Steffen Hebestreit erklärte, er halte "nichts für unmöglich". Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Unternehmen nur dann staatliche Aufträge erhalten, wenn sie ihre Arbeitnehmer nach Tarif bezahlen und tarifliche Arbeitsbedingungen bieten.

"Tarifverträge sichern anständige Löhne und gute Arbeitsbedingungen. Ich will, dass noch mehr Beschäftigte von Tarifverträgen profitieren. Deshalb setzen wir jetzt mit dem Tariftreuegesetz ein starkes Zeichen", sagte Heil. Der Bund gehe hier mit gutem Beispiel voran und setze einen starken Anreiz für mehr Tarifbindung. "Das ist ökonomisch sinnvoll, denn durch höhere Löhne stärken wir die Binnennachfrage in Zeiten außenpolitischer Unsicherheit."

Nicht tarifgebundene Unternehmen haben dem Arbeitsministerium zufolge bisher grundsätzlich bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen gegenüber tarifgebundenen Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil. Denn wer keine tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen gewähre, könne aufgrund geringerer Personalkosten Angebote zu günstigeren Konditionen erstellen.

Das Vermeiden tariflicher Arbeitsbedingungen korrespondiere daher grundsätzlich mit der Möglichkeit, kompetitivere Angebote im Vergabeverfahren abzugeben. Dies gelte insbesondere für Lohnkostenvorteile durch untertarifliche Vergütung. Mit dem Bundestariftreuegesetz solle nun der Verdrängungswettbewerb über die Lohn- und Personalkosten eingeschränkt werden, so das Arbeitsministerium.

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