Winterliche Räumpflicht: Das muss beachtet werden

02.02.2025 16:21:00

In der kalten Jahreszeit sind Schnee und Eis auf Gehwegen und Straßen häufig anzutreffen. Die winterliche Räumpflicht stellt sicher, dass diese Flächen sicher und begehbar bleiben, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden. Doch was gibt es dabei zu beachten?

Rechtliche Grundlage

Die rechtlichen Grundlagen der Räumpflicht in Deutschland sind in den jeweiligen Landes- und Kommunalgesetzen sowie in der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert. Diese Regelungen können je nach Bundesland und Gemeinde variieren, doch grundsätzlich sind die Eigentümer von Grundstücken oder Gebäuden dafür verantwortlich, Gehwege, Zufahrten und Zugänge zu ihren Immobilien von Schnee und Eis zu befreien.

In vielen Fällen übertragen Vermieter die Räumpflicht auf ihre Mieter durch entsprechende Regelungen im Mietvertrag. In einem solchen Fall sind die Mieter verpflichtet, die Gehwege und Zugänge zur Immobilie von Schnee und Eis zu räumen und zu streuen. Daher ist es wichtig, die Regelungen im Mietvertrag genau zu prüfen und gegebenenfalls mit dem Vermieter zu klären, welche Aufgaben im Einzelnen übernommen werden müssen.

Der Umfang und Zeitraum der Räumpflicht erstreckt sich in der Regel auf den gesamten Gehweg vor dem betreffenden Grundstück sowie auf Zugänge und Zufahrten. Die Breite des zu räumenden Weges sollte so bemessen sein, dass zwei Fußgänger problemlos aneinander vorbeigehen können. Die Räum- und Streupflicht gilt in der Regel für die Zeit zwischen 7:00 Uhr morgens und 20:00 Uhr abends, wobei in einigen Gemeinden abweichende Regelungen gelten können.

Regelungen bei Glätte und Folgen bei Nichterfüllung

Bei Glättebildung durch Eis oder überfrierende Nässe ist das Streuen von abstumpfenden Mitteln, wie Sand oder Granulat, erforderlich. In vielen Gemeinden ist die Verwendung von Streusalz aus Umweltschutzgründen eingeschränkt oder sogar verboten. Daher ist es ratsam, sich über die örtlichen Regelungen zu informieren und gegebenenfalls umweltfreundliche Alternativen zu verwenden.

Sollte die Räumpflicht nicht ordnungsgemäß erfüllt werden und es infolgedessen zu einem Unfall oder einer Verletzung kommen, kann der Verantwortliche - sei es der Eigentümer oder Mieter - haftbar gemacht werden. Dies kann sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wie zum Beispiel Schadensersatzforderungen oder Bußgelder. Daher ist es äußerst wichtig, die Räumpflicht ernst zu nehmen und für einen sicheren und eisfreien Gehweg zu sorgen.

Redaktion finanzen.net

Bildquelle: Zsolt Biczo / Shutterstock.com

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