Neuerungen & Gesetze: Das ändert sich ab Mai 2025
• Passfotos nur noch digital
• Bußgelder bei unsachgemäßer Biomülltrennung
• Namensrecht reformiert
Digitale Passfotos
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen bei der Beantragung von Personalausweis oder Reisepass nur noch digitale Passfotos verwendet werden - Papierfotos sind also nicht mehr zulässig. Die Regelung dient der Missbrauchsprävention und soll laut Bundesministerium die "Fälschungssicherheit bei Ausweisdokumenten" erhöhen. Das Passfoto kann künftig direkt in der Behörde mittels spezieller Selbstbedienungsterminals oder von zertifizierten Fotografen erstellt werden. Auf diese Weise erhält die zuständige Behörde die Fotos auf elektronischem Wege.
Außerdem ist es ab dem 1. Mai 2025 möglich, Ausweisdokumente per Post nach Hause liefern zu lassen, wodurch ein weiterer Behördengang entfällt. Ein weiterer Vorteil ist der Erinnerungsservice: Auf Wunsch können Verbraucher per E-Mail eine Erinnerung für den Ablauf ihrer Dokumente erhalten, um rechtzeitig neue zu beantragen.
Biomülltrennung
Mülltrennung ist schon lange Bestandteil des deutschen Abfallsystems. Doch bald wird die Trennung deutlich strenger kontrolliert. Insbesondere beim Biomüll soll die Qualität des entstehenden Kompostes verbessert und die Recyclingquote gesteigert werden, daher soll die Verunreinigung von Bioabfällen durch anderen Müll reduziert werden. Wer sich nicht daran hält, muss mit Bußgeldern von bis zu 2.500 Euro rechnen.
Vor diesem Hintergrund gilt insbesondere Vorsicht bei vermeintlich kompostierbaren Biomüllbeuteln. "Während die Hersteller der Bioplastiktüten von ihrem Produkt überzeugt sind und deren Vorteile anpreisen, lehnt die überwiegende Mehrzahl der Betreiber von Kompost- und Vergärungsanlagen in Deutschland deren Einsatz bei der Bioabfallsammlung ab. Aus diesem Grund schließen auch die allermeisten Kommunen Sammelbeutel aus biologisch abbaubaren Kunststoffen von der Verwendung in der braunen Tonne aus", erklärt die Abfallwirtschaft des Landkreises Kitzingen auf der eigenen Webseite.
Nachnamen
Schließlich wird auch das Namensrecht reformiert. Ab Mai 2025 kann der Nachname freier und flexibler gewählt werden. "Künftig sollen Ehegatten und Kinder echte Doppelnamen führen können. Möglich soll dann ein aus beiden Familiennamen gebildeter Doppelname sein, der auch zum Geburtsnamen gemeinsamer Kinder wird", beschreibt die Bundesregierung. Der Doppelname kann dabei jedoch nur aus zwei Einzelnamen bestehen, um Namensketten zu vermeiden. Marco Buschmann, Bundesjustizminister, hält die Reform für einen "ersten Schritt bei der überfälligen Modernisierung des Familienrechts". Auch soll es im Falle einer Scheidung künftig leichter sein, den Nachnamen des Kindes zu ändern, um eine Namensungleichheit zu beseitigen. Namensrechtliche Traditionen wie beispielsweise die Abwandlung des Familiennamens nach Geschlecht soll ebenfalls ermöglicht werden.
Redaktion finanzen.net
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