E-Auto als Dienstwagen: So sparen Unternehmen und Arbeitnehmer Steuern

05.12.2024 21:37:00

Elektrofahrzeuge als Dienstwagen bieten erhebliche Steuervorteile. Günstige Versteuerungsregelungen und Sonderabschreibungen machen diese Option für Arbeitnehmer und Unternehmen besonders attraktiv.

Günstige Versteuerung des geldwerten Vorteils

Elektroautos als Dienstwagen unterliegen vergünstigten steuerlichen Regelungen. Die 0,25-Prozent-Regelung gilt für Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 70.000 Euro (ab 2024). Für teurere Modelle liegt der Satz bei 0,5 Prozent. Diese Regelung reduziert den steuerpflichtigen geldwerten Vorteil im Vergleich zu klassischen Dienstwagen erheblich.

Beispielsweise wird bei einem Elektroauto mit einem Bruttolistenpreis von 50.000 Euro ein jährlicher geldwerter Vorteil von nur 1.500 Euro versteuert. Bei einem vergleichbaren Verbrenner würde die Versteuerung hingegen bei 6.000 Euro liegen, wie der ADAC erläutert. Plug-in-Hybride, die eine elektrische Reichweite von mindestens 60 Kilometern (ab 2025: 80 Kilometer) haben und einen CO2-Ausstoß von unter 50 g/km aufweisen, profitieren ebenfalls von der günstigeren Versteuerung.

Steuerliche Anreize für Unternehmen

Unternehmen profitieren von finanziellen Vorteilen durch Sonderabschreibungen. Nach Informationen des ADAC können seit Einführung des Steuerfortentwicklungsgesetzes Elektroautos mit einem CO2-Ausstoß von maximal 50 g/km im ersten Jahr mit bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten abgeschrieben werden. Diese Regelung fördert die Umstellung auf umweltfreundliche Mobilität und reduziert gleichzeitig die Steuerlast.
Zusätzlich wirken sich die niedrigeren Betriebskosten positiv aus. Laut der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH) fallen bei Elektroautos im Vergleich zu Verbrennern geringere Wartungs- und Energiekosten an, was die Gesamtbetriebskosten langfristig senkt.

Neue Preisgrenzen und Planungssicherheit

Ab 2024 wurde die Bruttolistenpreisgrenze für die 0,25-Prozent-Regelung von 60.000 Euro auf 70.000 Euro angehoben. Diese Maßnahme ermöglicht es, auch höherpreisige Modelle steuerlich begünstigt zu nutzen. Am 4. September 2024 beschloss das Bundeskabinett eine weitere Ausweitung der Regelung auf Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 95.000 Euro. Die Bundesregierung plant, die Attraktivität von Elektro-Dienstwagen weiter zu stärken, da die Klimaziele für 2030 ehrgeizig bleiben. Laut aktuellen Einschätzungen wird der Ausbau der Ladeinfrastruktur als zentrale Voraussetzung genannt, um die steigende Nachfrage zu decken.

Redaktion finanzen.net

Bildquelle: Bubble_Tea Stock / Shutterstock.com, Andrey_Popov / Shutterstock.com

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