Punktekonto in Flensburg: So entstehen Punkte durch Verkehrsdelikte und verfallen wieder
Entstehung von Punkten durch Verkehrsdelikte
Verkehrsteilnehmer können für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr Punkte erhalten. Dabei richtet sich die Anzahl der Punkte nach der Schwere des Verstoßes:
Ein Punkt wird bei weniger schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten vergeben, die eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit darstellen, jedoch kein Fahrverbot nach sich ziehen. Beispiele dafür sind Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ab 21 km/h innerorts oder die Nutzung eines Handys am Steuer.
Zwei Punkte werden bei schwerwiegenderen Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot oder bei bestimmten Straftaten ohne Führerscheinentzug erteilt. Dies umfasst etwa das Überfahren einer roten Ampel bei länger als einer Sekunde Rotphase oder das Fahren mit einer Blutalkoholkonzentration ab 0,5 Promille.
Drei Punkte werden für Straftaten vergeben, die mit einem Entzug der Fahrerlaubnis einhergehen, wie zum Beispiel bei Fahrerflucht oder bei gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr.
Diese Strukturierung zeigt, dass das Punktesystem sowohl milde als auch schwerwiegende Verstöße abdeckt und dabei eine differenzierte Bewertung nach Risiko und Konsequenzen vornimmt.
Tilgungsfristen und Verfall von Punkten
Punkte im Fahreignungsregister verfallen nach bestimmten Tilgungsfristen, die sich nach der Art des Delikts richten:
2,5 Jahre für einfache Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt.
5 Jahre für schwerere Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot oder Straftaten, die zu zwei Punkten führen.
10 Jahre für Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis und einer Eintragung von drei Punkten.
Die Tilgungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Entscheidung rechtskräftig wird, und sie läuft eigenständig ab, unabhängig von weiteren Verstößen. Zudem gibt es eine einjährige Überliegefrist, während der die getilgten Punkte nicht mehr im Punktestand erscheinen, aber noch für bestimmte behördliche Zwecke eingesehen werden können, so bussgeldkatalog.org.
Das Fahreignungs-Bewertungssystem setzt auf abgestufte Sanktionen, um Verkehrsteilnehmer frühzeitig auf potenziell risikoreiches Verhalten hinzuweisen:
4 bis 5 Punkte führen zu einer Ermahnung. Die betroffene Person wird aufgefordert, das eigene Fahrverhalten zu reflektieren. Zudem besteht die Möglichkeit, durch die Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar einen Punkt abzubauen.
Bei einem Punktestand zwischen 1 und 5 Punkten bietet das System die Möglichkeit, freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen und damit einen Punkt abzubauen. Dieses Seminar umfasst sowohl verkehrspädagogische als auch verkehrspsychologische Module und soll das Fahrverhalten der Teilnehmer nachhaltig verbessern. Zu beachten ist, dass der Punkteabbau nur einmal innerhalb von fünf Jahren in Anspruch genommen werden kann.
Redaktion finanzen.net
6 bis 7 Punkte ziehen eine Verwarnung nach sich. In diesem Stadium ist der Punkteabbau durch ein Seminar nicht mehr möglich.
Ab 8 Punkten gilt die Fahrerlaubnis als verwirkt. Die Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt, da der oder die Betroffene als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen angesehen wird, so bussgeldkatalog.org weiter.
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