Verhinderungspflege: So werden pflegende Angehörige finanziell entlastet

27.03.2025 23:18:00

Pflegende Angehörige leisten eine wertvolle Arbeit, doch auch sie benötigen gelegentlich eine Pause. Die Verhinderungspflege bietet finanzielle Unterstützung, wenn eine Ersatzpflege notwendig wird. Welche Leistungen stehen zur Verfügung, welche Voraussetzungen gelten und welche Besonderheiten gibt es für Angehörige?

Anspruch und Voraussetzungen

Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden, wenn eine pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 hat und bereits seit mindestens sechs Monaten von einer privaten Pflegeperson zu Hause versorgt wird. Während dieser Zeit kann die Pflege vorübergehend von einer anderen Person übernommen werden. Die Leistung soll sicherstellen, dass pflegende Angehörige kurzfristig entlastet werden können, sei es durch Krankheit, Urlaub oder andere Verpflichtungen. Laut Allgäuer Zeitung ist diese Unterstützung eine wichtige Maßnahme, um die häusliche Pflege langfristig aufrechtzuerhalten.

Leistungen und finanzielle Unterstützung

Die Pflegeversicherung übernimmt für eine Ersatzpflege bis zu sechs Wochen pro Jahr die Kosten. Der maximale Erstattungsbetrag beträgt 1.685 Euro pro Jahr. Falls die Verhinderungspflege nicht vollständig genutzt wird, können bis zu 843 Euro aus dem Kurzzeitpflege-Budget umgewidmet werden. Dadurch erhöht sich der mögliche Gesamtbetrag auf bis zu 2.528 Euro jährlich. Diese Regelung bietet eine zusätzliche finanzielle Flexibilität, um eine angemessene Ersatzpflege sicherzustellen, wie Finanztip berichtet.

Besondere Regelungen für Angehörige

Wenn die Ersatzpflege von engen Verwandten wie Kindern oder Geschwistern übernommen wird, gelten besondere Begrenzungen. In diesen Fällen werden nur nachgewiesene Kosten wie Verdienstausfälle oder Fahrtkosten erstattet. Die maximale Erstattung entspricht dem 1,5-Fachen des monatlichen Pflegegeldes. Wird die Pflege jedoch von nicht verwandten Personen oder professionellen Pflegediensten übernommen, erstattet die Pflegekasse den vollen Betrag von bis zu 1.685 Euro. Diese Differenzierung soll sicherstellen, dass pflegende Angehörige finanziell unterstützt werden, gleichzeitig aber keine indirekten Gewinne aus der Pflege entstehen.

Beantragung und Abrechnung

Die Verhinderungspflege muss in der Regel vorab bei der Pflegekasse beantragt werden. Hierfür sind Belege und Nachweise über die entstandenen Kosten erforderlich. In bestimmten Fällen kann die Erstattung auch rückwirkend erfolgen. Die Abrechnung erfolgt über die Pflegekasse des Pflegebedürftigen, die je nach Einzelfall unterschiedliche Anforderungen stellt.

Redaktion finanzen.net

Bildquelle: Shutterstock / Auttapon Wongtakeaw, Bork / Shutterstock.com

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