Rechtliche Sicherheit für unverheiratete Paare: Warum ein Partnerschaftsvertrag wichtig ist
Warum ein Partnerschaftsvertrag sinnvoll ist
Im Gegensatz zur Ehe gibt es für unverheiratete Paare keine gesetzliche Grundlage, die Ansprüche auf Vermögen, Unterhalt oder Erbe automatisch regelt. Eine Trennung kann daher mit Unsicherheiten und finanziellen Belastungen verbunden sein. Nach Angaben der ARAG kann ein Partnerschaftsvertrag diese Lücken schließen und die Rechte beider Partner klar definieren. Besonders bei langjährigen Beziehungen, gemeinsamen Kindern oder größeren finanziellen Investitionen schafft ein Vertrag Sicherheit. Wie das Verbrauchermagazin Stiftung Warentest betont, stellt sich spätestens beim Erwerb einer Immobilie oder bei der Aufnahme eines gemeinsamen Kredits die Frage, wer im Falle einer Trennung für die Schulden aufkommt oder wem das Eigentum zusteht. Ohne vertragliche Regelungen kann es schwierig werden, eine faire Lösung zu finden.
Inhalte eines Partnerschaftsvertrags
Ein Partnerschaftsvertrag kann verschiedene Aspekte des gemeinsamen Lebens regeln. Dazu gehören Eigentumsverhältnisse an gemeinsam erworbenen Vermögenswerten, die Absicherung im Todesfall sowie Unterhaltsvereinbarungen für den Fall einer Trennung. Besonders relevant sind zudem Regelungen zum Sorgerecht und Umgangsrecht gemeinsamer Kinder. Laut Stiftung Warentest ist eine vertragliche Absicherung auch dann sinnvoll, wenn einer der Partner beruflich zurücksteckt, um sich um die Familie zu kümmern. In einem solchen Fall können Vereinbarungen getroffen werden, um finanzielle Nachteile im Falle einer Trennung auszugleichen.
Besondere Bedeutung gemeinsamer Investitionen
Der Kauf einer Immobilie oder eine gemeinsame Unternehmensgründung sind mit finanziellen Verpflichtungen verbunden. Eine vertragliche Vereinbarung stellt sicher, dass die Eigentumsverhältnisse klar geregelt sind und im Falle einer Trennung keine Unsicherheiten entstehen.
Wie Anwalt.de erklärt, kann ein Partnerschaftsvertrag festhalten, welcher Partner welchen finanziellen Anteil geleistet hat und welche Regelungen für den Fall getroffen werden, dass einer der beiden aus der Finanzierung aussteigen möchte. Ohne schriftliche Vereinbarung können bei einer Trennung langwierige rechtliche Auseinandersetzungen entstehen.
Formvorschriften und rechtliche Hinweise
Ein Partnerschaftsvertrag kann grundsätzlich formlos geschlossen werden. Bestimmte Regelungen, insbesondere solche, die Immobilien oder größere Vermögenswerte betreffen, erfordern jedoch eine notarielle Beurkundung. Ein Notar sorgt dafür, dass beide Parteien über die rechtlichen Folgen der Vereinbarungen informiert sind und dass der Vertrag im Streitfall Bestand hat.
Regelmäßige Überprüfung und Anpassung
Ein Partnerschaftsvertrag sollte regelmäßig überprüft und bei Bedarf an veränderte Lebensumstände angepasst werden. Die Geburt eines Kindes, berufliche Veränderungen oder der Erwerb weiterer Vermögenswerte können eine Aktualisierung erforderlich machen.
Redaktion finanzen.net
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