Streik und Gehalt: Wer zahlt, wenn die Arbeit ruht?

19.10.2024 22:57:00

Streiks sind ein bekanntes Mittel zur Durchsetzung von Arbeitsbedingungen und Lohnforderungen. Doch wer zahlt das Gehalt während dieser Arbeitsniederlegung?

Das Recht auf Streik und wer streiken darf

Ein konkret formuliertes Recht auf Streik gibt es in Deutschland nicht. Jedoch ergibt sich das Streikrecht aus Artikel 9 des Grundgesetzes, welcher das Recht auf den Zusammenschluss von Menschen für gemeinsame Ziele garantiert. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Streiks von Gewerkschaften ausgerufen werden müssen. Ein wilder Streik, also eine Arbeitsniederlegung ohne Zustimmung der jeweiligen Gewerkschaft, ist in Deutschland rechtswidrig und kann arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Damit ein Streik rechtmäßig ist, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

• Die Gewerkschaft muss den Streik ausrufen.
• Der Streik muss auf einen rechtmäßigen Tarifvertrag abzielen und das letzte Mittel in den Tarifverhandlungen sein.
• Die Friedenspflicht muss erloschen sein, nachdem eine neutrale Schlichtungskommission den Schlichtungsspruch abgelehnt hatte.
• Der Streik muss verhältnismäßig und fair ablaufen, unter anderem mit der Einrichtung von Notdiensten und Berücksichtigung der wirtschaftlichen Belange des Unternehmens.

Gehalt während eines Streiks

Während eines Streiks ruht das Arbeitsverhältnis, und weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ihren Pflichten nachzukommen. Grundsätzlich erhalten Gewerkschaftsmitglieder im Falle eines Streiks Streikgeld von ihrer Gewerkschaft, während nicht gewerkschaftlich organisierte Streikende auf die Lohnfortzahlung ihres Arbeitgebers angewiesen sind. Das Streikgeld variiert je nach Gewerkschaft und Mitgliedschaftsdauer und soll den Verdienstausfall teilweise ausgleichen.

Die Gewerkschaften unterstützen ihre Mitglieder während eines Streiks finanziell, um deren finanzielle Einbußen zu minimieren und Druck auf die Arbeitgeber ausüben zu können. Die Höhe des Streikgeldes richtet sich nach verschiedenen und individuellen Faktoren wie dem Mitgliedsbeitrag und der Mitgliedschaftsdauer.

Rückzahlungspflicht bei Austritt aus der Gewerkschaft

Gewerkschaftsmitglieder, die nach dem Erhalt von Streikgeld aus der Gewerkschaft austreten, müssen unter bestimmten Umständen das Streikgeld zurückzahlen, abhängig von der Rückzahlungsregelung der jeweiligen Gewerkschaft.

Insgesamt sind finanzielle Aspekte während eines Streiks von großer Bedeutung für die Streikenden und beeinflussen maßgeblich deren Entscheidung, an einem Streik teilzunehmen. Es ist wichtig, sich über die finanziellen Folgen eines Streiks im Voraus zu informieren und gegebenenfalls mit der eigenen Gewerkschaft Rücksprache zu halten.

Redaktion finanzen.net

Bildquelle: Jacob Lund / Shutterstock.com

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