Richtig erben: Nachlassakte bei Erbanspruch einsehen
Bedeutung und Inhalt einer Nachlassakte
Eine Nachlassakte wird vom Nachlassgericht geführt, sobald ein Erbscheinverfahren eröffnet wurde. Sie dokumentiert alle relevanten Unterlagen zum Erbfall und kann Aufschluss über die Vermögensverhältnisse sowie die erbrechtlichen Regelungen geben. Die Akte enthält unter anderem Testamente, Erbverträge und Erbscheinanträge. Darüber hinaus sind Erbausschlagungserklärungen, Angaben zum Vermögen des Erblassers sowie gerichtliche Entscheidungen enthalten. Besonders für Pflichtteilsberechtigte kann die Einsicht von Bedeutung sein, um die eigenen Ansprüche nachvollziehen zu können, so Erbrecht-Ratgeber.de.
Personenkreis mit Einsichtsrecht
Nicht jede Person darf eine Nachlassakte einsehen. Das Gesetz schützt die darin enthaltenen sensiblen Daten, weshalb ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden muss. Laut Anwalt.de haben Erben, Pflichtteilsberechtigte, Vermächtnisnehmer sowie Gläubiger des Erblassers ein berechtigtes Interesse und damit das Recht auf Einsicht. Entfernte Verwandte ohne nachweisbare Erbansprüche oder Personen, die aus reinem Interesse handeln, sind nicht berechtigt.
Ablauf der Antragstellung
Die Einsichtnahme in die Nachlassakte muss schriftlich beim zuständigen Nachlassgericht beantragt werden. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich, allerdings muss der Antrag die relevanten Informationen enthalten. Diese umfassen den vollständigen Namen sowie die Anschrift des Antragstellers. Außerdem müssen die relevanten Daten des Erblassers, wie Name, Geburts- und Sterbedatum, enthalten sein. Der Nachweis des berechtigten Interesses, etwa durch eine Kopie des Testaments oder eine Verwandtschaftsbescheinigung, ist ebenfalls zwingend erforderlich. Einige Gerichte bieten vorgefertigte Formulare an, um den Antrag zu erleichtern. Wird ein Antrag ohne ausreichende Begründung gestellt, kann dies zur Ablehnung führen, so Anwalt.de.
Ort und Ablauf der Einsichtnahme
Die Einsicht in die Nachlassakte erfolgt in der Geschäftsstelle des Nachlassgerichts, das für den letzten Wohnsitz des Erblassers zuständig ist. In bestimmten Fällen kann die Akte auch an ein anderes Gericht zur Einsichtnahme versandt werden. Alternativ kann ein Rechtsanwalt mit der Einsicht beauftragt werden.
Kosten der Einsichtnahme
Die reine Einsichtnahme in die Nachlassakte ist in der Regel kostenfrei. Werden jedoch Kopien benötigt, entstehen Gebühren.
Laut anwalt-erbrecht.de kostet eine beglaubigte Kopie mindestens 10 Euro, umfasst das Original mehr als zehn Seiten, wird für jede weitere Seite eine Gebühr in Höhe von einem Euro erhoben. Falls ein Anwalt mit der Einsicht beauftragt wird, fallen in der Regel zusätzliche Kosten an.
Redaktion finanzen.net
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