Arzneimittel im Ausland kaufen: Das ist zu beachten
Rechtliche Rahmenbedingungen
Laut Angaben der Verbraucherschützer ist der Erwerb von Medikamenten im Ausland nur für den Eigenbedarf zulässig. Dabei gilt die Regel, dass Arzneimittel für höchstens drei Monate mitgeführt werden dürfen. Die Mitnahme von Arzneimitteln, die in Deutschland nicht zugelassen sind, ist nach § 73 Abs. 1 AMG untersagt. Zuwiderhandlungen können nicht nur zu rechtlichen Konsequenzen, sondern auch zu finanziellen Einbußen führen, da beschlagnahmte Medikamente nicht erstattet werden. Eine Ausnahme bilden verschreibungspflichtige Medikamente, die in Deutschland nicht erhältlich sind. Diese können durch deutsche Apotheken aus dem Ausland beschafft werden, sofern eine ärztliche Verschreibung vorliegt.
Einreisebestimmungen für Arzneimittel
Die Mitnahme von Medikamenten bei der Einreise unterliegt strengen Regeln. Medikamente müssen in der Originalverpackung transportiert werden, um deren Herkunft und Inhalt klar nachweisen zu können. Für Betäubungsmittel ist zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung erforderlich, die den medizinischen Bedarf belegt. Besonders bei internationalen Reisen empfiehlt es sich, die Bescheinigung mehrsprachig zu gestalten, um Missverständnisse bei Kontrollen zu vermeiden.
Einfuhrbeschränkungen gelten auch für den Versand von Medikamenten. Nach den Richtlinien der Verbraucherschutzzentralen dürfen Arzneimittel nur von lizenzierten deutschen Apotheken importiert werden. Privatpersonen ist der Versand von Medikamenten aus dem Ausland in der Regel untersagt.
Besondere Regelungen für Betäubungsmittel
Der Transport von Betäubungsmitteln wie starken Schmerzmitteln oder psychotropen Substanzen unterliegt strengeren Auflagen. Neben einem ärztlichen Nachweis ist für einige Länder eine zusätzliche Genehmigung erforderlich. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass die Substanzen ausschließlich für medizinische Zwecke verwendet werden und nicht in den illegalen Handel gelangen. Vor Antritt internationaler Reisen wird empfohlen, sich über die Bestimmungen des jeweiligen Ziellandes zu informieren, da diese von den deutschen Regelungen abweichen können. Die jeweilige Botschaft oder das Konsulat bieten hierzu häufig hilfreiche Informationen.
Gefahren durch gefälschte Medikamente
Ein erheblicher Risikofaktor beim Kauf von Arzneimitteln im Ausland sind Fälschungen. Laut der Verbraucherschutzzentrale entsprechen Medikamente aus Ländern mit weniger strengen Kontrollen häufig nicht den Qualitätsstandards. Solche Präparate können unwirksam sein oder gesundheitsschädliche Substanzen enthalten.
Besondere Vorsicht ist auch bei Angeboten im Internet geboten. Hier tummeln sich zahlreiche Anbieter, die gefälschte oder qualitativ minderwertige Produkte zu vermeintlich günstigen Preisen anbieten. Der Erwerb von Medikamenten sollte daher ausschließlich über lizenzierte Apotheken erfolgen, um die eigene Gesundheit nicht zu gefährden.
Redaktion finanzen.net
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