Der Staat als Arbeitgeber: Verbeamtet oder als Angestellter im öffentlichen Dienst
Der Staat als Arbeitgeber
Wie die Experten des Wirtschaftsmagazins SPIEGEL berichten, streben viele junge Menschen nach der Ausbildung oder dem Studium eine Anstellung beim Staat an. Hierbei können allerdings zwei Anstellungsformen erreicht werden: Zum einen als Beamter und zum anderen als Angestellter im öffentlichen Dienst. Der Berufstitel hängt in den meisten Fällen von der gewählten Tätigkeit ab und kann in gewissen Fällen auch variieren.
So können Lehrer oder Universitätsprofessoren und Dozenten sowohl verbeamtet werden als auch in einem Angestelltenverhältnis für den Staat arbeiten, wobei die Verbeamtung eines Lehrers häufig auf die vorherige Anstellung folgt.
Die groben Unterschiede zwischen einer Verbeamtung und einer Einstellung im öffentlichen Dienst beziehen sich vor allem auf die Dauer der Anstellung. Während Angestellte im öffentlichen Dienst einen regulären Tarifvertrag erhalten, werden Beamte auf Lebenszeit ernannt.
Mit dem Privileg des Beamtenstatus gehen allerdings auch Pflichten im beruflichen sowie privaten Leben einher. So dürfen Beamte nicht streiken, da sie zu besonderer Treue dem Staat gegenüber verpflichtet sind. Zudem dürfen Beamte keine radikalen Haltungen einnehmen und auch keinen extremistischen Vereinigungen beitreten. Interessenskonflikte sind für Beamte stets zu vermeiden.
Jobsicherheit in Krisenzeiten
Das Beamtentum sowie die Anstellung beim Staat, also die Arbeit im öffentlichen Dienst, bieten gewisse Vorteile: Vor allem in Krisenzeiten, welche durch Unsicherheit und steigende Arbeitslosigkeit geprägt sind, müssen Beamte sowie Angestellte im öffentlichen Dienst nicht um ihren Job fürchten.
Auch die Aussichten für die Zeit nach dem Berufsleben sind für Beamte von Sicherheit geprägt. Wer als Beamter 40 Jahre lang eine Stelle in Vollzeit innehielt, kann sich im Rentenalter über den Höchstsatz von 71,75 Prozent des letzten Bruttoverdienstes freuen. Angestellte im öffentlichen Dienst werden im Rentenalter zusätzlich durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) unterstützt.
Karrierechancen erhöhen sich mit höherer Bildung
All diese Privilegien gehen jedoch auch mit Einschränkungen im Vergleich zu Angestelltenverhältnissen in der freien Wirtschaft einher. Zum einen müssen Arbeiter im öffentlichen Dienst strikte bürokratische Regeln befolgen, sodass sich gewisse Projekte, beispielsweise an Schulen und in Kindertagesstätten, nur langsam oder unter strengen Auflagen durchführen lassen.
Zum anderen sind die Gehälter als Beamter beziehungsweise Angestellter des Staates oft niedriger als bei vergleichbaren Berufen in der freien Wirtschaft; auch der Rangaufstieg und das damit verbundene höhere Gehalt sind im Beamtendasein mit längeren Prozessen verbunden als bei Angestellten in Unternehmen oder Kanzleien, so der SPIEGEL weiterhin.
Allerdings unterscheidet sich die Art der Vergütung bei Beamten und öffentlich Angestellten: So beziehen Beamte eine sogenannte Besoldung, welche sich aus dem Grundgehalt und etwaigen Sonderzuschlägen zusammensetzt. Angestellte im öffentlichen Dienst werden gemäß den Vereinbarungen des abgeschlossenen Tarifvertrags entlohnt.
Henry Ely / Redaktion finanzen.net
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