Voraussetzungen: Wann ein altes Auto zum Oldtimer wird

30.10.2024 06:25:00

Den Titel Oldtimer hätten viele Autobesitzer gerne für ihr Fahrzeug. Allerdings sind dafür bestimmte Voraussetzungen erforderlich. Die wichtigste Voraussetzung ist aber immer noch: Das Auto muss mindestens 30 Jahre alt sein.

Seit 1997 gibt es in Deutschland eine spezielle Oldtimer-Zulassung. Per Definition muss ein Oldtimer vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sein. Außerdem muss das Fahrzeug zur "Pflege des Kfz-technischen Kulturgutes" eingesetzt werden. Sogenannte Youngtimer gibt es hingegen seit 2007 nicht mehr. Bis dahin konnten Fahrzeuge, die älter als 20 Jahre waren, als solche zugelassen werden. Youngtimer die hingegen vor 2007 zugelassen wurden, behalten ihren Status weiterhin.

Voraussetzungen für ein H-Kennzeichen

Ob ein Fahrzeug eine spezielle Oldtimer-Zulassung hat, sieht man am Kennzeichen. Denn hinter der Erkennungsnummer folgt der Buchstabe "H". Für ein solches Kennzeichen muss ein Fahrzeug einen guten und originalen Zustand vorweisen. Dabei kann das Auto fachgerecht restauriert worden sein und darf Gebrauchsspuren aufweisen, aber keine erkennbaren technischen Mängel. Auch Umbauten sind erlaubt, wenn sie zeitgenössisch, fachgerecht ausgeführt und zugelassen sind. Sobald diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein anerkannter Sachverständiger (z.B. TÜV oder DEKRA) bestätigen, dass die Einstufung als Oldtimer zulässig ist.

Mit H-Kennzeichen Steuern sparen?

Nicht für jedes Modell lohnt sich ein H-Kennzeichen. Das Finanzamt besteuert Oldtimer derzeit pauschal mit 191,73 Euro pro Jahr. Doch viele kleinvolumige Motoren mit Abgasreinigung fahren nach der konventionellen Hubraumbesteuerung günstiger und dürfen mit einer grünen Plakette, nach derzeitiger Gesetzeslage, ebenfalls Umweltzonen befahren. Im Einzelfall sollte hier nachgerechnet werden.

Oldtimer regulär oder mit Saisonkennzeichen zulassen

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, einen Oldtimer auch regulär zuzulassen. Hierfür reicht eine aktuelle HU-Bescheinigung. Eine beliebte Variante ist aber auch die Zulassung mittels eines Saisonkennzeichens. Denn viele Oldtimer werden nur in den schönen und warmen Monaten auf der Straße gefahren. Aufgrund dieser Teilnutzung bietet es sich an, das Kfz nur für die Monate zuzulassen, in denen es auch genutzt wird. Seit 2017 ist sogar die Kombination mit einem H-Kennzeichen zulässig. Minimal fordert der Gesetzgeber zwei Monate, maximal sind elf Monate möglich. Um zu berechnen wie viel Steuer anfällt, muss zunächst die Jahressteuer ermittelt werden. Anschließend teilt man diese durch 12 und multipliziert das Ergebnis mit der Anzahl der Monate, in denen der Oldtimer zugelassen wird.

Oldtimer-Versicherungen

Oldtimer benötigen einen anderen Versicherungsschutz als typische Gebrauchsfahrzeuge. In der Regel sind diese deutlich günstiger als herkömmliche Kfz-Versicherungen. Der Grund hierfür ist das geringere Schadensrisiko. Oldtimer werden von ihren Besitzern meist gut gepflegt und selten gefahren. Dennoch ist es wichtig, eine Unterversicherung zu vermeiden. Entscheidend für die Versicherungsprämie sind hier Alter, Zustand und Wert des Fahrzeugs. Außerdem wird keine Einstufung in eine Schadensfreiheitsklasse vorgenommen. Das heißt, im Schadensfall gibt es keine Rückstufung.

Redaktion finanzen.net

Bildquelle: Tooykrub / Shutterstock.com

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